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Neues Klimaschutz-Förderprogramm in Schleswig-Holstein: 1,6 Mrd. € für Solarthermie & Co.

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Wir bleiben noch ein wenig im Norden unserer Bundesrepublik: Nachdem wir euch vor zwei Tagen schon auf den Wettbewerb “Solarenergie – Sonnengemeinden in Schleswig-Holstein” aufmerksam gemacht haben, den das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung initiierte, um die Installation von Solarthermie-Anlagen und Photovoltaik-Anlagen auf privaten und öffentlichen Dächern zu intensivieren, stellen wir euch heute das frisch aufgelegte Klimaschutz-Förderprogramm für private Investitionen in Ökologie und Nachhaltigkeit des nördlichsten Bundeslandes vor. Im zugehörigen Fördertopf stecken mehr als anderthalb Millionen Euro! Also ran an die Kohle!

Neues Klimaschutz-Förderprogramm: 1,6 Millionen Euro Fördergeld sind im Topf

Das Land Schleswig-Holstein investiere laut der zugehörigen Pressemitteilung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) 1,6 Millionen Euro in den Klimaschutz. Der Umweltminister Jan Philipp Albrecht (siehe Foto) hat das neue Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” des Landes für private Investitionen in den Klimaschutz Anfang Juni auf der Landespressekonferenz vorgestellt.

Was wird gefördert?

Albrechts Ausführungen zufolge könnten sich alle Schleswig-Holsteiner künftig vom Staat unterstützen lassen, wenn sie zum Beispiel:

  • Lastenfahrräder,
  • E-Ladestationen (sogenannte Wallboxen),
  • Stromspeicher,
  • Photovoltaik-Balkonanlagen,
  • Solarthermie-Anlagen,
  • nichtfossile Heizungsanlagen
  • und Regenwasser-Zisternen

kaufen. Darüberhinaus werde laut dem Umweltminister auch die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses und die Anlage eines Gründaches aus dem neuen Förderprogramm bezuschusst.

Jeder kleine Schritt für den Klimaschutz sei ein großer Schritt für unsere Zukunft. Das sagte der Umweltminister Albrecht in der Landespressekonferenz. Der Gesamtbetrag aller Klimaschützer werde dem Bundesland helfen, dem Klimawandel zu begegnen und die schleswig-holsteinische Gesellschaft positiv zu entwickeln. “Lassen Sie uns gemeinsam der regenerative Motor unserer Zeit sein”, fordert Jan Philipp Albrecht die Bürger seines Bundeslandes auf.

Schleswig-Holsteins neues Klimaschutz-Förderprogramm ist bereits angelaufen

Das Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” startete bereits am Dienstag vergangener Woche. Es ist auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgelegt.

Wer darf Fördergeld beantragen?

Antragsberechtigt seien demnach alle Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein hätten. Es werde kein Mindestalter für eine Antragsstellung vorausgesetzt. Im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Förderung dürfe keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Pro Person sei nur ein Antrag für dieselbe Maßnahme möglich.

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Beantragung erfolge online. Auf dieser Internetseite steht dazu ein Online-Formular zum Ausfüllen bereit. Es beinhalte zugleich den Verwendungsnachweis. Neben dem komplett ausgefüllten Antragsformular müsst ihr den Kaufvertrag und je nach ausgewähltem Fördergegenstand außerdem die erforderlichen Unterlagen hochladen. Nach erfolgreichem Abschluss der Beantragung im Online-Portal werde ein sogenannter Datenbegleitschein erstellt. Diesen müsst ihr ausdrucken und beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) einreichen. Wer keinen eigenen Internetzugang besitze, könne für die Antragsstellung die zwei Arbeitsplätze nutzen, die das LLUR an seinem Sitz in Flintbek (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek) im Foyer zur Verfügung stelle.

Zur Antragstellung müsst ihr den Gegenstand, zum Beispiel Lastenfahrrad oder Solarthermie-Anlage bereits gekauft haben. Das Datum des Kaufvertrages müsse  zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2022 liegen. Ihr reicht bei Antragsstellung die Rechnung des Lastenfahrrads oder der Solarthermie-Analge ein und erthaltet dann die Förderung. Je nach Fördergegenstand könnten noch weitere Dokumente erforderlich sein. Voraussetzung für die Förderung sei laut MELUND, dass ihr die Förderbedingungen erfüllt und noch genügend Mittel in dem Förderprogramm zur Verfügung stehen.

Wie viel Fördergeld gibt es?

Die Fördersumme unterscheide sich je nach Gegenstand der Investition und könne laut der oben verlinkten Pressemeldung des MELUND bis zu 50 Prozent – mitunter sogar 75 Prozent – der förderfähigen Kosten betragen.

Lastenfahrräder fördere das MELUND mit maximal 400 Euro, maximal könnten 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Als Lastenräder würden all jene Fahrräder gelten, die eine feste Vorrichtung am Rahmen aufwiesen, die den Transport großer Lasten und sperriger Güter ermögliche. Darüber hinaus seien Lastenfahrräder auch solche, die auch dem Zweck des Transports von Kindern oder Kleintieren dienen.

Mit dem neuen Klimaschutz-Förderprogramm soll die Wirtschaftlichkeit der Solarthermie-Anlagen unterstützt werden. Das Klimaschutz-Förderprogramm fördere deshalb Solarthermie-Anlagen mit 500 Euro, maximal werden 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Für die Förderung sei ein Zertifizierungszeichen wie die Solar-Keymark erforderlich. Das Zertifizierungszeichen und der ihm zugrundeliegende Prüfbericht müssen eingereicht werden (EN 12975-1 oder EN ISO 9806 oder nach ISO 17025 akkreditierter Prüfinstitut).

Foto: MELUND