Solares Kühlen

Solares Kühlen: Basisförderung für gewerbliche Neuanlagen

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Wenn Unternehmen über solares Heizen nachdenken, ist das völlig verständlich, denn ökonomisch und ökologisch ist das wohl ein Gewinn. Wer über solares Heizen nachdenkt, der sollte solares Kühlen nicht außer Acht lassen. Am schlauesten finde ich es, wenn Unternehmen gleich auf solare Klimatisierung setzen und beides, solares Heizen und Kühlen, nutzen. Damit ist auch solare Prozesswärme gemeint.

Oft gibt es Altanlagen, die sich für das solare Kühlen optimieren beziehungsweise erweitern lassen. Siehe Firma Festo, die ja den Ausschlag zur meiner Recherche der BAFA-Förderung überhaupt erst gab. In den letzten Beiträgen zur Förderung solarer Kälteerzeugung, schauten wir uns deshalb den „StatusCheck“ als Einstiegsförderung an. Und danach die Basisförderung für Altanlagen. Möglichkeiten, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Förderung des Klimaschutzes bereithält. Es geht dabei um die Optimierung von Klima- und Kälteanlagen im Gewerbe. Unter der Rubrik Klima- und Kälteanlagen führt das BAFA aber auch Basisförderungen für Neuanlagen. Diese schauen wir uns heute mal genauer an.

Die Basisförderung für neue Klima- und Kälteanlagen

Das BAFA unterstütz mit der Basisförderung Neuanlagen wenn:

  • das Kältemittel aus Kohlenwasserstoff, Kohlendioxid, Ammoniak oder nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe besteht und der Nachweis über die Gesamteffizienz anhand der TEWI-Berechnung (durch anbieter- und herstellerneutralen Dienstleister) belegt wird
  • die Energieeffizienz der neuen Anlage durch verschiedene Komponenten gegeben ist:
    • elektronische Expansionsventile, FU-Steuerung aller Antriebsmotoren, Master-Regelung
  • der errechnete jährliche Elektroenergieverbrauch der Anlage mindestens 100.000 Kilowattsunden beträgt (laut Auslegungsrechnung)
  • oder die Kosten der Anlage für elektrische Leistung und Energie mind. 10.000 Euro im Jahr betragen

Der Antrag auf die Basisförderung (Neuanlagen) für Klima-/Kälteanlagen gliedert sich in zwei Stufen:

  • 1. Antrag vor der Maßnahme
  • 2. Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme.

Die Fördersätze der Basisförderung

Für die neue Klima-/Kälteanlage gewährt das BAFA einen Investitionszuschuss:

  • 25 % der Nettoinvestitonskosten

Bedingungen und Antrag – 1. Stufe

Das BAFA besteht auf die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn. Über den Eingang des Förderantrags wird vom BAFA eine Eingangsbestätigung ausgestellt. Es sollten allerdings die aussagekräftigen Plandaten vorhanden sein. Danach dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen werden, andernfalls kann keine Förderung erfolgen.

Mit dem Förderantrag sind noch weitere Unterlagen einzureichen. Die Liste mit den erforderlichen Antragsunterlagen ist bequem unter folgendem Link zu erreichen:

  •  Antragsunterlagen zur Basisförderung einer Kälte-/Klimaanlage (Neuanlage)

und

  • die Formulare zur Basisförderung

Der Verwendungsnachweis – 2. Stufe

Die 2. Stufe der Basisförderung für die neue Anlage wird mit dem Verwendungsnachweis erfüllt. Die Stunde der Wahrheit für die Neuanlage! Hält sie auch was sie verspricht? Das BAFA listet die erforderlichen Unterlagen, um den Verwendungsnachweis zu erbringen, unter folgendem Link auf:

  • Verwendungsnachweis und Belege zur 2. Stufe der Basisförderung

Erst nachdem das BAFA die eingereichten Unterlagen geprüft und als in Ordnung befunden hat, erfolgt der Zuwendungsbescheid. Danach wird dann der Nettoinvestitionszuschuss ausgezahlt.

Tipp: Der Flyer des BAFA informiert schnell und übersichtlich über die verschiedenen Möglichkeiten der gewerblichen Kälte- und Klimaerzeugung:

  • Förderung von Klimaschutz an gewerblichen Kälteanlagen

Im nächsten Artikel zur Reihe: „solares Kühlen“ ist die Bonusförderung Thema. Wer nichts verpassen möchte, bestellt am besten die praktische wöchentliche Zusammenfassung.

Bild: boing | photocase.com

Quelle: BAFA