GEG-Entwurf Heizungsgesetz

Über das neue Heizungsgesetz (GEG) soll noch diese Woche abgestimmt werden

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Das neue Gebäude-Energiegesetz (GEG), oft auch nur Heizungsgesetz genannt, befinde sich laut aktuellen Medienberichten wie diesem der Online-Ausgabe der Tagesschau  auf der Zielgeraden. Noch diese Woche soll das Gesetz vom  Bundestag beschlossn werden. Endlich, denn die Wärmewende kam wegen des aufregenden Hin und Her auf politischer Entscheidungsebene nicht voran. Was steht nun aber genau drin im hoffentlich endgültigen GEG-Entwurf? Diese Frage beantworten wir euch hier.

Warum der GEG-Entwurf erst jetzt vorgelegt wurde

Die Tagesschau schreibt, dass wohl selten in letzter Zeit ein politisches Vorhaben so umstritten gewesen sei wie das neue Heizungsgesetz. Die Ampel-Koalition (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) hätten monatelang um die Pläne gestritten. Vor allem die FDP hatte Nachbesserungen gefordert. Schließlich habe man sich auf grundlegende Änderungen einigen können. Am letzten Tag des Juni dann folgte demnach der nächste Schritt: Ein 111-seitiges Dokument mit Änderungsanträgen zum ursprünglichen GEG-Entwurf sei an an den Bundestag gegangen.

Noch in der ersten Juliwoche soll darüber laut Tagessschau online entschieden werden: Am 3. Juli soll es demnach eine erneute Expertenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geben. Heute würden sich die Ampel-Fraktionen abschließend um den Entwurf kümmern. Am Donnerstag stünde dann die entscheidende Beratung und Abstimmung im Bundestag an. Und Freitag schon soll der Bundesrat grünes Licht für das neue GEG geben.

Dieses Tempo ist auch angebracht. Schließlich gehe der Bundestag dann in seine Sommerpause. So manchem Politiker ging es nun offensichtlich sogar zu schnell mit dem Entscheidungsprozess: So habe die Opposition den engen Zeitplan bemängelt und der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann habe sogar das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, berichtet die Tagsschau online. Wann über seine Klage, eine sogenannte Organklage, und über den Eilantrag entschieden werde, sei mit Stand von Montag noch offen.

Was steht im endgültigen GEG-Entwurf?

Nach wie vor sehe das neue GEG im Kern vor, so berichtet die Tagesschau online, dass in Zukunft nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürften, die sich auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben ließen. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Mit einer wichtigen Einschränkung: Die Regelungen des GEG gelten unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. Denn dort werde demnach bereits ein hoher Anteil  klimafreundlicherer Heizungen, insbsondere Wärmepumpen, installiert. Ursprünglich sollten alle neuen Heizungen von 2024 an diese Vorgabe erfüllen. Dies habe die Ampel nun aber entschärft – insbesondere auf Treiben der FDP hin.

Das steht im endgültigen GEG-Entwurf zu Bestandsbauten

Ab wann alle anderen Haushalte ökologische Heizungen einbauen müssten, wenn sie eine neue Heizung bräuchten, das richte sich nach der Wärmeplanung der Kommunen.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssten ihre Wärmeplanung bis zum Jahr 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum Jahr 2028. Bis Ende Juni 2026 beziehungsweise Ende Juni 2028 dürften daher weiter Heizungen eingebaut werden, die die Anforderungen des Heizungsgesetzes nicht erfüllten.

Gut zu wissen: Das Gesetz zur Wärmeplanung soll ebenfalls Anfang 2024 in Kraft treten, aber laut der Tagesschau online erst nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

In einigen Kommunen gebe es eine solche Wärmeplanung bereits heute. Es gehe demnach um die Fragen,

  • wo ein Nahwärmenetz
  • und wo ein Fernwärmenetz sinnvoll sei,
  • wo eher elektrisch betriebene Heizungen wie eine Wärmepumpe Sinn machten,
  • wo eine Umstellung auf ein Gas- oder Wasserstoffnetz vernünftig sei?

Länder und Kommunen sollten konkrete Pläne erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen – damit Hausbesitzer auf dieser Grundlage entscheiden können, auf welche Heizung sie künftig setzen.

Der Staat werde in Vorleistung gehen, sagte laut Tagesschau online der FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Erst wenn klar sei, welche Heizoptionen eine Kommune habe, würden ihm zufolge die Vorgaben greifen – und auch dann werde es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen. Grundsätzlich gelte demnach, dass die Heizung zum Haus passen müsse.

Wie lange dürft ihr eure alte Gas- oder Ölheizung noch laufen lassen?

Niemand soll seine funktionierende Gasheizung ausbauen müssen. Man könne diese im Notfall auch reparieren lassen. Es gebe keine Verbote und keine Eingriffe ins Eigentum, erklärte die FDP laut der Tagsschau online. Bereits bisher gebe es eine Vorgabe im GEG, derzufolge unter bestimmten Voraussetzungen und mit Ausnahmen Öl- und Gas-Heizungen ausgetauscht werden müssten, die älter als 30 Jahre seien. Das soll sich auch künftig nicht ändern.

Was tun, wenn sich eure kaputte Gas- oder Ölheizung  nicht mehr reparieren lässt (Havariefall)?

Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt sei, gebe es künftig eine Übergangsfrist von fünf Jahren – auch für geplante Heizungstausche.

Während dieser Übergangsfrist  könnten Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllten. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Verbraucher für eine passende grüne Heizung entscheiden sollen.

Sind neue Gas- oder Ölheizungen künftig verboten?

Nein. Aber laut der Tagesschau online wird es zusätzliche Anforderungen geben: Wer nach dem 1. Januar 2024 eine solche Heizung einbauen möchte, der soll demnach vorab eine verpflichtende Beratung bekommen. Ziel dieser sei es, auf die mögliche “Kostenfalle” hinzuweisen, die sich aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung, die fossile Brennstoffe immer teurer mache, ergebe.

Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, könnten bis zur Vorlage einer Wärmeplanung eingebaut werden, schreibt das Nachrichtenmagazin weiter. Sehe die kommunale Wärmeplanung dann aber kein Wasserstoffnetz vor, würden schrittweise Anforderungen zum Beimischen klimaneutraler Gasem beispielsweise Biomethan, gelten.

  • Ab 2029 müssten demnach Anteile von 15 Prozent,
  • ab 2035 Anteile von 30 Prozent
  • und ab 2040 Anteile von 60 Prozent

klimaneutrale Gase genutzt werden.

Dies soll sich bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachweisen lassen oder mit der Umrüstung der Heizung erzielt werden.

Der Einbau einer Biomasse-Heizung soll laut dem endgültigen GEG-Entwurf künftig uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich sein. Ursprünglich sollten wegen der Emissionen keine reinen Holzheizungen mehr zugelassen werden.

Was fördert der Staat künftig an Heizungen?

Der Staat will die Wärmewende in Zukunft mit Milliarden fördern. Das Geld soll jedoch nicht aus dem normalen Bundeshaushalt kommen, sondern aus einem Sondertopf – dem Klima- und Transformationsfonds.

  • Geplant sei dem endgültigen GEG-Entwurf nach, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werde.
  • Für alle Haushalte soll es einkommensunabhängig einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent geben.
  • Wer im Eigenheim wohne und über weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen verfüge, der könne weitere 30 Prozent Förderung erhalten. Davon könnten laut Tagesschau online viele Rentner profitieren.
  • Zudem sei ein sogenannter Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent geplant – und zwar bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken.

Insgesamt aber sei die Förderung aus dm staatlichn Fördertopf bei maximal 70 Prozent gedeckelt. Unklar sei noch, welche Heizungen genau gefördert würden, ob also auch moderne Gas- und Ölheizungen dazu gehörten. Offen sei auch noch, wo ihr genau  die Förderung beantragen könntet.

Was ist für euch als Mieter wichtig?

  • Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren.
  • Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden.

Das sind die Ziele der Koalition.

Dazu wolle die Ampel eine weitere Modernisierungsumlage einführen, über die Vermieter zum Beispiel bei Sanierungen Investitionskosten an Mieter weitergeben könnten.

Im Falle eines Heizungstauschs könne sich die Modernisierungsumlage von 8 auf 10 Prozent im Jahr erhöhen – jedoch nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nehme und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen werde.

Wichtig: Die maximale Mieterhöhung pro Quadratmeter und Monat soll immer bei 50 Cent gekappt werden. Diese soll dann jeweils für die Dauer von sechs Jahren bleiben –  unabhängig davon, ob Vermieter die Kosten über die bisherige oder die neue Modernisierungsumlage auf Mieter umlegen würden.

Außerdem sollten Härtefälle beim Heizungstausch zukünftig immer berücksichtigt werden.

Für Mieter, deren Miete wegen der Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteige, soll nur eine beschränkte Umlagefähigkeit gelten.

Zudem sollen Mieterhöhungen wegen Heizungsaustauschs bei Indexmieten ausgeschlossen sein.

Das soll künftig für Ü80 gelten

Die ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige sei aus dem endgültigen GEG-Entwurf gestrichen worden, berichtet die Tagesschau online. Dies demnach auch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Ursprünglich war geplant gewesen: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre seien, sollte im Havariefall einer Heizung – also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden könne – die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen.

Foto: marqs/photocase