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Solarthermie & Contracting: Das musst du über Wärme-Contracting wissen

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Schon des Öfteren fiel auf unserem Blog der Begriff Contracting. Zum Beispiel, wenn unsere Handwerker des Monats als Contractor Wärme von Solarthermie-Anlagen bereitstellten. Wir wollen euch heute erklären, was Contracting im Allgemeinen und was Wärme-Contracting im Besonderen ist. Wir stellen euch den Contractor und den Contracting-Nehmer vor und zeigen, welche Unterschiede es beim Contracting gibt.  

Was ist Contracting?

Beim Contracting handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen einem

  • Contractingnehmer
  • und einem Contractinggeber.

Damit hätten wir schon einmal die beiden Vertragsparteien genannt.

Der Contractingnehmer handelt beim Contracting als Auftraggeber. In der Regel ist er der Empfänger beziehungsweise Nutzer der Contractingleistung. Diese kann je nach Art des Contractings eine „Bereitstellung“ von

  1. Betriebsstoffen wie Wärme, Kälte, Strom, Dampf, Druckluft und andere
  2. sowie von zugehörigen Anlagen

sein.

Beispielsweise ist der Contracting-Nehmer der Eigentümer einer Liegenschaft, also eines Grundstücks beziehungsweise einer Gewerbefläche mit und ohne Bebauung, die mit einer Dienstleistung beliefert wird.

Der Contractinggeber wird auch nur kurz Contractor genannt. Er ist das Unternehmen, das die vereinbart Kooperation ausführt, also der Dienstleister verschiedener Dienstleistungen. Laut der Verbraucherzentrale seien das einschlägige Energieversorgungsunternehmen, Ingenieurbüros oder Handwerksbetriebe. Die Aufgabe des Contractors umfasst:

  • Beraten,
  • Planen,
  • Finanzieren
  • und Betreiben

der Anlage während des vertraglich genannten Zeitraums.

En Contracting kann sowohl über die bestehende Anlage eines Contracting-Nehmers abgeschlossen werden, als auch über die Planung, Finanzierung und Betrieb einer neuen Anlage.

Welche Contracting-Arten sind gängig?

Man unterscheidet folgende Contracting-Arten:

  • Beim Betriebsführungs-Contracting (technisches Anlagenmanagement) investiert der Contracting-Nehmer in die Anlage. Er bleibt also Besitzer derselben und lagert deren fachgerechte Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung aus. Typische Vertragslaufzeit: 3 bis 10 Jahre.

 

  • Beim am meisten verbreiteten Anlagen-Contracting (auch Energieliefer- oder Wärmeliefer-Contracting genannt) ist die Verantwortung für die Energieversorgung des Contracting-Nehmers komplett ausgelagert. Somit sei der Contractor wirtschaftlicher Eigentümer der Anlage, schreibt die Verbraucherzentrale (VZ). Wichtig: Die Gesamt-Kosten des Contractors zahle demnach der Kunde über den Grund- und Arbeitspreis für den Energieverbrauch. Dieses Entgelt liege zwangsläufig höher als der Preis für eine alternative Versorgung, zum Beispiel einen reinen Gasliefervertrag. Typische Vertragslaufzeit: 5 bis 20 Jahre.

 

  • Beim Einspar-Contracting (auch Performance-Contracting genannt) erbringe der Contractor der VZ zufolge weitere energierelevante Leistungen, die zum Ziel hätten, die gesamten Energiekosten eines Gebäudes dauerhaft zu senken. So entwickle er ein umfassendes Energieeinsparkonzept für das Gebäude und kümmere sich unter anderem um die Energieverteilungsanlagen (Heizkörper und -ventile) und um die energetische Gebäudesanierung (Wärmedämmung und so weiter). Werde die vertraglich vereinbarte Einsparung nicht erreicht, trage allein der Contractor das finanzielle Risiko. Der Kunde zahle auch hier erheblich mehr als bei einem reinen Gasliefervertrag, er profitiere jedoch auch nach Ende der Vertragslaufzeit von den eingesparten Energiekosten. Typische Vertragslaufzeit: 5 Jahre.

Was ist Wärme-Contracting?

Das Wärme-Contracting ist eine Variante des Energie-Contractings. also die Umsetzung der Wärmeversorgung durch einen Dienstleister. Wärme ist hier die Leistung, die der Contractor dem Contracting-Nehmer liefert. Anders ausgedrückt: Der Wärme-Contractor versorgt die Liegenschaft des Contracting-Nehmers mit der dort benötigten Wärme. Daraus ergeben sich für beide Seiten Vorteile, ökonomische wie ökologische.

Der Contracting-Nehmer zahlt innerhalb der Laufzeit des in der Regel langfristigen Contracting-Vertrages einen Preis für die Wärmelieferung. Der Preis setzt sich aus einem Fixkosten- und einem verbrauchsabhängigen Anteil zusammen. So

  • spart der Kunde sein eigenes Investitionskapital,
  • bezieht Nutzenergie aus hocheffizienten Energieanlagen
  • und profitiert von der Erfahrung eines professionellen Anlagenbetreibers.

Was bringt Wärme-Contracting …

… dem Contracting-Nehmer?

Zu den Vorteilen, die der Contracting-Nehmer aus dem Wärme-Contracting zieht, gehört vor allem der, dass er seinen Wärmebedarf decken kann, ohne in die entsprechende Wärmerzeugungstechnik, zum Beispiel eine Solarthermie-Heizung, zu investieren. So kann er die entsprechenden Investitionen an anderer Stelle seines Unternehmens tätigen.

Anders ausgedrückt: Das Wärme-Contracting ist eine Möglichkeit, den Wärmeverbrauch auf moderne, energieeffiziente und damit auch kosteneffiziente Weise zu erzeugen, auch wenn man nicht die Mittel für die moderne Hightech hat.

Die folgende Liste zeige laut dem Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) Vorteile des Wärme-Contractings für den Contracting-Nehmer auf einen Blick:

  • Es ergibt sich eine Energie-Einsparung dank moderner Technik und Technologien.
  • Aus der Energieeinsparung resultiert eine Emissionsverringerung im Vergleich zur bisherigen Wärmelösung im Unternehmen.
  • Aus der gesparten Investition ergibt sich eine Liquiditätssicherung.
  • Die mit dem Contract erzeugte Kundenbindung sichert die Wärmeversorgung über lang und steigert somit die allgemeine Versorgungssicherheit des Unternehmens.
  • Die Verantwortung und auch das wirtschaftliche Risiko für die Energieversorgung des Unternehmens sowie die Bauherrenpflicht wird auf den Vertragspartner verlagert, also ausgelagert (Stichwort: Outsourcing).
  • So kann der Contracting-Nehmer auf sein Kerngeschäft fokussieren.
  • Aus dem Contracting erwachsen dem Unternehmen auch Vorteile der Bilanz.
  • Energiekosten lassen sich dank der externen Abrechnung besser planen.
  • Mit der modernen Wärmetechnik steigt der Wert der Immobilie.
  • Aus der modernen Technik ergibt sich in der Regel auch ein höherer Komfort, zum Beispiel zur Regelung von Raumtemperaturen.
  • Nicht zuletzt findet ein Wissenstransfer zur Technik von Contractor zu Contracting-Nehmer statt.

dem Contracting-Geber?

  • Zuallererst profitiert der Contracting-Geber von dem Wärme-Contracting, weil er einen vertraglich festgelegten Anteil des Gewinns einstreicht, der sich aus der Energie-/Kostenersparnis durch die von ihm finanzierten, geplanten, erbauten und betriebenen Anlagen ergibt. Man unterscheidet Laufzeitmodelle (sämtliche Einsparungen über einen festgelegten Zeitraum stehen dem Cotractor zu) und Beteiligungsmodelle (Contracting-Nehmer hat schon während der Vertragslaufzeit Anteil an Vergünstigung).
  • Mit den Investitionen werden Arbeitsplätze gesichert oder neue geschaffen.
  • Mit der dezentralen Wärmeversorgung brechen alte Strukturen in der Energieversorgung auf (Stichwort: Energiemonopole).
  • Als Contractor, der beispielsweise Solarthermie-Anlagen in größerer Stückzahl finanziert und betreibt, kann man von Mengenrabatten profitieren.
  • Aus dem Wettbewerb mit anderen Contractoren ergibt sich ein hoher technischer Entwicklungsstand beziehungsweise schneller technischer Fortschritt.
  • Sorgsame Kalkulationen und vorrausschauend gestaltete Contracts bringen solide und langfristige Geschäftsverbindungen.

…sowohl Contracting-Nehmer als auch Contracting-Geber?

  • Der Einsatz neuster, emissionshemmender Technik zur Wärmeerzeugung / Deckung des Wärmebedarfs wertet das Image der beteiligten Unternehmen auf.
  • Mit dem Einsatz erneuerbarer Wärme werden fossile Ressourcen wie Heizöl und Heizgas geschont beziehungsweise

Wo findet Wärme-Contracting statt?

Für das Wärme-Contracting ergeben sich aus dem Vorgeschriebenen diverse Einsatzbereiche, darunter für:

  • kommunale und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Ähnliche,
  • Krankenhäuser, Kliniken,
  • Industrie- und Gewerbebetriebe,
  • und für Wohngebäude, insbesondere mit mehreren Parteien wie sie von privaten Hausbesitzern, Mietwohnungsgesellschaften oder Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) gehalten werden

Wichtig: Laut der VZ können einzelne Mieter und Wohnungseigentümer in Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage keinen eigenen Contracting-Vertrag abschließen.

Zum Weiterlesen:

Foto: inkje/photocase