Sieben Schritte, die zur Wärmewende fehlen

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Die Deutsche Umwelthilfe DUH e.V. hat ein strategisches Papier zur Wärmewende veröffentlicht. Die “Blaupause Wärmewende. Positionspapier der Deutschen Umwelthilfe für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Wärme” listet sieben Schritte auf, die laut der Umweltschutz-Organisation nötig seien, um statt einer nahezu nur-Stromwende eine echte Energiewende inklusive Wärmewende, Verkehrswende und mehr hinzubekommen. Ich habe mir die 12-seitige Blaupause mal näher angeschaut und fasse hier kurz zusammen, was man dazu wissen muss. 

Die DUH kritisiert mit ihrem Strategiepapier zum einen die hierzulande noch immer bestehenden Defizite bei den politischen Rahmenbedingungen und zeigt zum anderen, mit welchen sieben Schritten die Energiewende gelingen könnte. Ich gehe die sieben Themenschwerpunkte kurz mal durch, step by step sozusagen:

Erster Schritt zur Energiewende: Ganzheitliche Betrachtungsweise der Energiewende

Ganz klar: Der Forderung der DUH nach einem “koordinierten Zusammenwirken der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr” kann ich nur zustimmen. Die Technologien der Sektoren Wärme und Strom überschneiden sich immer mehr, siehe Hausdächer, auf denen Photovoltaik- neben Solarthermie-Anlagen installiert sind und einträchtig Solarenergie in Solarstrom und Solarwärme verwandeln, um ein und denselben Haushalt zu beliefern. Solche oder andere energetische Schnittstellen (Stichworte: Power-to-Heat-Technologie, Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie, Hybridtechnologie) brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, der der zunehmenden Komplexität des Themas Energie gerecht wird. Die Politik muss hier ebenso ganzheitlich denken und handeln (lernen) wie die Industrie und der Verbraucher. Insbesondere der Verbraucher braucht einen rechtlichen Rahmen, auf den er sich verlassen kann: Seine Hoffnungen in erneuerbare Energie und seine Investitionsfreude werden nach wie vor von fehlenden (Preis)Signalen seitens der Politik wie die umfassende und sektorübergreifende Besteuerung fossiler Energieträger, die CO2-Steuer, gebremst.

Zweiter Schritt zur Energiewende: Einfache und einheitliche Gesetze

Noch hat der Verbraucher es in Sachen Energie mit einem “Nebeneinander” unterschiedlicher Regelungssysteme zu tun:

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)
  • und der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das Nebeneinander der Gesetze erweise sich laut DUH in der Praxis als Hindernis – insbesondere, weil die Berechnungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe und Kenngrößen sehr komplex seien. Wobei Hindernis eigentlich meint, dass sowohl Investoren, als auch Planer, Handwerker und Hauseigentürmer davon verunsichert werden – und nicht in zukunftsträchtige Systeme investieren. Das heißt, dass die Politik hier dringenden Handlungsbedarf hat, um die einzelnen Regelungen zu vereinfachen und zu einer verständlichen zu vereinheitlichen. Daran arbeitet die Politik teilweise schon – bleibt abzuwarten, was das Ergebnis sein wird. Schließlich nützen neue Gesetze alleine auch nix, wenn nicht auch deren Vollzug gestärkt wird.

Dritter Schritt zur Wärmewende: Weniger Kohle verheizen

Die Dekarbonisierung ist ein Must-do – im Wärmesektor hängen wir hier noch weit zurück. Um so verständlicher die Forderung der DUH, dass die entsprechenden Vorschriften, die den Einsatz von fossiler und erneuerbarer Energie regeln, auf en Sektor Bestandsgebäude ausgedehnt werden müssen. Und ach hier kommt es auf die Gesetze und deren Vollzugskontrolle an.

Vierter Schritt zur Energiewende: Energieeffizienz transparent machen mit Hilfe des Energieausweises

Der DUH zufolge habe es Deutschland bisher versäumt, “das Potential des Energieausweises auszuschöpfen – die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie durch die EnEV ist nur unzureichend und verfehlt die Zielsetzung. Denn sowohl die inhaltliche Ausgestaltung (und damit der Informationsgehalt) als auch die Kontrolle des verpflichtenden Einsatzes von Energieausweisen sind mangelhaft.” Und Die Umweltschutzorganisation schreibt in ihrem Strategiepapier auch gleich, woran das liegt: “Ein wesentliches Hindernis für die Wirksamkeit des Energieausweises stellt der fehlende Vollzug der Regelungen der EnEV in den Bundesländern dar. In den meisten Fällen finden Kontrollen der Energieausweise nach Modernisierung oder Fertigstellung eines Gebäudes, zur inhaltlichen Richtigkeit und zu Informationspflichten bei der Bewerbung von Immobilien nicht statt.” Nun, wer mehr Verständnis für Energieeffizienz erreichen möchte und zugleich den Energieausweis als Instrument stärken möchte, muss zunächst einmal dafür sorgen, dass derselbe einheitlich und aussagekräftig wird. Die DUH schlägt dazu vor: ” Die Berechnungsmethode nach unterschiedlichen DIN-Normen” müsse “überarbeitet und mit bestimmten Standard-Parametern vereinfacht werden, sodass Ermessensspielräume zugunsten einer besseren Vergleichbarkeit eingeschränkt werden. Energieberater müssen auf ein Verfahren geschult werden und dieses konsequent und verantwortungsvoll anwenden. Ziel muss es sein, dass Berechnungsmethoden, die man jetzt schafft, über lange Zeiträume beibehalten werden, um Vergleichbarkeit in der Zukunft zu garantieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Nur so kann der Energieausweis in der Bevölkerung an Akzeptanz gewinnen und das Thema Gebäudeeffizienz in der öffentlichen Debatte verankert werden.” Eigentlich klar, oder? Ein Schelm, der sich an dieser Stelle fragt: “Ja, wieso ist das nicht längst so?

Fünfter Schritt zur Energiewende: Ganzheitlich statt Stück für Stück sanieren

Eine Lebensweisheit, die Knigge sehr schön formulierte:” Es ist besser, das Alte mit Stumpf und Stil auszurotten, als ewig zu flicken und nie ein vollkommenes Ganzes zustande zu bringen.” Auf die die Sanierung deutscher Häuser bezogen, müsste man deren Besitzern sagen, dass viele einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen das Risiko bergen, dass sie nicht optimal aufeinander abgestimmt sind – und so die Energieeffizienz am Ende geringer ist als erwartet und / oder erforderlich. Es gibt das Instrument des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans bereits – allerdings auf freiwilliger Basis. Das sollte man ändern, fordert die DUH. Der indiviuelle Sanierungsfahrplan, mit dessen Hilfe ein “individuell langfristiges ganzheitliches Gebäudekonzept” erstellen lasse, sollte demnach verbindlich eingeführt werden. Und zwar standardisiert und übersichtlich in seiner Formulierung.

Sechster Schritt zur Energiewende: Verständliche Heizkostenabrechnung

Darüber muss ich nicht viel schreiben – Heizkostenabrechnungen sind für mich wie für viele andere Verbraucher schwer zu durchschauen und zudem noch nicht mal einheitlich, also unvergleichbar. Und was der Verbraucher nicht durchschaut, kann auch nicht dazu beitragen, seine Haltung zum Heizen zu verändern. Vom Sparen an Heizenergie und damit Kosten ganz schweigen. Deshalb stimme ich der DUH in diesem Punkt zu und wünsche mir eine überarbeitete Heizkostenverordnung besser heute denn erst morgen.

Siebter Schritt zur Energiewende: Klasse statt Masse bei Sanierungen

Wer im Sanierungssektor auf Masse setzt, vergisst die Klasse der Maßnahmen mitunter. Nachhaltige Materialien müssen gestärkt werden, wenn sie bei der Sanierung zum Einsatz kommen sollen. Das braucht Information über ihre Vorteile, die über Politik, Industrie, Handel und Handwerker bis zu den Bauherren fließen muss. Das wiederum braucht seitens der Politik auch klare Linien und Vorgaben, die nachhaltige Produkte eindeutig bevorzugen.

Die Forderungen der DUH im Überblick:

Hier noch einmal die Forderungen, die der DUH zufolge aus den sieben Schritten resultieren:

  1. Planungs- und Investitionssicherheit durch verlässliche Rahmenbedingungen steigern.
  2. Nachhaltigkeit und ökologische Verträglichkeit von Baumaterialien berücksichtigen.
  3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auf der Basis von Lebenszykluskosten durchführen.
  4. Wechselwirkungen zwischen den Sektoren Wärme, Strom und Verkehr beachten.
  5. Ausbau erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung voranbringen.
  6. Zusammenführung, Vereinfachung und Weiterentwicklung von EnEG, EnEV und EEWärmeG sinnvoll gestalten.
  7. Klimaschutz als Zielgröße in EnEV und EEWärmeG abbilden.
  8. Vollzug von EnEV und EEWärmeG verstärken.
  9. Gesetzliche Auslegungsspielräume und Ausnahmetatbestände minimieren.
  10. Kommunale Wärmeplanung in der Daseinsvorsorge der Kommunen verankern.
  11. Energieausweis vereinheitlichen.
  12. Sanierungsfahrpläne verbindlich einführen.
  13. Heizkostenabrechnung transparent gestalten und standardisieren.
  14. Nachwachsende Dämmstoffe durch Markteinführungsprogramm fördern

Fazit: Ich begrüße solche strategischen Papiere wie die Blaupause Wärmewende der DUH. Zum einen, weil sie zeigen, dass wir hierzulande über das nötige Wissen verfügen, um die Energiewende voran zu bringen. Zum anderen, weil ich mit dem Schreiben darüber dafür sorgen kann, dass das Wissen transportiert wird. In die Öffentlichkeit. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass sich der eine oder andere der Strategien annimmt und danach handelt. Und konkret bezogen auf die hier diskutierte Blaupause hoffe ich natürlich auf eine Umsetzung der Strategien im Sinne von: “Sieben auf einen Streich!” Und wie immer bei einer solchen Gelegenheit schreibe ich deshalb noch den Satz: Und sagt nicht, Ihr hättet es nicht gewusst!

Foto: johannesmf / photocase.de