Solarthermie Förderung 2024 Überblick

Faktencheck zum angeblichen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024

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Seit die BILD-Zeitung Anfang März berichtete, dass die Bundesregierung plane, Öl- und Gasheizungen schon ab dem kommenden Jahr zu verbieten, machen sich viele Heizungsbetreiber noch mehr Sorgen, als sie es angesichts der anhaltenden Energiekrise und der daraus resultierenden enorm gestiegenen Heizkosten eh schon tun. Wir erklären euch hier kurz und knapp, was es mit dem angeblich geplanten Verbot von Öl- und Gasheizungen tatsächlich auf sich hat. Unser Tipp: Am besten, ihr macht euch ein eigenes BILD! Spoiler: Ein Verbot von Öl- und Gasheizungen, wie es die Bildzeitung beschrieb, steht so gar nicht zur Debatte.

Tatsächlich veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 2. März 2023 auf seiner Internetseite erste Informationen zur “Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)”. Dort ist zu Öl- und Gasheizungen unter anderem zu lesen: 

“Um die Abhängigkeit von fossilen Energien auch im Gebäudebereich zu überwinden, hat die Regierungskoalition im März 2022 beschlossen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der dadurch verursachten Energiekrise wurde mit diesem Beschluss eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um ein Jahr vorgezogen – von 2025 auf 2024.

Den Beschluss des Koalitionsausschusses haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium nun unter gemeinsamer Federführung umgesetzt und den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Es regelt den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Machbarkeit und soziale Flankierung stehen dabei im Fokus. So setzt das Gesetz klare Investitionsanreize und gewährleistet einen pragmatischen Übergang. Der gemeinsame Entwurf der beiden Ministerien wird in der Regierung beraten.”

Das heißt, es gibt jetzt einen Entwurf zur Änderung des GEG. Nicht mehr und nicht weniger. Schauen wir mal rein in den Entwurf!

Die vorgeschlagenen Regelungen für das geänderte GEG

  1. Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Das heißt: Es geht um eine geplante Pflicht, die nicht gleichzusetzen ist mit einem Verbot! Ab 1. Januar 2024 soll demnach möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (sogenannte Erneuerbaren-Vorgabe). Hybridheizungen wie Gas plus Solar oder Öl plus Solar könnten bei entsprechender Auslegung mit 35 Prozent fossil und 65 Prozent solar (erneuerbar) also durchaus weiter in Betrieb sein. Und auch eingebaut werden. Übrigens sei auch diese Pflicht nicht für alle neu, wie das Portal Energie-Fachberater betont, denn einige Bundesländer hätten sie ihren Einwohnern längst auferlegt, beispielsweise Baden-Württemberg mit seinem EWärmeG oder die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihrem Hamburgr Klimaschutzgesetz.
  2. Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. 
  3. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
  4. Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
  5. Der Umstieg soll durch Förderung gerade für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden.

Wer einen Überraschungsmoment wie die Bildzeitung inszeniert, der möchte wohl um der Verkaufsquote willen Schlagzeilen machen. Die Sorgenwelle, die damit auch losgetreten wird, ist der dringender denn je in Angriff zu nehmenden Wärmewende allerdings nicht dienlich. Denn sie bringt Unmut gegen Maßnahmen, die schon längst zum Ziel politischen Handelns gemacht worden sind: Bereits im Koalitionsvertrag der amtierenden Regierung, der im Jahr 2021 festgeschrieben wurde, steht, dass ab 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung möglichst basierend auf 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden solle. Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der davon verschärften Energiekrise hatte die Regierung schon im März des vergangenen Jahres 2022 die Ziellinie dafür vorgezogen: vom 1. Januar 2025 auf den ersten Januar 2024.

Die Bildzeitung hat demnach Informationen als neu verkauft, die so erstens nicht den Tasachen entsprechen und zweitens auch so neu gar nicht sind. Dass das GEG novelliert wird, war klar. Dass es schärfere Regelungen für neue Gebäude und Gebäude im Bestand bringen wird, war auch klar. Da das GEG 2023 zuächst nur Neues für Neubauten brachte, war abzusehen, dass Neues für Bestandsbauten golgen wird.

Der Gesetzesentwurf ist demnach ein weiterer Schritt in Richtung Umsetzung des längst angekündigten Vorhabens. Und wie es bei Gesetzentwürfen ist – der wird in vrschiedenen Gremien noch beraten und diskutiert werden. Noch steht der Inhalt des Gesetzentwurfs unter einem sogenanntem Vorbehalt. Oder anders ausgedrückt: Noch ist der Entwurf ein Entwurf, kein Gesetz.

Wichtig: Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für fossile Heizungen!

Das BMWK erklärt auf seiner Internetseite auch explizit, dass “bestehende Heizungen” nicht ausgetauscht werden müssten. Es gebe demnach also keine sofortige Austauschpflicht. Bestehende Heizungen, die ordnungsgemäß laufen würden, könnten weiterhin genutzt werden. Auch Reparaturen seien laut dem Ministerium weiter möglich. Wenn eine Heizung also nur kaputt sei und repariert werden könne, dürfe sie auch weiterhin laufen. Das heißt: Bestehende Gas- und Ölheizungen könnten weitergenutzt werden. Aber: Sie müssten – wie bisher – in der Regel 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung außer Betrieb genommen werden.

Lasse sich im Falle einer sogenannten Heizungshavarie eine Heizung nicht mehr reparieren, gebe es Übergangsfristen. Beispielsweise könne dann eine (auch gebrauchte) fossil betriebene Heizung eingebaut werden, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung planmäßig auf eine Heizung umgestellt werde, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfülle. Soll ein Anschluss an ein Wärmenetz erfolgen, gebe es sogar eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Und für Mehrfamilienhäuser gelten demnach sogar zweistufige Übergänge von bis zu sechs Jahren. Zudem beinhalte das geänderte GEG eine allgemeine Härtefallregelung für diejenigen Heizungsbetreiber, für die die Erneuerbaren-Vorgabe eine besondere Härte, beispielsweise wirtschaftlicher Natur, darstelle.

So erreicht man die Erneuerbaren-Vorgaben bei Heizungen

Viele technische Möglichkeiten führen zur Erfüllung der Erneuerbaren-Vorgaben von 65 Prozent. Dem Gesetzentwurf von BMWK und BMWSB zufolge gehören dazu beispielsweise:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Einbau einer Biomasseheizung (Brennstoff: Holz)
  • Einbau einer Gasheizung (Brennstoff: erneuerbares Heizgas)
  • Einbau einer Hybridheizung (fossil plus regenerativ, zum Beispiel Holz plus Solar, Gas plus Solar, Öl plus Solar, fossil plus Wärmepumpe)

Unser Fazit

Wie unser Faktencheck zeigt, ist die von der Bildzeitung geschürte Sorge um ein Verbot von Öl- und Gasheizungen so nicht berechtigt. Stattdessen sollte sich jeder Betreiber einer Heizung, die die Erneuerbaren-Vorgabe von 65 Prozent noch nicht erfüllt, jetzt Gedanken um eine Heizungsmodernisierung machen. Die kann kurzfristig oder langfristig technisch und finanziell geplant werden. Denn Erneuerbare bringen nicht nur dem Klima was, sondern sparen auch Heizkosten. Hinzu kommt, dass der Staat attraktive Förderungen für erneuerbares Heizen bietet. Es gibt keinen Grund, in Panik zu verfallen, denn “es ist ein Mythos, dass neue oder laufende Heizungen ersetzt werden müssen”. Das sagte Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber dem WDR.

Foto: Paradigma