6 Schritte zum Beantragen der Heizungsfoerderung bei der KfW

6 Schritte zum Beantragen einer Heizungsförderung bei der KfW

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Heute gibt’s von uns einen praktischen Leitfaden, der euch dabei unterstützen soll, die staatliche Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen – in 6 Schritten erklären wir euch, was genau dafür zu tun ist.

Heizungsfoerderung bei der KfW beantragen 2024

Heizungsförderung: Um welche Summen geht’s 2024?

Welche Förderung es aktuell für Kauf, Installation und Betrieb einer neuen Heizung gibt, das haben wir euch hier auf dem Solarthermie-Blog bereits beschrieben, schaut gerne in die folgenden ausführlichen Beiträge:

Deshalb an dieser Stelle nur ganz kurz die wichtigsten Punkte, die ihr zur aktuellen Heizungsförderung wissen müsst:

Heizungsförderung: Wenn ihr euch eine klimafreundliche Heizung ins Haus holt, könnt ihr dafür eine staatliche Förderung bekommen.

  • Die sogenannte Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung, die mit erneuerbaren Energien heizt, beträgt 30 Prozent der Kosten.
  • Tauscht ihr eine alte fossil befeuerte Heizung bis Ende des Jahres 2028, gibt es für euch als selbstnutzende Eigentümer:innen zusätzlich einen sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent.
  • Zum ersten Mal bekommt ihr als Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einen sogenannten Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent, wenn die Immobilie selbst genutzt wird.

Wichtig: Die drei genannten Boni können addiert werden. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der Kosten begrenzt.

Anders als bisher gibt es aktuelle keine technologiedifferenzierten Fördersätze – 3 Ausnahmen:

  1. ein 5-prozentiger Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen,
  2. ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro pauschal für besonders effiziente Biomasseheizungen und
  3. eine reine Investitionsmehrausgabenförderung für wasserstofffähige Heizungen.

Effizienzmaßnahmen: Darüber hinaus fördert der Staat auch 2024 verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der energetischen Effizienz am und im Haus: So gibt’s einen 20-prozentigen Investitionszuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung.

Neu ist der sogenannte Ergänzungskredit: Für den Heizungstausch wie auch für sonstige Effizienzmaßnahmen kann zusätzlich zum Zuschuss ein Ergänzungskredit beantragt werden. Die Kreditsumme beträgt höchstens 120.000 Euro pro Wohneinheit, und eine Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln für die erste Zinsbindungsfrist bei 30 Jahren Laufzeit – die Zinsbindungsfrist liegt bei höchstens 10 Jahren. Den Ergänzungskredit bekommt ihr bei eurer Hausbank unter Vorlage einer Zuschusszusage (KfW) beziehungsweise eines Zuwendungsbescheids (BAFA).

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Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen der Heizungsförderung bei der KfW (6 Schritte)

Zum Beantragen einer Heizungsförderung wendet ihr euch seit Beginn des Jahres an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sei das Antragsverfahren spürbar beschleunigt worden, so dass ihr sicher planen könnt.

Die Förderung für sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) ist beim BAFA zu beantragen.

Wichtig: Der Start der Antragstellung für eine Heizungsförderung ist gestaffelt!

Wissen müsst ihr, dass ihr den Heizungstausch bei der oder dem Handwerker:in eures Vertrauens schon jetzt beauftragen könnt – der Förderantrag lasse sich dem BMWK zufolge nachreichen. Die zeitliche Staffelung der Antragstellung sieht demnach so aus:

  • Seit Ende Februar 2024 (27.02.2024) sind sogenannte natürliche Personen, also Privatpersonen wie ihr, antragsberechtigt: Vorausgesetzt, ihr seid die oder der Eigentümer:in  eines bestehenden Einfamilienhauses und bewohnt es mit eurem Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz. Zur Antragsstellung ist eine Online-Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ nötig.
  • Ab voraussichtlich Mai 2024 sollen auch natürliche Personen antragsberechtigt sein, die Eigentümer:innen bestehender Mehrfamilienhäuser (mit mehr als einer Wohneinheit) sind. Gleiches soll dann auch für sogenannte  Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Ab voraussichtlich August 2024 können alle Antragstellergruppen Anträge stellen.

Die genauen Starttermine werden von der KfW in Abstimmung mit dem BMWK festgelegt und bekanntgegeben.

Anleitung Heizungsfoerderung beantragen

6 Schritte zum Beantragen der Heizungsförderung bei der KfW – das ist zu tun!

Die folgenden 6 Schritte müsst ihr absolvieren, um eure Heizungsförderung bei der KfW zu beantragen.

Achtung: Bis Ende August gilt ein Übergangsverfahren, das wir euch zuerst aufzeigen. Das reguläre Verfahren zum Beantragen der Heizungsförderung erklären wir anschließend.

Übergangsweises Beantragen der Heizungsförderung (bis 31. August 2024)

Wichtig: Seit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023gilt  bis zum 31. August des laufenden Jahres 2024 übergangsweise folgender Ablauf des Antragsverfahrens:

  • Schritt 1: Handwerker:in finden

Wendet euch an die oder den Handwerker:in eures Vertrauens. Besprecht mit dieser oder diesem euer Heizungstausch-Vorhaben und äußert auch euren Wunsch nach einer staatlichen Heizungsförderung.

  • Schritt 2: Neue Heizung in Auftrag geben

Schließt einen Handwerkervertrag, auch Lieferungs- oder Leistungsvertrag genannt, für eure neue, förderfähige Heizung mit eurer oder eurem Handwerker:in ab.

  • Schritt 3: Neue Heizung installieren 

Ein vorzeitiges Umsetzen eures Heizungstausch-Vorhabens ist laut BMWK nur bis zum 31. August 2024 möglich. Beachtet, dass die Umsetzung des Heizungstauschs auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

  • Schritt 4: Online registrieren bei der KfW

Bis spätestens zum 30. November 2024 müsst ihr euch

  1. im Kundenportal der KfW „Meine KfW“ registrieren,
  2. vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
  3. und den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.

Zum Registrieren besucht ihr das Kundenportal „Meine KfW“. Dort klickt ihr oben rechts auf „Anmelden“ und anschließend auf „Jetzt registrieren“. Füllt alle Eingabefelder mit euren Angaben aus­ und bestätigt diese mit einem Klick auf „Registrieren“. Ihr bekommt daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungs­link. Zum Abschließen eurer Registrierung klickt ihr auf den Link in der E-Mail. Wichtig: Der ist nur zwölf Stunden gültig! Ist die Registrierung abgeschlossen, könnt ihr eure Heizungsförderung beantragen.

  • Schritt 5: Bestätigung vom Handwerksunternehmen einholen

Ist die neue Heizung installiert, müsst ihr euch das von eurer oder eurem Handwerker:in mit einer sogenannten Bestätigung nach Durchführung (kurz: BnD) vom bestätigen lassen.

  • Schritt 6: Nachweise einreichen & Heizungsförderung erhalten

Abschließend erfolgt die Identifizierung. Ihr müsst alle geforderten Nachweise einreichen.

Zum Auszahlen der Heizungsförderung müsst ihr folgende Nachweise vorlegen:

  • Nachweis über die Durchführung des Vorhabens
  • Nachweis über die Höhe der förderfähigen Ausgaben
  • Nachweis über das Einhalten technischer Mindestanforderungen
  • Nachweis über die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes mit der oder den Einzelmaßnahme(n)(sogenannter Verwendungsnachweis).

Zudem braucht ihr die Nachweise gemäß den technischen Mindestanforderungen zu dieser Förderrichtlinie.

Das Auszahlen der beantragten Heizungsförderung erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises, also der Rechnung der Handwerkerin oder des Handwerkers. Wichtig: Den Verwendungsnachweis sowie alle erforderlichen Unterlagen müsst ihr innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens bei der Durchführungsorganisation einreichen, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Andernfalls verliert ihr euren Anspruch auf die Auszahlung der Heizungsförderung.

Reguläres Beantragen der Heizungsförderung bei der KfW

Das reguläre Verfahren zum Beantragen der Heizungsförderung – laut BMWK anwendbar ab Start der Antragstellung bei der KfW und zwingend anzuwenden bei einer geplanten Umsetzung des Vorhabens ab 1. September 2024 – umfasst die folgenden 6 Schritte:

  • Schritt 1: Handwerker:in finden und Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen lassen

Auch regulär gilt: Wendet euch zuerst eure oder euren Handwerker:in und besprecht mit ihr oder ihm euer Heizungstausch-Vorhaben sowie euren Wunsch nach einer staatlichen Heizungsförderung. Lasst euch von der oder dem Handwerker:in eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen.

  • Schritt 2: Neue Heizung in Auftrag geben

Schließt einen Handwerkervertrag (Lieferungs- oder Leistungsvertrag) für eure neue, förderfähige Heizung mit eurer oder eurem Handwerker:in ab. Wichtig: In dem Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme stehen! Außerdem muss vertraglich festgehalten sein, dass

  • eine Förderzusage seitens der KfW eine aufschiebende beziehungsweise
  • eine Förderabsage seitens der KfW eine auflösende Bedingung des Vertrags ist.

Das BMWK empfiehlt dazu folgende Muster-Vertragsklausel: „Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].”

  • Aufschiebende Bedingung:

“Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.”

  • Auflösende Bedingung:

“Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“

  • Schritt 3: Online-Registrierung bei der KfW & Förderantrag stellen

Als Nächstes müsst ihr euch im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Dort beantragt ihr die Heizungsförderung. Anschließend heißt es: abwarten, bis die Zuschusszusage kommt.

  • Schritt 4: Heizungstausch vornehmen

Ihr habt die Förderzusage erhalten? Dann kann der Heizungstausch erfolgen. Das BMWK weist darauf hin, dass ihr auf eigenes Risiko auch schon direkt nach der Antragstellung mit dem Heizungstausch beginnen dürft – also noch vor Erhalt der Zusage.

  • Schritt 5: Bestätigung über Heizungstausch einholen

Ist die neue Heizung eingebaut, müsst ihr euch das von eurer oder eurem Handwerker:in bestätigen lassen: mit einer Bestätigung nach Durchführung (kurz: BnD).

  • Schritt 6: Nachweise einreichen & Heizungsförderung erhalten

In einem letzten Schritt folgt die Identifizierung. Zugleich sind dann alle geforderten Nachweise einzureichen. Nach deren Prüfung wird euch die Heizungsförderung ausgezahlt.

Paradigma PV-Dach plus Waermepumpe
Ein Einfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage von Paradigma auf dem Dach und einer Paradigma Wärmepumpe. Foto: Paradigma

Darf man nach Stellen des Förderantrags noch den Heizungstyp wechseln?

Laut Aussage des BMWK ist der Wechsel zu einem anderen Wärmeerzeuger nach der Antragstellung durchaus möglich. Ihr könnt demnach beispielsweise von einer Biomasseheizung (Pelletheizung) noch zu einer Wärmepumpe umschwenken. Dabei würden immer die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten. Habe die neu eingebaute Heizung einen niedrigeren Fördersatz als die zuvor von euch beantragte, werde der zugesagte Förderbetrag entsprechend gekürzt.

Wichtig: Das BMWK weist darauf hin, dass die euch zusagte Fördersumme nicht erhöht werde. Dies gelte demnach auch, wenn im Zuge eines Wechsels des Wärmeerzeugers ein Bonus  wie der Effizienz-Bonus bei Wärmepumpen in Anspruch genommen werden könnte. Der Bonus werde zwar für die anfallenden Kosten berücksichtigt, jedoch könne der zugesagte Zuschussbetrag nicht erhöht werden.

Braucht man für eine Solarthermie-Anlage einen extra Antrag?

AquaPlasma_Solarthermie-Kollektor von Paradigma gelbe Kappe
Eine Solarthermie-Anlage von Paradigma hilft beim Heizkostensparen: Denn die Wärme der Sonne kommt kostenlos zu euch! Foto: Paradigma

Baut ihr nach Beginn des Heizungstausches noch eine weitere Anlage ein, zum Beispiel eine Solarthermie-Anlage, müsst ihr für diese Anlage einen neuen Förderantrag unter Einhaltung der Förderbedingungen, insbesondere der Regelung zum Vorhabensbeginn, stellen. Alternativ könntet ihr dann laut BMWK vor Beginn des Vorhabens auf die Zusage des ersten Antrages verzichten, um einen neuen Antrag zu stellen. Die Sperrfrist komme dann nicht zum Tragen, da es sich nicht um das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahme) handele.

Fotos: Stockwerk-Fotodesign – Adobe.Stock.com (Titelfoto), vegefox.com – Adobe.Stock.com (Heizung mit Geld im Glas), Bits and Splits – Adobe.Stock.com (gelbe Turnschuhe), Paradigma (Haus, Solarthermie-Kollektor)