Was ändert sich durch die AwSV (Quelle: froodmat/photocase.com)

AwSV – Problem oder Chance für Öltankbesitzer?

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Im Web und der Fachpresse mehren sich Berichte über die bundesweite „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – kurz AwSV . Viele sind informativ, manche ein wenig reißerisch. Und ein paar werfen ernsthaft Fragen auf. Da heißt es, erst durch diese neue Verordnung würden Ölheizungsbesitzer zur Haftung für verursachte Umweltschäden und zur Prüfung durch Fachbetriebe (Fachbetriebspflicht) gezwungen. Und dann wird eine Liste zu von TÜV und DEKRA anerkannten Sachverständigen beworben, die schon jetzt eine freiwillige Überprüfung nach AwSV durchführen.

Interessanterweise sind es nicht die großen anerkannten Sachverständigenorganisationen, die erfolgreich über aktuelle Gesetzesänderung publizieren, sondern ein eher kleiner Verband: der Bundesverband Lagerbehälter. Er will bekannter werden, kann aber nicht, wie das große Institut für Wärme- und Öltechnik, mit einem Zuschuss von ca. 1200 € locken. Deshalb wirbt die Aktion „Sicherer Öltank“ mit Sachverständigenlisten, die Sachverständigenorganisationen laut Gesetz sowieso zur Verfügung stellen müssen.

Mit der Aktion „Deutschland macht plus“ des Instituts für Wärme- und Öltechnik hat nun auch Deutschland eine Förderaktion für das Umrüsten alter Anlagen, die der von Cornelia Daniel-Gruber beschriebenen Aktion in Österreich ähnelt. Allerdings zahlt die deutsche KfW tatsächlich 10% für das Umrüsten alter Heizölanlagen auf Brennwerttechnik.

Macht AwSV wirklich alles neu?

AwSV – Alles neu?

Die AwSV ist keine neue Verordnung, sondern lediglich eine bundesweite Vereinheitlichung bestehender Verordnungen. Seit der Grundgesetzänderung im Zuge der Föderalismusreform 2006 unterliegt der Gewässerschutz der konkurrierenden Gesetzgebung (vgl. Artikel 74 Absatz 1 Nummer 32 GG). Der Bund kann seither Vollregelungen zum Gewässerschutz treffen. Er muss es aber nicht.

Die Gewässerschutz-Verordnungen der Länder fußen übrigens alle auf der gleichen Muster-Anlagenverordnung bzw. ihren Fortschreibungen, entwickelten sich aber unterschiedlich weiter.

Prüfpflicht für Öltanks neu?

Wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, musste seinen Öltank schon immer regelmäßig untersuchen lassen: Unterirdische Öltanks waren alle 2,5 Jahre dran, oberirdische im Schnitt alle 5 Jahre. Außerhalb von Wasserschutzgebieten mussten unterirdische Öltanks alle 5 Jahre zum Heizölanlagen-TÜV, und das bundesweit.
Nach § 39 fallen nun Anlagen, die größer sind als einen Kubikmeter in die Gefährdungsstufe B.

Deshalb müssen Ihre Besitzer die Anlage alle 10 Jahre überprüfen lassen. Größere Anlagen sind, wie bisher, alle 5 Jahre dran.

Anfangs sah es so aus, als würden Besitzer kleinerer Öltanks (unter 10 Kubikmeter) außerhalb von Wasserschutzgebieten zukünftig zu regelmäßigen Prüfungen verpflichtet. Der Entwurf vom 31.08.2012 sah Prüfpflichten für Heizölverbraucheranlagen ab Gefährdungsstufe B vor .

Die vom Bundestag am 23.05.2014 verabschiedete Fassung nahm jedoch die Prüfpflicht für oberirdische Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B wieder zurück (mehr dazu z.B. auf Netinform). Da der Bestandsschutz alter Anlagen nach § 68 AwSV beim ersten Prüftermin geprüft wird, können sich die meisten Besitzer kleiner Anlagen bis zur Stilllegung zurücklehnen.

Die folgende Tabelle gilt also nur für bestehende Anlagen über 10 Kubikmeter und für Anlagen zwischen 1000 und 10.000 Litern, die a) unterirdisch oder b) im Wasserschutzgebiet liegen (vielen Dank an Leserin Uschi Kärcher für den Hinweis auf die falsche Entwurfsversion!).

AwSV-Prüfpflicht für Altanlagen

Zeitraum der InbetriebnahmeZeit bis zur Prüfung
Vor dem 01. Januar 1971 2 Jahre
1. Januar 1971 bis zum 31. Dezember 1975 4 Jahre
1. Januar 1976 bis zum 31. Dezember 19826 Jahre
1. Januar 1983 bis zum 31. Dezember 19938 Jahre
Nach dem 31. Dezember 1993 10 Jahre

Quelle: AwSV-Entwurf vom 31.08.2014 verabschiedet am 23.05.2014

Übrigens: Öltanks unter einem Kubikmeter bzw. 1000 Litern bleiben auch zukünftig von der Überprüfung durch Sachverständige und der Wartung durch Fachbetriebe ausgenommen.

Fachbetriebspflicht neu?

Privathaftpflichtversicherungen und Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen verließen sich auch bisher nicht auf Gucken und Schnüffeln. So manche Versicherung gewährte ihren Schadenersatz nur Versicherungsnehmern, die ihre Anlage regelmäßig vom Fachmann überprüfen ließen.

Schon die Fassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 1.1.1987 enthielt bereits eine gesetzliche Fachbetriebspflicht für Installation, Inbetriebnahme und Wartung, in den Abschnitten i bis l des Paragraphen § 19.

In der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 1.3.2010 war der § 19 dann nicht mehr enthalten, bzw. stand nicht mehr für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Im § 62 wurde die Definition von und Anforderungen an Sachverständige, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Güte- und Überwachungsgemeinschaften zur Bundessache erklärt (vgl. § 23 WHG).

Am 10.04.2014 trat eine Übergangsverordnung in Kraft, die unter anderem die Pflichten der Fachbetriebe konkretisierte: die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – VAwS (vgl. Gesetze im Internet).

Diese gilt bis zum Inkrafttreten der (Bundes-)Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), das nun schon seit einigen Jahren erwartet wird. Die AwSV soll nun die gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 62 und 63 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) konkretisieren und praktisch umsetzbar machen.
Gemerkt? Die Langfassung ist gleich, aber die Abkürzung anders.

Bis zur bundeseinheitlichen Regelung stand es den Bundesländern frei, die Fachbetriebspflicht komplett oder teilweise aufzuheben, bzw. nur für größere Öltanks vorzuschreiben. In Bayern herrscht zwar immer noch Bestandsschutz für unterirdische Öltanks > 40 Kubikmeter, aber die Fachbetriebspflicht gilt dort schon lange für Tanks > einem Kubikmeter.

Haftung für Umweltschäden neu?

Auch die Haftung für Umweltschäden ist nicht komplett neu, sondern stand schon 1987 im Wasserhaushaltsgesetz. Nach § 22 Abs. 2 WHG ist der Anlageninhaber zum Schadenersatz verpflichtet, wenn aus ihren Anlagen Stoffe in ein Gewässer gelangen und dort Schäden verursachen.

Wer profitiert vom neuen Wasserhaushaltsgesetz?

In der Einleitung des Verordnungsentwurfs vom 25.02.2014 findet sich folgende Formulierung:

Vor allem von der betroffenen Wirtschaft wird daher seit langer Zeit eine Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer gefordert.“

und

Insbesondere für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen gelten damit zukünftig bundesweit einheitliche Sicherheitsstandards, die die bisher bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufheben sollen“.

Es geht also nicht nur um bundesweiten Gewässerschutz.

Sachverständigen-Organisationen
Sachverständigen-Organisationen profitieren ganz klar von der bundeseinheitlichen AwSV. Nun können zum Beispiel Kampagnen und Weiterbildungsmaßnahmen bundesweit durchgeführt und beworben werden.

Fortbildungsanbieter
Die Inhalte sind nicht neu, aber die Siegel. Die Sachverständigen-Organisationen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend der neuen Regelungen fortzubilden. Auch die Mitarbeiten in den Fachbetrieben müssen gesetzeskonform geschult werden. Anbieter entsprechender Schulungen werden 2015 sehr gefragt sein. Möglicherweise gibt es aber auch eine Konformitätsregel, nach der ältere Bescheinigungen gültig sind.

Überregionale Fachbetriebe für die Anlagenprüfung
Neben überregionalen Großbetrieben hilft die Vereinheitlichung auch kleineren Betrieben an den Landesgrenzen. Das Personal muss zwar gegebenenfalls noch einmal geschult werden, doch dann entfällt das langwierige Nachdenken und Nachfragen, ob man im Grenzort XY hessische, bayrische oder die Regeln von Baden-Württemberg anwenden muss.

Heizölanlagenhersteller
Eine Anlagenprüfung kostet zwischen 100 und 200 Euro. Dann wissen Sie, ob Ihr System sicher ist, oder ob dazu noch Investitionen notwendig sind.

Ist Letzteres der Fall, so sollten Sie abwägen: Investiere ich in neue Ölheiztechnik und nehme kurzfristige Einsparungen durch sinkende Ölpreise mit. Oder investiere ich ein ein langfristig gefahrloses und günstiges Solarthermie-System oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Kombianlage. Natürlich, durch den Locked-in-Effekt wirkt die Investition in ein neues System auf den ersten Blick sehr hoch.

Doch durch die Abkehr vom Öl als Heizkraftstoff, das übrigens in Dänemark als solcher schon verboten ist, werden Sie energetisch unabhängig von politischen Krisen und Schwankungen auf dem Weltmarkt. Wie sich die Kosten langfristig entwickeln, zeigt unser Heizkostenrechner.

Wie immer gilt: Die Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, aber ecoquent-positions.de ist ein Blog und erteilt keine Rechtsauskünfte. Ein Sachverhalt ist anders als dargestellt, eine Zahl verrutscht? Ich freue mich über Tipps, Infos und Kommentare.

(Foto: froodmat/photocase.com)