Solarthermie-Förderung 2026

Warum sich Solarthermie 2026 lohnt (6): Förderung, Entscheidungshilfe, nächste Schritte

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Wenn ihr eine Solarthermieanlage kauft, schafft ihr euch nicht einfach nur eine neue Heizungskomponente an. Ihr entscheidet euch vielmehr für eine Investition in die Zukunft, denn die Anlage trägt eure Wärmeerzeugung zwanzig bis dreißig Jahre mit. Von Vorteil: Der Staat zahlt einen erheblichen Teil der Investitionskosten mit. Wie viel Solarthermie-Förderung 2026 ihr bekommt, das hängt von eurer persönlichen Situation ab. Bestenfalls liegt euer Eigenanteil bei unter einem Drittel der tatsächlichen Investitionskosten. In jedem Fall aber ist das Fördergeld Solarthermie 2026 da – ihr müsst es nur beantragen. Und genau darum geht’s in diesem sechsten und letzten Teils unserer Reihe “Warum sich Solarthermie 2026 lohnt”. Kein Förderdschungel, kein Paragrafen-Dickicht. Sondern: klare Zahlen, der richtige Weg durch den Antrag, eine praktische Entscheidungshilfe und der Hinweis, warum heute ein guter Zeitpunkt ist, zu handeln.

Inhaltsverzeichnis

Solarthermie-Förderung 2026

Solarthermie-Förderung 2026: Was gefördert wird und was nicht

Bevor es um Zahlen geht, eine kurze Eingrenzung. Nicht jede Solarthermieanlage bekommt Geld vom Staat. Die wichtigsten Regeln vorab:

Gefördert wird:

Nicht gefördert wird:

  • Solarthermie im Neubau: Seit der BEG-Reform 2024 fördert der Bund keine Heizungen mehr im Neubau.
  • Der Einbau einer neuen Gas- oder Öl-Hybridheizung als Komplettsystem, also der gleichzeitige Einbau eines neuen Gaskessels kombiniert mit Solarthermie, bei dem Gas die primäre Wärmequelle bleibt. Neue fossile Heizsysteme werden von der KfW nicht mehr bezuschusst, unabhängig davon, ob eine erneuerbare Komponente ergänzt wird.
  • Anlagen in weniger als fünf Jahre alten Gebäuden

Gut zu wissen: Ob die Solarthermieanlage nur für Warmwasser oder auch für die Heizungsunterstützung ausgelegt ist, spielt für die Förderberechtigung keine Rolle mehr. Beides wird gleichbehandelt.

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Solarthermie-Förderung 2026: Die KfW-Förderung 458 im Klartext

Das zentrale Förderprogramm für Solarthermie in Deutschland heißt seit Januar 2024 „KfW 458″ beziehungsweise „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude”. Es löste damals die BAFA-Förderung für Heizungen ab.

Die Förderhöhe setzt sich aus einer Basis und mehreren Boni zusammen. Diese Boni könnt ihr bis zu einer Gesamtgrenze kombinieren:

Grundförderung: 30 Prozent

Diese bekommt jede:r, immer, ohne weitere Bedingungen, solange es sich um ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude handelt und die Anlage förderfähig ist.

+ 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus

Dieser Bonus greift, wenn ihr gleichzeitig eine funktionstüchtige fossile Heizung, also eine Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, dauerhaft außer Betrieb nehmt. Wichtig: Der Heizungstausch muss wirklich gleichzeitig geplant sein. Wer nur Solarthermie nachrüstet und die fossile Heizung weiterläuft, bekommt diesen Bonus nicht.

+ 30 Prozent Einkommensbonus

Dieser Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den Einkommensteuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor der Sanierung.

Die Gesamtgrenze

Diese liegt bei maximal 70 Prozent der Förderquote auf förderfähige Kosten bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro für eine einzelne Wohneinheit im Einfamilienhaus.

Solarthermie-Förderung 2026 konkret – 2 Beispiele

Beispiel A: Familie, Solarthermie-Nachrüstung ohne Heizungstausch, normales Einkommen

Anlage kostet 9.000 Euro. Grundförderung 30 Prozent = 2.700 Euro zurück. Eigenanteil: 6.300 Euro.

Beispiel B: Familie, Solarthermie plus gleichzeitiger Ölheizungstausch, Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro

Förderfähige Kosten (Solarthermie + Umfeldmaßnahmen): 12.000 Euro. Grundförderung 30 Prozent + Klimabonus 20 Prozent + Einkommensbonus 30 Prozent = 70 Prozent. Zuschuss: 8.400 Euro. Eigenanteil: 3.600 Euro.

Was förderfähig ist — und was viele vergessen

Ein häufiges Missverständnis ist, dass viele denken, die KfW fördert nur die Solarthermiekollektoren. Das stimmt nicht. Förderfähig sind:

  • Kollektoren, Speicher, Solarstation, Regelung
  • Rohrleitungen, Dämmung der Leitungen, Halterungen
  • Einbindung ins bestehende Heizsystem (Hydraulik, Wärmetauscher)
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Planungs- und Beratungskosten von Energieeffizienz-Expert:innen (bis zu 50 Prozent dieser Kosten werden zusätzlich gefördert)

Wer eine vollständige Anlage mit professioneller Planung und sauberem hydraulischem Abgleich kauft, schöpft die Förderbasis besser aus als jemand, die:der nur die Minimalanlage kalkuliert. Es lohnt sich, die Anlage ordentlich zu planen, nicht nur aus der technischen sondern auch aus der Förderperspektive.

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Mehr Informationen

Die alternative Solarthermie-Förderung 2026: Steuerbonus nach § 35c EStG

Wer keine KfW-Förderung beantragen will oder kann, hat eine echte und weniger bekannte Alternative: den steuerlichen Förderweg nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG).

So funktioniert diese Solarthermie-Förderung 2026: 20 Prozent der gesamten Investitionskosten können direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent in den ersten beiden Jahren, 6 Prozent im dritten Jahr. Der Höchstbetrag beträgt 40.000 Euro pro Objekt über die gesamte Laufzeit. Das Programm gilt bis Ende 2029.

Die Unterschiede zur KfW-Solarthermie-Förderung 2026: Kein Antrag vorab nötig. Kein:e Energieberater:in zwingend erforderlich. Der ausführende Fachbetrieb stellt euch die notwendige Bescheinigung aus. Und: Die Geltendmachung erfolgt entspannt über die jährliche Einkommensteuererklärung.

Die wichtige Einschränkung: KfW-Förderung und Steuerbonus schließen einander für dieselbe Maßnahme aus. Wer KfW beantragt, kann nicht zusätzlich den Steuerbonus nehmen und umgekehrt. Ihr müsst euch vor Beginn der Maßnahme für einen Förderweg entscheiden.

Wann der Steuerbonus die bessere Wahl ist

Wenn

  • die Investition überschaubar ist
  • und der Klimageschwindigkeitsbonus nicht greift,
  • also bei reiner Solarthermie-Nachrüstung ohne gleichzeitigen Heizungstausch
  • und bei normalem Einkommen.

Hier läge die KfW-Grundförderung bei 30 Prozent, der Steuerbonus bei 20 Prozent – die KfW wäre rein rechnerisch demnach attraktiver. Doch wer den Aufwand des KfW-Antrags scheut oder bereits geplant hat, ohne vorab zu beantragen, hat mit dem Steuerbonus noch eine valide Förderoption.

Achtung: Der Steuerbonus setzt voraus, dass tatsächlich Einkommensteuer gezahlt wird, die reduziert werden kann. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt oder gar keine Steuern zahlt, profitiert davon nicht.

Der Ergänzungskredit bei knappem Eigenkapital

Wer die KfW-Förderung erhält, aber die verbleibenden Kosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln stemmen kann, hat eine weitere Option: den Ergänzungskredit der KfW, Programm 358/359. Dieser Kredit ist nur in Kombination mit einer bereits erteilten Förderzusage erhältlich und beträgt bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 90.000 Euro gibt es zusätzlich einen Zinsbonus. Beantragt wird er über die Hausbank nach Erhalt der KfW-Förderzusage.

Was das GMG für die Förderung bedeutet

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das die Bundesregierung voraussichtlich vor dem 1. Juli 2026 verabschieden wird, ändert zwar die Anforderungen an neue Heizungen, aber es ändert zunächst nichts an der BEG-Förderung. Die Bundesregierung hat zugesichert: Die Heizungsförderung über die KfW läuft mindestens bis 2029 weiter. Die aktuellen Fördersätze gelten demnach.

Was sich ändert: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch entfällt mit dem GMG. Das bedeutet mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung. Wer sich für eine Solarthermieanlage entscheidet, tut das in Zukunft ohne gesetzlichen Zwang, dafür mit unverändert attraktiver Förderung. Das ist eine gute Nachricht.

Was unserer Einschätzung nach bleibt:

  • Der steigende CO2-Preis,
  • die politisch nicht mehr gedeckelten Energiepreise
  • und die strukturelle Verteuerung fossiler Brennstoffe

machen erneuerbare Wärme wirtschaftlich attraktiver, unabhängig davon, ob ein Gesetz sie vorschreibt.

Unsere klare Empfehlung lautet daher: Wer ohnehin plant, sollte nicht auf bessere Förderbedingungen warten. Die kommen wahrscheinlich nicht. Der aktuelle Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent ist bis Ende 2028 garantiert. Danach sinkt er auf 17 Prozent. Die günstigste Kombination aus Fördersätzen und CO2-Preisentwicklung ist jetzt.

Schritt für Schritt: So stellt ihr den Antrag auf Solarthermie-Förderung 2026 richtig

Das ist der Abschnitt, der euch am meisten Geld spart oder kostet, wenn ihr ihn ignoriert. Die richtige Reihenfolge der 9 Schritte ist entscheidend:

Schritt 1: Fachbetrieb und Anlage planen

Kontaktiert unsere Paradigma Partner-Solarteurinnen und Solarteure. Sie kennen die technischen Anforderungen der KfW, helfen bei der Dimensionierung und erstellen die für den Antrag nötige Bestätigung zum Antrag (BzA).

Schritt 2: Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen

Dieser Vertrag hält fest, dass die Maßnahme nur durchgeführt wird, wenn die KfW-Förderung bewilligt wird. Die Formulierung ist wichtig, denn ein Standardvertrag ohne diese Bedingung reicht nicht. Euer Paradigma Fachbetrieb kennt die Anforderungen.

Schritt 3: Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen

Euer Paradigma Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Expert:innen erstellen die BzA mit einer BzA-ID. Ohne diese ID ist keine Antragstellung bei der KfW möglich.

Schritt 4: Solarthermie-Förderungsantrag 2026 im Portal „Meine KfW” stellen

Der Antrag wird von euch als Eigentümer:innen direkt online gestellt. Ihr braucht die BzA-ID, eure persönlichen Daten und gegebenenfalls einen Grundbuchauszug.

Achtung hier kommt es zum häufigsten und teuersten Fehler: Wer den Auftrag an den Handwerksbetrieb vergibt, bevor der KfW-Antrag gestellt und bestätigt wurde, verliert den gesamten Förderanspruch. Nachträgliche Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt. Dieser Punkt ist nicht verhandelbar.

Schritt 5: Förderzusage abwarten

Nach Antragstellung prüft die KfW. Die Zusage ist in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen da. Erst danach darf mit den Arbeiten begonnen werden.

Schritt 6: Anlage installieren lassen

Ab Förderzusage habt ihr 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Schritt 7: Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen

Nach Fertigstellung bestätigt euch euer Paradigma Fachbetrieb die ordnungsgemäße Ausführung. Ihr ladet Rechnungen hoch und erbringt – falls beantragt – den Nachweis für Einkommens- oder Klimabonus (Einkommensteuerbescheide).

Schritt 8: Identitätsnachweis im KfW-Portal

Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident – eine dieser Optionen ist erforderlich.

Schritt 9: Auszahlung

Die KfW überweist den Zuschuss direkt auf euer Konto. Kein Vorschuss, keine Vorlage. Das Geld kommt nach Prüfung aller Unterlagen.

Regionale Förderung – oft vergessen, mitunter erheblich

Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus gibt es in vielen Regionen zusätzliche Förderprogramme. Die meisten Verbraucher:innen wissen davon nichts – und verschenken damit Geld.

Das Prinzip: Bundesförderung (KfW) und regionale Förderung können in vielen Fällen kombiniert werden – solange keine Doppelförderung für dieselben Kosten entsteht.

Konkret heißt das: Wer für die Solarthermieanlage KfW-Zuschüsse erhält, kann kommunale Zuschüsse für ergänzende Maßnahmen wie Energieberatung, hydraulischen Abgleich oder die Kombination mit PV zusätzlich beantragen.

Das Beispiel Baden-Württemberg: kommunale Vielfalt statt Landeszuschuss

Baden-Württemberg hat als Bundesland 2026 kein eigenes Zuschussprogramm speziell für Solarthermie bei Privatpersonen. Was das Land stattdessen hat, ist eine besonders lebhafte kommunale Förderkultur – und die lohnt den genauen Blick.

Karlsruhe – KlimaBonus

Seit dem 1. Januar 2026 können wieder Anträge gestellt werden. Das Programm bezuschusst unter anderem PVT-Kollektoren, also Hybridkollektoren, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, mit einem Innovationsbonus von 150 Euro pro kWp, maximal 1.500 Euro. Wer in Karlsruhe auf PVT setzt, kombiniert damit Bundesförderung und kommunalen Bonus.

Ulm – Energieförderprogramm

Das novellierte Programm gilt seit Januar 2026 und fördert unter anderem die Prüfung und Optimierung bestehender Solarthermieanlagen. Das ist besonders interessant für Besitzer:innen älterer Anlagen, die nie optimal eingeregelt wurden.

Was ihr tun solltet: Fragt bei eurer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob es lokale Förderprogramme gibt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale – bundesweit verfügbar, kostenlos für eine erste Orientierung – kennt in der Regel auch die kommunalen Programme eurer Region. Und wer in Baden-Württemberg wohnt: Die L-Bank ist die erste Anlaufstelle für Landesförderungen, auch wenn das PV-Darlehen der L-Bank nicht für Solarthermie gilt.

Bundesweit gilt: Die Energieberatung selbst ist förderfähig. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst eine professionelle Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 80 Prozent der Kosten (maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser). Wer sowieso Beratungsbedarf hat, sollte diesen Weg nutzen, denn ein auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beantragter Sanierungsschritt kann mit einem zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf die BEG-Förderung honoriert werden.

Unsere praktische Entscheidungshilfe zur Solarthermie-Förderung 2026: Welcher Förderweg passt zu euch?

Nicht jede Situation ist gleich. Diese Übersicht hilft euch bei der ersten Orientierung:

Ihr tauscht gleichzeitig eine fossile Heizung aus und habt normales Einkommen:

  • KfW 458 mit Grundförderung (30 Prozent) + Klimageschwindigkeitsbonus (20 Prozent) = 50 Prozent Zuschuss. Bester Zeitpunkt: Jetzt, solange der volle Bonus gilt.

Ihr tauscht gleichzeitig eine fossile Heizung aus und habt ein  Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro:

  • KfW 458 mit allen drei Boni = 70 Prozent Zuschuss. Maximale Förderung, maximal 21.000 Euro.

Ihr rüstet nur Solarthermie nach, kein Heizungstausch, normales Einkommen:

  • KfW 458 Grundförderung 30 Prozent oder Steuerbonus § 35c EStG prüfen (20 Prozent, dafür kein Antrag vorab nötig). Je nach Investitionshöhe und Steuersituation kann der Steuerbonus einfacher sein.

Ihr rüstet nur Solarthermie nach und habt Einkommen unter 40.000 Euro:

  • KfW 458 mit Grundförderung + Einkommensbonus = 60 Prozent Zuschuss. Lohnt den Aufwand des Antrags eindeutig.

Ihr habt das Eigenkapital nicht für den Restbetrag:

KfW-Zuschuss + Ergänzungskredit 358/359 kombinieren. Erst Antrag, dann Kredit bei der Hausbank.

Ihr baut neu:

Keine bundesweite Heizungsförderung. Kommunale Programme prüfen. Steuerbonus § 35c EStG gilt nicht im Neubau.

Was jetzt zu tun ist

Ihr habt diese Artikelreihe “Warum sich Solarthermie 2026 lohnt” bis hierher gelesen. Ihr wisst jetzt, wie Solarthermie funktioniert, was sie bringt, ob sie sich rechnet, wie sie ins Team passt und wie ihr die Solarthermie-Förderung 2026 bekommt.

Was bleibt, ist ein erster konkreter Schritt. Der muss kein großer sein.
Sprecht mit einem unserer Paradigma Partner-Betriebe. Sie kennen eure Region, kennen euer Heizsystem und können einschätzen, was für euer Dach und euer Haus sinnvoll ist. Eine erste Beratung kostet nichts und nimmt euch die wichtigste Ungewissheit: Passt das überhaupt zu uns?
Die meisten, die sich beraten lassen, sind überrascht – nicht davon, wie kompliziert es ist. Sondern davon, wie unkompliziert. Die Sonne schickt euch keine Rechnung. Ihr müsst nur anfangen, ihre Energie einzusammeln.

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Foto: luismolinero – Adobe.Stock.com (Titelbild), Doreen Brumme (Geldfoto), Paradigma (Dachfoto und Video)