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Stuttgart fördert Kesseltausch – Öl raus, emissionsärmere Energieträger rein

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Die Stadt Stuttgart fördert seit Januar dieses Jahres den Kesseltausch, also den Austausch alter Ölheizungen gegen Heizungen, die mit emissionsärmeren Energieträgern als Öl Heizwärme erzeugen. Wir sagen euch hier, was ihr zum ÖAP, dem Öl-Austauschprogramm  der Stadt Stuttgart wissen müsst. 

Was fördert das ÖAP?

Das Öl-Austauschprogramm der Stadt Stuttgart ist eine Förderung, die den Heizsystemwechsel – weg von Kohle- und Ölheizungen und hin zu emissionsärmeren Energieträgern, kurz: den Kesseltausch – unterstützt.

Der Hintergrund des Austauschprogramms ist, dass Kohle- und Ölheizungen verglichen mit anderen Energieträgen in der Regel mehr Energie verbrauchen und damit sowohl höhere Energiekosten als auch höhere Emissionen (Kohlendioxid CO2, Feinstaub und Stickstoffoxide NOx) verursachen.

Gut zu wissen: Emissionsangaben von Stickstoffoxiden (NOx) werden dem Umweltbundesamt zufolge als NO2 berechnet. Diese übliche Umrechnung erfolge, weil Stickstoffoxide zwar überwiegend als Stickstoffmonoxid (NO) emittiert würden, anschließend aber atmosphärisch zu Stickstoffdioxid (NO2) oxidierten.

Daher verfolge Stuttgart das Ziel, künftig ohne diese Energieträger auszukommen und fördere den Austausch dieser Heizungsanlagen
im Besonderen.

Wer darf auf die Kesseltausch-Förderung hoffen?

Privatpersonen und erstmals auch Nichtwohngebäude-Besitzer können seit Januar 2018 von ÖAP-Fördergeldern für den Kesseltausch profitieren, darunter auch Eigentümergemeinschaften und juristische Personen wie Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen. Diese werden mit bis zu 200.000 Euro Förderungsgeld unterstützt.

Wo findet man Information und Beratung zum ÖAP?

Als unabhängige zentrale Koordinationsstelle  bietet euch das gemeinnützige Energieberatungszentrum e. V. Stuttgart (EBZ) umfassende Information auf seiner Internetseite an. Dort findet ihr auch eine Richtlinie des ÖAP und eine entsprechende Checkliste.

Außerdem könnt ihr eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen, in der euch das EBZ, das nach eigenen Angaben als Non-Profit-Einrichtung keine wirtschaftlichen Interessen hat, über alle Schritte aufklärt, die für eine Beantragung der ÖAP-Fördermaßnahmen nötig sind.

Hier sind Adresse und Kontaktdaten des EBZ:

  • Energieberatungszentrum e. V. (EBZ)
  • Gutenbergstraße 76
  • 70176 Stuttgart
  • Telefon: 0711 6156555 0
  • E-Mail: info@nullebz-stuttgart.de

Auch das Stuttgarter Amt für Umweltschutz und Energiewirtschaft beantwortet eure Fragen zum Energiekonzept der Stadt:

  • Amt für Umweltschutz, Energiewirtschaft
  • Gaisburgstraße 4
  • 70182 Stuttgart
    Telefon: 0711 21688088
    E-Mail: energiekonzept@nullstuttgart.de

Wie läuft die ÖAP-Förderung ab?

Auf einem  Flyer zum Kesseltausch in Stuttgart, den ihr hier als PDF-Datei downloaden könnt, nennt das EBZ folgenden Ablauf zur Beantragung der ÖAP-Förderung.

  1. Handwerkerangebot einholen: Ihr holt euch in einem ersten Schritt ein unverbindliches Handwerkerangebot für die Umsetzung des Kesseltauschs ein.
  2. Erstberatung beim EBZ: Anschließend vereinbart ihr einen Termin zur kostenlosen Erstberatung beim EBZ.
  3. Förderung beantragen: Dann reicht ihr den Förderantrag samt Beratungsprotokoll und Handwerkerangebot bei der Stadt ein.
  4. Bewilligung abwarten und Handwerker beauftragen: Mit der Eingangsbestätigung beziehungsweise Bewilligung könnt ihr demnach die Handwerker beauftragen und mit dem Heizungsaustausch starten.

Mit welcher Förderhöhe kann man rechnen?

Laut dem oben verlinkten Infoflyer zum ÖAP beinhaltet die Kesseltausch-Förderung vier Förderstufen:

ÖAP_Stuttgart_Kesseltausch_Förderstufen

Im Flyer nennt das EBZ mehrere Förderbeispiele:

ÖAP-Förderbeispiel 1: Zweifamilienhaus (ZFH)

Das Beispielhaus wurde demnach bislang mit einem Ölkessel (Nennleistung 40 kW) beheizt. Der wird gegen eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit 18 kW Heizleistung ausgetauscht. Diese erfüllt die Anforderungen des EWärmeG.

An Investitionskosten fallen für die Sole-Wasser-Wärmepumpe 15.000 Euro an. Die Einbringung der Erdwärmesonde  und das Entsorgen des alten Öltanks kosten um die 22.000 Euro.

Der Besitzer des Zweifamilienhauses kann mit einer ÖAP-Förderung nach Förderstufe 1 rechnen. Das heißt:

  • mit 5.000 Euro aus der Basisförderung (Förderstufe 1)
  • plus 25 Prozent Infrastrukturzuschuss (Zusatzförderung 1) für die Einbringung der Erdwärmesonde und die Entsorgung des Öltank (= 5.500 Euro)
  • plus pauschal 100 Euro für Schornsteinfegerabnahme und Nachweis EWärmeG (Zusatzförderung 2)

ÖAP-Förderbeispiel 2: Mehrfamilienhaus (MFH) mit 18 Wohneinheiten (WE),

Das Beispielmehrfamilienhaus wird bislang mit einem Ölkessel mit 150 kW Nennleistung beheizt. Der neue Gas-Brennwertkessel hat eine Nennleistung von 130 kW und wird von einer Solarthermie-Anlage (Kollektorfläche: 35 m²) unterstützt. Damit wird die neue Anlage den Ansprüchen des EWärmeG gerecht (Solarthermie-Anlage plus Sanierungsfahrplan).

An Investitionskosten für Heizungs- und Solarthermie-Anlage fallen 75.000 Euro an. Der Gasanschluss und die Entsorgung des alten Öltanks kosten etwa 10.000 Euro.

Die Besitzer des MFH können nach der Förderstufe IV mit

  • der Basisförderung (25 Prozent der Bruttoinvestitionskosten für
    Heizkessel und Solarthermie-Anlage = 18.750 Euro
  • plus 25 Prozent Infrastrukturzuschuss (Zusatz 1)
    für Gasanschluss und Öltank-Entsorgung = 2.500 Euro
  • plus einer Pauschale für für Schornsteinfegerabnahme und Nachweis EWärmeG (Zusatz 2) von 100 Euro rechnen.

ÖAP-Förderbeispiel 3: Gewerbe – zum Beispiel ein Verein

Dieser werde im Beispiel nach der Förderstufe IV gefördert, da er derzeit einen Ölkessel mit 60 kW  Nennheizleistung betreibe, der von einer Solarthermie-Anlage mit 16 m² Kollektorfläche unterstützt werde. Angenommen, der Verein heize künftig mit einem Gas-Brennwertkessel mit 60 kW Nennleistung, dann ergäben sich Investitionskosten für die neue Heizung in Höhe von etwa 30.000 Euro. Der Gasanschluss und die Entsorgung des alten Öltanks schlüge demnach mit etwa 10.000 Euro zu Buche. Der Verein könne dem Beispiel nach mit der:

  • ÖAP-Basisförderung der Förderstufe IV in Höhe von 7.500 Euro (= 25 Prozent der Brutto-Investitionskosten (inklusve Mehraufwand Erfüllung EWärmeG)
  • plus 25 Prozent Infrastrukturzuschuss (Zusatz 1) (= 2.500 Euro) 
  • plus 100 Euro (Zusatz 2) als Pauschale für Schornsteinfegerabnahme und Nachweis EWärmeG

rechnen.

Foto Titel: Foxi66/photocase, Grafik bearbeitet von Doreen Brumme, Förderstufengrafik: EBZ Stuttgart