Im Web und der Fachpresse mehren sich Berichte über die bundesweite „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – kurz AwSV . Viele sind informativ, manche ein wenig reißerisch. Und ein paar werfen ernsthaft Fragen auf. Da heißt es, erst durch diese neue Verordnung würden Ölheizungsbesitzer zur Haftung für verursachte Umweltschäden und zur Prüfung durch Fachbetriebe (Fachbetriebspflicht) gezwungen. Und dann wird eine Liste zu von TÜV und DEKRA anerkannten Sachverständigen beworben, die schon jetzt eine freiwillige Überprüfung nach AwSV durchführen.
Interessanterweise sind es nicht die großen anerkannten Sachverständigenorganisationen, die erfolgreich über aktuelle Gesetzesänderung publizieren, sondern ein eher kleiner Verband: der Bundesverband Lagerbehälter. Er will bekannter werden, kann aber nicht, wie das große Institut für Wärme- und Öltechnik, mit einem Zuschuss von ca. 1200 € locken. Deshalb wirbt die Aktion „Sicherer Öltank“ mit Sachverständigenlisten, die Sachverständigenorganisationen laut Gesetz sowieso zur Verfügung stellen müssen.
Mit der Aktion „Deutschland macht plus“ des Instituts für Wärme- und Öltechnik hat nun auch Deutschland eine Förderaktion für das Umrüsten alter Anlagen, die der von Cornelia Daniel-Gruber beschriebenen Aktion in Österreich ähnelt. Allerdings zahlt die deutsche KfW tatsächlich 10% für das Umrüsten alter Heizölanlagen auf Brennwerttechnik.
Macht AwSV wirklich alles neu?
AwSV – Alles neu?
Die AwSV ist keine neue Verordnung, sondern lediglich eine bundesweite Vereinheitlichung bestehender Verordnungen. Seit der Grundgesetzänderung im Zuge der Föderalismusreform 2006 unterliegt der Gewässerschutz der konkurrierenden Gesetzgebung (vgl. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 32 GG). Der Bund kann seither Vollregelungen zum Gewässerschutz treffen. Er muss es aber nicht.
Die Gewässerschutz-Verordnungen der Länder fußen übrigens alle auf der gleichen Muster-Anlagenverordnung bzw. ihren Fortschreibungen, entwickelten sich aber unterschiedlich weiter.
Prüfpflicht für Öltanks neu?
Wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, musste seinen Öltank schon immer regelmäßig untersuchen lassen: Unterirdische Öltanks waren alle 2,5 Jahre dran, oberirdische im Schnitt alle 5 Jahre. Außerhalb von Wasserschutzgebieten mussten unterirdische Öltanks alle 5 Jahre zum Heizölanlagen-TÜV, und das bundesweit.
Nach § 39 fallen nun Anlagen, die größer sind als einen Kubikmeter in die Gefährdungsstufe B.
Deshalb müssen Ihre Besitzer die Anlage alle 10 Jahre überprüfen lassen. Größere Anlagen sind, wie bisher, alle 5 Jahre dran.
Anfangs sah es so aus, als würden Besitzer kleinerer Öltanks (unter 10 Kubikmeter) außerhalb von Wasserschutzgebieten zukünftig zu regelmäßigen Prüfungen verpflichtet. Der Entwurf vom 31.08.2012 sah Prüfpflichten für Heizölverbraucheranlagen ab Gefährdungsstufe B vor .
Die vom Bundestag am 23.05.2014 verabschiedete Fassung nahm jedoch die Prüfpflicht für oberirdische Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B wieder zurück (mehr dazu z.B. auf Netinform). Da der Bestandsschutz alter Anlagen nach § 68 AwSV beim ersten Prüftermin geprüft wird, können sich die meisten Besitzer kleiner Anlagen bis zur Stilllegung zurücklehnen.
Die folgende Tabelle gilt also nur für bestehende Anlagen über 10 Kubikmeter und für Anlagen zwischen 1000 und 10.000 Litern, die a) unterirdisch oder b) im Wasserschutzgebiet liegen (vielen Dank an Leserin Uschi Kärcher für den Hinweis auf die falsche Entwurfsversion!).
AwSV-Prüfpflicht für Altanlagen
Quelle: AwSV-Entwurf
Übrigens: Öltanks unter einem Kubikmeter bzw. 1000 Litern bleiben auch zukünftig von der Überprüfung durch Sachverständige und der Wartung durch Fachbetriebe ausgenommen.
Fachbetriebspflicht neu?
Privathaftpflichtversicherungen und Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen verließen sich auch bisher nicht auf Gucken und Schnüffeln. So manche Versicherung gewährte ihren Schadenersatz nur Versicherungsnehmern, die ihre Anlage regelmäßig vom Fachmann überprüfen ließen.
Schon die Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 1.1.1987 enthielt bereits eine gesetzliche Fachbetriebspflicht für Installation, Inbetriebnahme und Wartung, in den Abschnitten i bis l des Paragraphen § 19.
In der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 1.3.2010 war der § 19 dann nicht mehr enthalten, bzw. stand nicht mehr für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Im § 62 wurde die Definition von und Anforderungen an Sachverständige, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Güte- und Überwachungsgemeinschaften zur Bundessache erklärt (vgl. § 23 WHG).
Am 10.04.2014 trat eine Übergangsverordnung in Kraft, die unter anderem die Pflichten der Fachbetriebe konkretisierte: die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – VAwS (vgl. Gesetze im Internet).
Diese gilt bis zum Inkrafttreten der (Bundes-)Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), das nun schon seit einigen Jahren erwartet wird. Die AwSV soll nun die gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) konkretisieren und praktisch umsetzbar machen.
Gemerkt? Die Langfassung ist gleich, aber die Abkürzung anders.
Bis zur bundeseinheitlichen Regelung stand es den Bundesländern frei, die Fachbetriebspflicht komplett oder teilweise aufzuheben, bzw. nur für größere Öltanks vorzuschreiben. In Bayern herrscht zwar immer noch Bestandsschutz für unterirdische Öltanks > 40 Kubikmeter, aber die Fachbetriebspflicht gilt dort schon lange für Tanks > einem Kubikmeter.
Haftung für Umweltschäden neu?
Auch die Haftung für Umweltschäden ist nicht komplett neu, sondern stand schon 1987 im Wasserhaushaltsgesetz. Nach § 22 Abs. 2 WHG ist der Anlageninhaber zum Schadenersatz verpflichtet, wenn aus ihren Anlagen Stoffe in ein Gewässer gelangen und dort Schäden verursachen.
Wer profitiert vom neuen Wasserhaushaltsgesetz?
In der Einleitung des Verordnungsentwurfs vom 25.02.2014 findet sich folgende Formulierung:
Vor allem von der betroffenen Wirtschaft wird daher seit langer Zeit eine Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer gefordert.“
und
Insbesondere für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen gelten damit zukünftig bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards, die die bisher bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufheben sollen“.
Es geht also nicht nur um bundesweiten Gewässerschutz.
Sachverständigen-Organisationen
Sachverständigen-Organisationen profitieren ganz klar von der bundeseinheitlichen AwSV. Nun können zum Beispiel Kampagnen und Weiterbildungsmaßnahmen bundesweit durchgeführt und beworben werden.
Fortbildungsanbieter
Die Inhalte sind nicht neu, aber die Siegel. Die Sachverständigen-Organisationen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend der neuen Regelungen fortzubilden. Auch die Mitarbeiten in den Fachbetrieben müssen gesetzeskonform geschult werden. Anbieter entsprechender Schulungen werden 2015 sehr gefragt sein. Möglicherweise gibt es aber auch eine Konformitätsregel, nach der ältere Bescheinigungen gültig sind.
Überregionale Fachbetriebe für die Anlagenprüfung
Neben überregionalen Großbetrieben hilft die Vereinheitlichung auch kleineren Betrieben an den Landesgrenzen. Das Personal muss zwar gegebenenfalls noch einmal geschult werden, doch dann entfällt das langwierige Nachdenken und Nachfragen, ob man im Grenzort XY hessische, bayrische oder die Regeln von Baden-Württemberg anwenden muss.
Heizölanlagenhersteller
Eine Anlagenprüfung kostet zwischen 100 und 200 Euro. Dann wissen Sie, ob Ihr System sicher ist, oder ob dazu noch Investitionen notwendig sind.
Ist Letzteres der Fall, so sollten Sie abwägen: Investiere ich in neue Ölheiztechnik und nehme kurzfristige Einsparungen durch sinkende Ölpreise mit. Oder investiere ich ein ein langfristig gefahrloses und günstiges Solarthermie-System oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Kombianlage. Natürlich, durch den Locked-in-Effekt wirkt die Investition in ein neues System auf den ersten Blick sehr hoch.
Doch durch die Abkehr vom Öl als Heizkraftstoff, das übrigens in Dänemark als solcher schon verboten ist, werden Sie energetisch unabhängig von politischen Krisen und Schwankungen auf dem Weltmarkt. Wie sich die Kosten langfristig entwickeln, zeigt unser Heizkostenrechner.
Wie immer gilt: Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, aber ecoquent-positions.de ist ein Blog und erteilt keine Rechtsauskünfte. Ein Sachverhalt ist anders als dargestellt, eine Zahl verrutscht? Ich freue mich über Tipps, Infos und Kommentare.
(Foto: froodmat/photocase.com)
Nun ich habe eben Die Fachfirma verabschiedet die diese Innenhülle eingebaut hat,dabei zeigten
sich die beiden Mitarbeiter etwas überfordert mit der Technik und der sachgerechten Verlegung der
drei Luftschläuche.
Zum Glück kam der technische Leiter und forderte den Mitarbeiter auf ein paar teile erneut zu dichten.
Die Luftschläuche wurden durch gesägte Kupferrohre geschoben (die Leitung gehörte zu der bis dahin noch intakten Flüssigkeitshülle für den doppelwandigen Tank).
Die ist nun hin und durch eine Kunststoff Inenhülle ersetzt.Die Erzählungen der nun Sachkundigen
(haben Lehrgänge beim Hersteller besucht)über Nachbesserungen wegen nicht halten des Unterdrucks
bei anderen Kunden haben mein Vertrauen nicht gestärkt.
Die Verlegung der Schläuche ist aus meiner Sicht nicht Fachgerecht ausgeführt und auch nicht die Kabelführung für das Unterdruckgerät.Die beiden gaben mir zu verstehen freundlich aber bestimmt
das sie die Fachleute sind.
Nun habe ich einen 5000Liter doppelwandigen Erdtank dessen alte intakte Sicherheitseinrichtung zerstört wurde um nun die Up to Date Sicherheitseinrichtung zu installieren.Die jährliche Kosten verursacht und nur anzeigt ob diese Hülle noch in der Lage ist ein Vakuum zu halten.Ohne Kontrolle keine Garantie.
Einbaukosten 3300 € .
Aus meiner Sicht sollte sich jeder Öltankeigentümer überlegen ob er nicht lieber auf Gas umsteigt.
Werde ich tun weil ich das Gefühl nicht los werde das hier viele Dinge nicht mehr im Verhältnis stehen.
Vielen Dank für diese lebendige Rückmeldung!
Gesetzliche Vorgaben im realen System umzusetzen erfordert Erfahrung und Kombinationsvermögen. Eigenschaften, die leider nicht in jedem Installationsbetrieb gegeben sind.
Auf zukunftsträchtigere Energien zu setzen ist auf jeden Fall ein guter Ansatz. Vielleicht findet sich auf Ihrem Dach ja auch genug Sonneneinstrahlung, um eine profitable Solarthermieanlage zu betreiben.
Herzliche Grüße
Alice Scheerer
Sehr geehrte Frau Scheerer,
die Tankservicebranche ist eine Welt für sich ,mit keinem klaren Berufsbild und kein Lehrberuf
der eine Prüfung erfordert.Dabei sind die Anforderungen sehr vielschichtig.
Es werden Kenntnisse aus dem Heizungsbau,des Elektrohandwerkes ,des Erd verlegten Rohrleitungsbau verlangt.
Nun kommt diese Mode mit der Kunststoffhülle und dem Vakuum Geräten dazu.
( nach welchem Tarif werden die Mitarbeiter entlohnt ?)
Das ganze fing an mit einem angeblich defekten Grenzwertgebers (ein Gerät im Tank).
Der Tankwagenfahrer sagte es nun kam die Tankservicefirma und ich habe den Rat
befolgt.
Wie schon geschrieben sollte sich ein Hauseigentümer dann lieber überlegen wie er
von dem Heizöl weg kommt.
Tankhülle viel Geld (und nicht sicher,weil anfällig gegen mechanische Beschädigungen)
Tankstilllegung etwas weniger Geld aber dann Ende, des durch neue Vorschriften erstellten Dauergeschäfts für die Tankservicebranche.
Gruß
Lothar Gräwe
Sehr geehrter Herr Gräwe,
grundsätzlich hatte der Gesetzgeber etwas Gutes im Sinn: Veraltete Kunststofftanks und leckende Erdtanks sollten identifiziert und modernisiert werden. Vielleicht liegt es in der Natur der Sache, dass Gesetze auch immer Schattenseiten mit sich bringen. Jeder Schritt in die richtige Richtung offenbart den nächsten zu gehenden Schritt.
Dass Fachbetriebe nach WHG keine Aussage über die technischen Fähigkeiten des Unternehmens zulässt, stimmt nicht so ganz. Als Fachbetrieb zertifiziert werden nur Betriebe, die über geschultes Personal verfügen.
Verstehe ich Sie richtig: Das Leck wird nicht geschlossen, sondern das Vakuum über eine dauerhaft laufende Pumpe geregelt? Und das ist die Nachbesserung?
Mit freundlichen Grüßen
Alice Scheerer
Guten Tag,
heute War der Sachverständige der DEKRA da um die Veränderungen an der Tankanlage
zu begutachten.(ist Pflicht)
Die Anlage hält das Vakuum nicht ,das neue Leckwarngerät läuft recht oft an und unterliegt
so einem recht hohen Verschleiß (Garantie zwei Jahre).
Die Firma muss nachbessern.Die Rechnung ist noch nicht geschickt.
Danach muss der Sachverständige die Anlage erneut prüfen.
Gruß
Lothar Gräwe
Die Firma bietet keine technische Beratung für Endkunden an,nur den Hinweis auf”Fachfirma”( die zugelassen sind nach Wasserhaushaltsgesetz )was keine Aussage über die technischen Fähigkeiten
der Firmen zulässt.Wie soll der Endkunde feststellen das seine Leckschutzhülle nicht Dicht ist (auch während der Garantiezeit?Eine Undichtigkeit im System erhöht die Betriebsstunden der kleinen Pumpe der kleinen Vakuumpumpe in dem dargestellten Gerät und somit ist ein Austausch der Pumpe bald nötig (die Pumpe kostet fast soviel wie das ganze Neugerät).Gut das der Kunde einen
Wartungsvertrag abgeschlossen hat mit der Firma die die Leckschutzauskleidung eingebaut hat (Preis um 3000€) die wechselt die Pumpe nach der Garantiezeit bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Wartung aus.(ohne die Ursache im System zu beseitigen was bei einem Leck in der Hülle sehr aufwendig wäre).
Diesen Kommentar habe ich unter das Werbevideo der großen amerikanischen Firma bei “youtube”
eingegeben.
Der Kommentar wurde binnen zehn Minuten gelöscht.
Das Gerät dient der Überwachung von Vakuum Leckschutzeinrichtungen und wir von “Fachfirmen”
an die Wand gedübelt mit Versiegelung.Nur ein Sachverständiger (der alle fünf Jahre kommen muß)
und die “Fachfirma”dürfen das Gerät öffnen.
Der Inhalt des Kommentars schildert meine Sicht der Gegebenheiten.
Was mich sehr iritiert hat war die Bitte des DEKRA Prüfers (unter vier Augen) bei der vorgeschriebenen (kostenpflichtigen) Nachprüfung ihm die Anzahl der Starts der Vakuumpumpe pro Stunde
telefonisch durch zu geben weil eine erneute Anfahrt zu Aufwendig wäre.
Gruß
Lothar Gräwe
Guten Tag Frau Scheerer,
was ist geschultes Personal?.Mitarbeiter die ein Seminar bei der Herstellerfirma von Leckschutzhüllen besucht haben?.
Wenn mir geschultes Personal sagt das man eine Leitung ( in diesen Falle drei Kunstoffschläuche
in einem flexiblen Leerrohr )im kürzesten Abstand zum Vakuumgerät verlegt kommen mir da Zweifel.
Mit dem Spaten einen Graben ausheben Rohr rein Erde drauf fertig.
Zwei Löcher in die Garagenwand gebohrt altes plastik Kabelrohr durch die Wand,ein Stück senkrecht
in der Garage hoch und an der Aufputzsteckdose mit Kabelbindern fest gemacht.
Daraus kommen die drei Kunststoffschläuche und hängen frei wie eine Affenschaukel zum Vakuumgerät.
Ein gelernter Elektriker oder Heizungsbauer kann bei dem Anblicke nur nein sagen.
Zu den lecken Tanks sei angemerkt das ich keinen lecken Öltank kenne.
Der Erdtank an meinem Elternhaus hat zwei hüllen aus Stahlblech.Die Innere in der das Öl lagert
darum ist eine Zweite dick mit Bitumen eingepackt dazwischen ist eine Flüssigkeit
(Antifrogen)die frostsicher ist .In der Garage war ein Behälter mit einer Art Schwimmer.Wenn die Flüssigkeit ausgetreten wäre wäre eine Stahlblechhülle durchgerostet gewesen.Das war
bisher nicht der Fall.Der Mitarbeiter der Fachfirma hatte protokolliert das im Boden ca 0,5mm
tiefe Kuhlen sind.(Nach 46 Jahren).Das Blech ist min 5mm Dick.
Nun besteht der Tank aus der Aussenhülle aus Stahlblech,der Innenhülle aus Stahlblech(die Leckflüssigkeit ist noch dazwischen)und der Kunststoffhülle hinter der ständig ein Vakuum erzeugt wird.
Das Problem ist dieses Vakuum,die Hülle muss sehr sorgfältig mit gutem Werkzeug und Erfahrung
in den Tank eingebracht werden.Eine kleine Falte oder ein winziges Loch führt zu einem erhöhten
Luftzug in das Vakuum und die kleine Pumpe im Gerät arbeitet über seine Kapazität.
Gruß
Lothar Gräwe
Sehr geehrte Frau Scheerer,
ich bin soweit und möchte auf Gas umsteigen ( was schon viel Geld kostet).Die Abhängigkeit
von einem Fossilen Energieträger bleibt.
Auch der ist endlich.
Der amerikanische Geologe Marion King Hubbert hat in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts
auf das Sonnenlicht als Energieträger hin gewiesen.Nun ist es technisch möglich geworden die
Erde weiter auszudrücken.(was die Erdölausbeute angeht)
Auch die Windkraft wie die Sonnenkollektoren unterliegen einer schnellen Entwicklung so
das die installierten Geräte möglichst auf dem neuesten Stand gehalten werden sollen.Damit
fühle ich mich finanziell überfordert.
So bleibe ich erst einmal bei einem fossilem Energieträger.
Mal sehen wie das weiter geht.
Mit freundlichem Gruß
Lothar Gräwe
Guten Tag,
heute war die Tank Servicefirma erneut Da ,zu dritt,mit technischem Leiter.Es wurde alles geprüft
Löcher in den Wänden mit Spachtelmasse verfüllt,das gewünschte Gerät eingebaut,die Luftschläuche ordentlich in Kabelrohre aufputz verlegt.
Das Vakuum hat die Anlage nicht gehalten.Nun wollte die Firma die Leckschutzauskleidung wieder
aus dem Tank nehmen.(Öl abpumpen,Anhänger hohlen 20 Kilometer Fahrt).Vorsorglich sagte der technische Leiter das es vermutlich die Schweißnaht von dem Tank sein könnte.
(Die Firma hätte die Schweißnaht vorher beschichten können).Das wurde mir dann zuviel.Ich habe denen gesagt sie sollen alles lassen wie es ist.Das Gerät von der Wand nehmen und den Tank still setzen sobald die Gasheizung eingebaut ist.Der technische Leiter telefonierte mit der kaufmänischen
Leitung (Geschäftsinhaber in Hannover).Ergebnis ,ich möchte bitte 2000€ zahlen,1300€ sofort und
700€ bei ausgeführter Tankstilllegung.
So kann man seine Fehlbarkeiten auch dem Kunden in die Tasche stecken.Ich habe zugesagt um
das ganze zu beenden.In der Überweisung habe ich das Ganze als Spende deklariert.(Ausbildungsbeihilfe wäre der bessere Ausdruck).
Nun liegt der Tank mit der teuersten Plastiktüte meines bisherigen Lebens dort und wartet auf
die endgültige Nutzlosigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gräwe
Mein Onkel hat ein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet in Pfinztal gekauft. Danke für den Tipp, dass Öltankwartung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich werde ihm raten, den Tank oberirdisch zu verbauen, um nicht zu oft den Tank prüfen lassen zu müssen. Alles andere würde sicherlich nach den obigen Schilderungen früher oder später “Zahnschmerzen” verursachen.