Energetische Sanierung Sanierungskosten Steuererklärung

Förderung für Solaranlagen: Solar-Offensive in Essen läuft seit Jahresbeginn

Veröffentlicht von

Die Stadt Essen, viertgrößte in Nordrhein-Westfalen, hat mit Jahresbeginn ihre Solar-Offensive gestartet. Mit zunächst 500.000 Euro pro Jahr wolle die Stadt nach eigenen Angaben ihre gut 580.000 Bürger dabei unterstützen, den Klima- und Umweltschutz voranzutreiben. Denn der Schutz der Umwelt und die Anpassung an den Klimawandel seien demnach zentrale Aufgaben, um Essen auch in der Zukunft lebenswert zu machen und dort ein gesundes Leben zu ermöglichen. Mit der Solar-Offensive bekämen Privatpersonen und Unternehmen im Essener Stadtgebiet die Chance, sich beim Einsatz von Anlagen zur Erzeugung von Solarenergie, also Solarstrom (Photovoltaik) und Solarwärme (Solarthermie) finanziell von der Kommune unterstützen zu lassen. Alles Wichtige zur Solar-Offensive in Essen lest ihr hier bei uns auf dem Solarthermie-Blog.

Die Förderung erneuerbarer Energien sei laut dem e-Magazin eine der Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 aus dem Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energie and Climate Action Plan = SECAP).

Welche Solaranlagen fördert Essen im Rahmen der Solar-Offensive seit Beginn des Jahres 2022?

Die Förderung von Solaranlagen im Rahmen ihrer Solar-Offensive hat die Stadt Essen in der zugehörigen “Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Analgen in Essen” festgelegt. Diese findet ihr als 4-seitiges PDF-Dokument zum kostenlosen Download hier im Internet.

In der Richtlinie heißt es zu förderfähigen Anlagen, dass sowohl der Erwerb als auch die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer

  • Photovoltaik-Anlagen von 1 KilowattPeak (kWP) bis 40 kW Leistung als Dach- oder
    Fassadenmodule, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet würden,
  • und Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung, für die von einer anerkannten DIN-Prüfstelle die
    Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4757-3/4 beziehungsweise DIN EN 12975
    nachgewiesen worden sei, die ein aktuell gültiges Prüfzeichen „Solar
    Keymark“ trügen und die einen Mindest-Solarertrag von 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) erreichten und/oder bei der
    BAFA gelistet seien,

gefördert würden.

Nicht gefördert würden dagegen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen, die vor Fördermittelzusage (Bewilligungsbescheid) der Stadt Essen erworben, installiert und/oder in Betrieb genommen worden seien. Ausgenommen hiervon seien solche Anträge, für die die Stadt Essen ausdrücklich einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn
bewilligt hätte.

Auch der der Erwerb, die Installation oder Inbetriebnahme von

  • gebrauchten Anlagen (Altanlagen)
  • Selbsteinbauten/ Eigenbauanlagen
  • Balkon- beziehungsweise  Mini-PV-Anlagen nach DIN VDE 0100-551-1
  • sowie Freiflächenanlagen (FFA)

werde demnach nicht gefördert.

Wer kann die Solar-Förderung der Stadt Essen in Anspruch nehmen?

Laut der geltenden Förderrichtlinie könnten

  • Privatpersonen,
  • Kleinstunternehmen,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend EU-Empfehlung 2003/361 (Laut der EU-Empfehlung 2003/361 zähle ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr
    als 249 Beschäftigte habe und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschafte oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweise.)
  • Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen,
  • Genossenschaften,
  • Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften,
  • Stiftungen und Vereine,

die beabsichtigten, eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie-Anlage auf ihrem eigenen Gebäude im Stadtgebiet Essen zu installieren, entsprechendes Fördergeld beantragen. Dabei sei die Förderung nicht nur auf neu errichtete Gebäude begrenzt. Auch bereits vorhandene Gebäude können nachträglich mit einer geförderten Photovoltaik- bzw. Solaranlage ausgestattet werden.

Noch sinnvoller sei es dabei laut der Stadt Essen, auch direkt an eine gleichzeitige Dachbegrünung zu denken, denn diese werde unter bestimmten Voraussetzungen auch gefördert. Die Kombination mit einem Gründach und die Umsetzung als Mieterstromanlage seien demnach also möglich.

Mit wie viel Fördergeld könnt ihr rechnen?

Die Fördersummen beziffert die Richtlinie zur Essener Solar-Offensive so:

Fördergelder für Photovoltaik-Anlagen

  • 1 bis 2 kWp: 500 Euro
  • über 2 bis 5 kWp: 750 Euro
  • über 5 bis 10 kWp: 1.000 Euro
  • über 10 bis 40 kWp: 100 Euro je angefangener kWp

Fördergelder für Solarthermie-Anlagen

  • Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung: 700 Euro pauschal
  • Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizung: 1.000 Euro pauschal

Weitere Fördergelder

gebe es demnach für:

  • Photovoltaikanlagen auf einem Gründach oder an einer Fassade: zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung
  • Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern soll Betreibern ein Bonus gewährt werden:
      • Neubau: 100 Euro pro versorgbarer Wohneinheit
      • Bestand: 400 Euro pro versorgbarer Wohneinheit

Die Fördersumme, die Essen für seine Solar-Offensive insgesamt zur Verfügung stelle, sei laut der Stadt zunächst auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Sobald die Summe ausgeschöpft sei, könnten demnach keine weiteren Fördermittel im entsprechenden Jahr mehr vergeben werden.

Für den Sommer 2022 plane die Stadt eine erste Evaluierung des Förderprogramms, um die Ausgestaltung für die Folgejahre gegebenenfalls anzupassen.

Zudem habe die Sparkasse Essen ein Sonderkreditprogramm für Privatpersonen aufgelegt, berichtet das eingangs verlinkte e-Magazin der Stadt Essen weiter. Bei einem attraktiven Zinssatz von 0,99 Prozent (nom.) könnten je Anlage bis zu 20.000 Euro Kredit bewilligt werden. Das Volumen des Sonderkreditprogramms liege demnach allein für das laufende Jahr 2022 bei drei Millionen Euro.

Welche Fördergrundlagen gelten für die Solar-Offensive in Essen?

Die Bearbeitung der Anträge zur Förderung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen erfolge nach Antragseingang, schreibt die Stadt Essen in ihrer Richtlinie fest. Es wird je Gebäude maximal eine Anlage gefördert. Es bestehe kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung. Vielmehr entscheide die Stadt als Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Wo hat die Bewilligungsstelle ihren Sitz?

Stadt Essen
Grüne Hauptstadt Agentur
Rathaus Porscheplatz
45121 Essen
E-Mail: info@nullgha.essen.de

Eignet sich euer Hausdach im Stadtgebiet Essen überhaupt als Solardach, Gründach oder Solar-Gründach?

Diese Frage könnt ihr mit Hilfe der Kataster beantworten, die der Regionalverband Ruhr online bereit stellt. Mit wenigen Klicks zeigen diese euch an, ob eure Dachfläche je nach Standort und Form grundsätzlich zur Solarisierung und/oder Begrünung geeignet ist.

  • Hier geht’s zum Solardachkataster!
  • Hier geht’s zum Gründachkataster!

Damit wisst ihr Essener, was zu tun ist. Nicht vergessen: Die Förderung im Rahmen der Essener Solar-Offensive lässt sich mit den Solar-Förderungen des Bundes kumulieren!

Foto: Doreen Brumme