In Österreich regnet’s 25 Mio. Euro Fördergelder für Solarthermie & Co.

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Und nun die aktuelle Wettervorhersage für Österreich: Dort wird zum Ende dieses Jahres ein starker Geldregen erwartet, der sich Großteils über private Dächer ergießen könnte. Vorausgesetzt, deren Besitzer wollen künftig mit einer Photovoltaik-Anlage oder Solarthermie-Anlage oder einer Holzpellets-Heizung Strom produzieren oder heizen.  Wer in den Genuss des Geldregens kommen möchte, kann sich ab sofort registrieren. Es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Alle wichtigen Infos haben wir hier für Euch zusammengestellt.

Österreich macht viel Kohle locker: 25 Millionen Euro für Erneuerbare Energien

Aus dem Topf des österreichischen Klima- und Energiefonds sollen in Kooperation mit dem Umweltministerium auch 2015 Erneuerbare Energien gefördert werden. Ziel der Förderung sei es, weitere Impulse zu geben, um das fossile Energiesystem umzubauen.

Gerade sind dazu drei Förderaktionen in Österreich gestartet:

  • die Förderaktion für Photovoltaik-Anlagen für Private und Gewerbe
  • die Förderaktion zum Tausch fossiler Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizungssysteme (Hackgut und Pellets)
  • die Förderaktion für kleine Solarthermie-Anlagen für Private

Von den 25 Millionen Euro Fördergeldern seien laut der entsprechenden Pressemitteilung des österreichischen Klima- und Energiefonds

  • 17 Millionen Euro für Photovoltaik-Anlagen für Private und Gewerbe reserviert,
  • 5 Millionen Euro für Holz-Heizungen – Ausnahmen: Kamin- und Kachelöfen, die mit dem klassischen Scheitholz befeuert werden –
  • und der Rest (3 Millionen) für Solarthermie-Anlagen.

In Kürze sollen dann noch weitere Aktionen wie “Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe” starten. Insgesamt stünden für sämtliche Aktionen 36,6 Millionen Euro zur Verfügung, heißt es weiter.

Bundesminister Andrä Rupprechter

Der österreichische Umweltminister Andrä Rupprechter sagt dazu:

„Die Energieversorgung aus erneuerbaren Energien ist für Österreich ein wichtiger Schritt in eine nachhaltige Energiezukunft. Mein Ziel ist es, die Vorreiterrolle Österreichs bei der Energiewende auszubauen – das heute startende Förderpaket ist ein zentraler Baustein dafür.“

Photovoltaik – Förderung für Private, für Gewerbetreibende und heuer neu: für Gemeinschaftsanlagen

Von dem 17-Millionen-Euro-Förderpaket für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen könnten demnach sowohl private Verbraucher als auch Betriebe, Vereine oder Institutionen profitieren, die ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Neu sei dabei die Möglichkeit, dass auch Gemeinschaftsanlagen in den Genuss einer Förderung kämen.

Ingmar Höhbart

Ingmar Höbarth, der Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds sagt dazu:

„Durch das umfassende Förderpaket treiben wir den Umbau des Energiesystems konsequent voran. Die Unabhängigkeit von teuren Energieimporten wird damit reduziert – alte Ölkessel werden in Österreich bald der Vergangenheit angehören, dafür wird die Kraft der Sonne eingesetzt. Denn der Ölpreis wird nicht ewig so tief bleiben – allein in den letzten vier Wochen ist er um 31 Prozent gestiegen.“

Insgesamt habe der Klima- und Energiefonds nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2007 knapp 36.000 PV-Anlagen in Österreich gefördert. Dies sei mehr als die Zahl der Privathaushalte im Bezirk Dornbirn und entspreche einer Gesamtleistung von zirka 190 Megawatt. Diese Energie reiche aus, so schreibt der Klima- und Energiefonds in seiner Presseerklärung weiter, um mit einem Elektroauto 22.000 Mal die Welt am Äquator zu umrunden oder jährlich fast 60.000 Elektrofahrzeuge bei 15.000 Kilometer Fahrleistung zu betreiben. Durch die Förderaktion 2015 könnten demzufolge weitere 13.000 Anlagen errichtet werden.

Hier sind alle Infos, die der Klima- und Energiefonds zur aktuellen Förderung von PV bereitgestellt hat:

Aktionszeitraum: 24.2. bis 14.12.2015

Bei Registrierungen, die am 14.12.2015, also dem letztmöglichen Tag dafür, vorgenommen würden, könnte bis spätestens 07.03.2016 ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

Förderanträge, die nach Ablauf der 12-wöchigen Frist eingereicht würden, könnten demzufolge nicht mehr berücksichtigt werden und würden storniert. Ein nochmaliges Einreichen des Projekts sei nicht möglich. Es empfehle sich, vor der Registrierung neben der Zählpunktnummer auch einen konkreten Installationstermin zu fixieren und einen entsprechenden Zeitpuffer (Witterung, Lieferschwierigkeiten, etc.) einzuplanen, rät der Klima- und Energiefonds in seiner Pressemitteilung allen an der Förderung Interessierten.

Pauschalen für die Investitionsförderung von PV-Anlagen

  • 275 Euro/kWpeak für max. 5 kWpeak (freistehend oder Aufdach)
  • 375 Euro/kWpeak für max. 5 kWpeak (gebäudeintegriert)

Sonstige Förderung: Nicht kombinierbar.

Ausnahme: Es könne um eine Förderung der Bundesländer und Gemeinden im Ausmaß der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung angesucht werden. Das hieße: Gefördert würden maximal 5 kWp durch den Klima- und Energiefonds, allerdings könnten Anlagen ergänzend auch durch Landesmittel gefördert werden. (Zum Beispiel: Eine Anlage hätte 7 kW. 4 kW würden durch den Klimafonds gefördert, 3 kW weitere durch Landesmittel).

Information und Registrierung: www.pv.klimafonds.gv.at

Klimaneutral heizen: Fördergeld für Pellet- und Hackgutzentralheizungen sowie vollautomatische Pelletkaminöfen

Privatpersonen, die sich von ihren alten, fossilen Heizungen trennen und den Raum zwischen ihren vier Wänden demnächst klimaneutral heizen wollen, können sich ebenfalls für eine Förderung registrieren. Gefördert werden demnach Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen. Ausgenommen seien von der Förderung zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen, bei denen das klassische Scheitholz verheizt werde.

  • Das Ersetzen fossil befeuerter Zentralheizungsanlagen beziehungsweise elektrischer Nacht- oder Direktspeicheröfen mit Kesseln, die mit Hackgut oder Pellets befeuert würden, unterstütze der Klima- und Energiefonds 2015 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage.
  • Der Tausch alter Holzheizungsanlagen werde mit 800 Euro unterstützt.
  • Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.

Hier sind alle Infos, die der Klima- und Energiefonds zur aktuellen Förderung von Holzheizungen bereitgestellt hat:

Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015

Pauschalen für die Investitionsförderung von Holzheizungen

  • Tausch fossiler Kesselanlagen: 2.000 Euro
  • Ersatz von alten Biomassekesseln: 800 Euro
  • Pelletkaminöfen: 500 Euro

Information und Registrierung: holzheizungen.klimafonds.gv.at

Private Solarthermie-Anlagen werden mit insgesamt drei Millionen Euro gefördert

Wer als privater Verbraucher eine Solarthermie-Anlage installiert, um mit der Sonnenwärme zu heizen und/oder Wasser zu erwärmen, könne sich ebenfalls um eine Förderung bemühen. Vorausgesetzt, das Gebäude, das mit Sonnenkraft beheizt werden soll, ist älter als 15 Jahre. Die entsprechende Baubewilligung müsse laut Klima- und Energiefonds also von vor 2001 sein.

Hier sind alle Infos, die der Klima- und Energiefonds zur aktuellen Förderung von kleinen Solarthermie-Anlagen bereitgestellt hat:

Aktionszeitraum: 24.2. bis 30.11.2015

Pauschalen für Investitionsförderung kleiner Solarthermie-Anlagen

  • Solaranlagen zur Warmwasserbereitung: 750 Euro
  • Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes:1.500 Euro

Erweiterungen bestehender Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren können nicht gefördert werden.

Information und Registrierung: www.solaranlagen.klimafonds.gv.at

Und so funktioniert die Registrierung und Antragstellung für alle drei Aktionen

Das Registrieren und Antragstellen sei laut Klima- und Energiefonds ab sofort bis zum Ende der Registrierung des jeweiligen Programms (siehe oben) möglich. Das Einreichen des eigenen EE-Vorhabens verlaufe demnach online in einem zweistufigen Verfahren.

Gut zu wissen: Sollte das Förderbudget erschöpft sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Käme es jedoch zu Rückflüssen, weil der eine oder andere sein Vorhaben storniere, würden sie wieder geöffnet werden. Wiederkommen lohnt sich also!

Registrierung (Schritt 1)

Um den Antrag auf Förderung stellen zu können, müsse man sich für das geplante Projekt registrieren – das ginge ausschließlich online.

Nach erfolgter Registrierung würden die Förderungsmittel für das Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert. Gleichzeitig erhalte man eine Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser Link verliere 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit, das hieße, dass auch die Antragstellung innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen müsse – sprich: die Anlage müsse fertiggestellt und abgerechnet sein. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion sei nicht mehr möglich.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach der Errichtung der Anlage und zugleich spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung könne der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform werde in der E-Mail, mit der die Registrierung  bestätigt würde, übermittelt. Wenn die Anlage bereits errichtet ist und man alle erforderlichen Unterlagen in den Händen hat, könne man sein Projekt auch unmittelbar nacheinander registrieren und dafür die Förderung beantragen.

Auszahlung

Nach der positiven Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolge die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend fließe das Fördergeld aufs Konto.

Bleibt nur zu sagen: Ran an den Pott, solange darin noch Euros klingeln!

Fotos: Francesca Schellhaas / photocase.de (Titel), Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Klima- und Energiefonds