Energiekosten steuerlich absetzen

Energiekosten steuerlich absetzen – geht das?

Veröffentlicht von

Der Griff zum Heizungsthermostaten weckt dieser Tage nicht nur die Vorfreude auf wohlige Wärme: So manche:r Verbraucher:in sorgt sich beim Aufdrehen der Heizung vor der kommenden Heizkostenabrechnung. Heizkosten sparen ist angesagt. Das Ziel kann jede:r mit ihrem:seinem Heizverhalten von vornherein schon anpeilen. Doch auch im Nachhinein lassen sich unter bestimmten Umständen Heizkosten sparen: Wir erklären euch hier, wann ihr Energiekosten steuerlich geltend machen könnt. 

In einem Interview mit dem Nachrichtenportal news38.de erklärt Stefan Heine, Steueranwalt und Geschäftsführer der smartsteuer GmbH, nach eigenen Angaben Deutschlands führender Anbieter von Online-Steuererklärungen, ob und welche Energiekosten ihr gegebenenfalls von der Steuer absetzen könnt, um eure Steuerlast zu mindern.

Energiekosten im Haushalt sind normalerweise private Ausgaben und nicht steuerlich absetzbar

Grundsätzlich gelte dem Steuerexperten Stefan Heine zufolge, dass ihr als Arbeitnehmer eure Energiekosten nicht steuerlich geltend machen könnt. Denn die Kosten für Wärme (Raumwärme und Warmwasserbereitung) und Strom seien private Ausgaben.

3 Ausnahmen, wann private Energiekosten steuerlich absetzbar sind

Doch es gebe Ausnahmen. Welche 3 das sind, erfahrt ihr im Folgenden.

Energiekosten vom Arbeitszimmer sind steuerlich absetzbar

Ihr habt ein schließbares Arbeitszimmer? Wenn euer Arbeitszimmer der sogenannte Mittelpunkt eurer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist, ihr darin also macht und tut, was für euren Job wesentlich und prägend ist, dann könnt ihr die Energiekosten laut Stefan Heine anteilig (gemessen werde der Anteil an der Quadtratmeterzahl des Arbeitsszimmers) von der Steuer abziehen: als sogenannte Werbungskosten. Dafür gilt eine Pauschale.

Wichtig: Ihr dürft euer Arbeitszimmer nur zu einem Zehntel für andere Zwecke nutzen. EIne Küche könne daher nicht als Arbeitszimmer gelten, erklärt Stefan Heine im Interview.

Zudem gibt es eine Homeoffice-Pauschale: Für maximal 210 Tage im Jahr könnt ihr pro Kalendertag 6 Euro geltend machen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Energiekosten abziehbar bei doppelter Haushaltsführung

Eine weitere Ausnahme greife Stefan Heine zufolge, wenn ihr aus beruflichen Gründen neben eurem Wohnsitz einen zweiten Haushalt führen müsst. Das klassische Beispiel ist der Wohnsitz in Ort A und die Arbeitsstelle in Ort B. A und B liegen so weit voneinander entfernt, dass ein tägliches Pendeln für euch nicht machbar ist. Also bleibt ihr die Arbeitswoche über in einer zweiten Wohnung in B. Sämtliche Kosten für die Zweitwohnung in B könnt ihr dann von der Steuer abziehen. Allerdings seien diese nur bis zu einer Höhe von 1.000 Euro gedeckelt, sagte Stefan Heine dem Nachrichtenportal. Kostet eure Wohnung in B, um in unserem Beispiel zu bleiben, mehr, müsst ihr diese Mehrkosten aus eurer eigenen Tasche bezahlen.

Wichtig: Auch Kosten aus der Nebenkostenabrechnung sind Heine zufolge steuerlich absetzbar. Als konkretes Beispiel führt der Steuerexperte die Wartungskosten einer Gastherme an. Die ließen sich demnach zu 20 Prozent absetzen (sogenannte Handwerker:innenleistung). Ebenso könnt ihr mit einer Handwerker:innenrechnung Steuern sparen – beim Einbau einer Wärmepumpe beispielsweise 20 Prozent der Arbeitskosten (maximal 1.200 Euro) von der oder dem Handwerker:in.

Energiekosten für den Firmenwagen lassen sich steuerlich absetzen

Ihr nutzt einen Firmenwagen? Dann gelte laut dem Steuerexperten Stefan Heine für die damit aufkommenden Energiekosten:

  • Für einen Verbrenner müsst ihr ein Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als Einnahme versteuern.
  • Für ein elektrisches Fahrzeug (sogenanntes E-Mobil) müsst ihr monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (also nur ein Viertel dessen, was beim Verbrenner anfällt) versteuern. Und Arbeitgeber:innen könnten euch hier sogar eine Pauschale zum “Betanken” eures E-Firmenwagens zahlen: Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, ob die oder der Arbeitgeber:in euch eine Möglichkeit bietet, den Wagen aufzuladen. Ist das der Fall, beträgt die Pauschale 30 Euro, andernfalls 70 Euro. Lasse sich die Pauschal nicht zahlen, reicht ihr den Stromvertrag ein und die oder der Arbeitgerber:in erstatten euch die Energiekosten.

Energiekosten von Steuer absetzen – das müsst ihr beachten

Laut Stefan Heine müsst ihr eure Energiekosten gegenüber dem zuständigen Finanzamt belegen können. Normalerweise würden die Finanzämter diese bei Bedarf anfordern, die Belege müsstet ihr also nicht nicht gleich mit der Steuererklärung einreichen, sondern erst einmal nur aufbewahren.

Wie viel Energiekosten lassen sich über die Steuer einsparen?

Auch diese Frage beantwortet Stefan Heine, in dem er folgende Rechnung aufstellt: Angenommen, euer Arbeitszimmer nimmt 10 Prozent der Fläche eurer Wohnung oder eures Hauses ein. Dann entspräche das einem Zehntel der für den gesamten Haushalt anfallenden jährlichen Energiekosten, zum Beispiel 350 Euro von 3.500 Euro. Gebt ihr diese steuermindernd an, lassen sich Heine zufolge rund 200 Euro sparen.

Und von den 12.000 Euro Kosten für eine zweite Wohnung in eurem Arbeitsort B könnt ihr demnach mit einer Steuerersparnis von etwa 5.000 Euro rechnen.

Foto: Doreen Brumme