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Kommunale Wärmeplanung – in 7 Schritten zur klimaneutralen Gemeinde!

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Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist die Grundlage dafür, dass die Wärmewende an jedem Ort in Deutschland gelingt. Wir beantworten in diesem Beitrag Fragen wie: “Was ist Kommunale Wärmeplanung?”, “Warum braucht Deutschland die Kommunale Wärmeplanung?”, “Wie geht Kommunale Wärmeplanung?”, “Was ist ein Wärmeplan?” und “Sollten Immobilien-Eigentümer:innen kommunalen Wärmeplan abwarten?” Nach der Lektüre habt ihr einen Plan von Wärmeplanung – los geht’s!

Deutschland hat ein Ziel: Die Energiewende soll bis zum Jahr 2045 abgeschlossen sein. Wir handeln danach komplett klimaneutral, belasten Umwelt und Klima also nicht mehr mit Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2). Teil der Energiewende ist die Wärmewende.

Was heißt Wärmewende?

Wärmewende heißt: Der bundesweite Gebäudebestand soll bis spätestens zum Jahr 2045 treibhausgasfrei mit Wärme versorgt werden. Das ist eine Herausforderung: Denn noch entfällt hierzulande mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs aufs

  • Beheizen von Gebäuden,
  • Bereitstellen von Warmwasser
  • und Erzeugen von Prozesswärme.

Damit ist der Wärmesektor zugleich für jährlich rund 40 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich.

Um diesen Treibhausgasausstoß auf Null zu senken, verfolgt Deutschland  zwei Strategien:

  1. Energetische Gebäudesanierung: Der Wärmebedarf der Gebäude soll mit geeigneten  Energieeffizienzmaßnahmen drastisch gesenkt werden.
  2. Treibhausneutrale Wärmeerzeugung: Der verbleibende Energiebedarf soll effizient und ausschließlich umweltfreundlich aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dazu sollen erneuerbare Energiequellen wie die Sonne (Solarwärme, Solarthermie), der tiefe Erdboden (Geothermie) und die Umwelt (Umweltwärme aus der Umgebungsluft und Gewässern) angezapft werden. Hinzu kommt die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme. Eine weitere Energiequelle ist – wenn auch mit gewissen Abstrichen wegen ihrer begrenzten Verfügbarkeit – Biomasse, die während ihres Wachstums Solarenergie gespeichert hat und beim Verfeuern freisetzt.

Grundsätzlich gilt: Es gibt kein „entweder oder“, also kein entweder treibhausgasneutrale Wärmeerzeugung oder energetische Gebäudesanierung.

Vielmehr bedingen die beiden Strategien einander: Die nachträgliche energetische Sanierung bestehender Gebäude mit dem Ziel, möglichst hohe Effizienzstandards zu erreichen, und der Bau effizienter neuer Gebäude reduzieren den Wärmebedarf des Gebäudesektors. Ein niedriger Wärmebedarf wiederum ist maßgeblich für den ressourcenschonenden Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung aus lokalen Wärmequellen. Damit ist noch ein weiterer wesentlicher Aspekt der Wärmewende genannt: Die Wärmewende bringt eine dezentrale Wärmeversorgung mit sich. Denn der Transport von Wärme über lange Strecken ist mit hohen Verlusten behaftet. Diese Verluste, die heute noch in Kauf genommen werden müssen, können wir uns künftig nicht mehr leisten. Sie lassen sich vermeiden, indem die Wärme möglichst an Ort und Stelle oder zumindest nah beieinander erzeugt und verbraucht wird. 

Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Wärmewende heißt demnach: Erneuerbare Wärme zu nutzen, die vor Ort erzeugt wird. Die Nähe der erneuerbaren Wärmequelle zum Verbrauchsort der erneuerbaren Wärme ist Teil des effizienten Wärmekonzepts. Doch nicht überall lässt sich auf alle der oben genannten erneuerbaren Energiequellen gleich effizient zugreifen. Anders ausgedrückt: Der Mix an verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen variiert von Ort zu Ort. Wobei die Solarwärme nahezu überall verfügbar ist.

Und deshalb muss die dezentrale Wärmewende geplant werden. Und nicht nur das: Die Planung muss vor Ort erfolgenim Rahmen einer sogenannten Kommunalen Wärmeplanung (KWP).

Die KWP bringt die beiden Wärmewendestrategien in Einklang. Im Zuge der KWP wird die Erschließung der vor Ort verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen, der damit verbundenen Infrastrukturen und Wärmesenken räumlich abgestimmt. Geplant werden muss auch, welche dezentralen und netzgebundenen Versorgungssysteme sowie Strom-, Wärme- und Gasnetze gegebenenfalls zur Wärmeversorgung herangezogen werden sollen.

In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg, ist die KWP bereits verpflichtend für die zugehörigen Kommunen – und wird somit zum Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie dient der Erschließung bestehender Potenziale in einer Kommune und der Koordination von Investitionsentscheidungen mit Blick auf die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des kommunalen Gebäudebestands. 

Warum braucht Deutschland eine Kommunale Wärmeplanung?

Bislang hinkt die Wärmewende den Klimaschutzzielen weit hinterher. Das lässt sich mit wenigen Zahlen belegen: Die Sanierungsrate pendelt seit circa 2010 um die 1 Prozent. Die Sanierungsrate und auch die Sanierungstiefe sind damit bislang deutlich zu niedrig, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Auch der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung verharrt seit Jahren auf niedrigem Niveau zwischen 14 und 15 Prozent. Hinzu kommt, dass der Großteil der aktuellen erneuerbaren Wärme aus Biomasse stammt. Weil die uns künftig nur im begrenzten Umfang für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen wird, ist eine deutliche Verschiebung hin zu anderen erneuerbaren und Abwärme-Quellen erforderlich.

Anders als in anderen Ländern um uns herum, darunter in Dänemark, Österreich, Niederlande oder in der Schweiz, verfügen Deutschlands Kommunen bislang kaum über langfristig angelegte und an der Treibhausgasneutralität ausgerichtete Strategien für die Transformation ihrer Wärmeversorgungssysteme.

Was sind die Aufgaben der Kommunalen Wärmeplanung?

Mit einer Kommunalen Wärmeplanung machen sich die Kommunen ein umfassendes Bild (Status quo) von

  • der bestehenden Infrastruktur ihrer Wärmeversorgung,
  • den aktuellen Siedlungsstrukturen
  • dem energetischen Zustand der Gebäude
  • und den zukünftigen Wärmebedarfen.

Dieses Bild stellen sie den möglichen erneuerbaren Energie- und Abwärmequellen  gegenüber. Und erstellen so einen kommunalen Wärmeplan.

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Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan dient aus einer umfassenden Perspektive als  Orientierung, um Investitionsentscheidungen zu treffen. Er zeigt auf, welche Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Wärmeversorgung sich für das gesamte Gemeindegebiet eignen und kombinieren lassen. Der Wärmeplan ist quasi der Weg zum kommunalen Ziel treibhausgasneutraler Gebäudebestand. Er dient als Basis für die Stadtentwicklung und Energieplanung.

Wichtig: Wärmepläne sind strategische Papiere. Sie ersetzen nicht die Detailplanung für konkrete Quartiere oder Infrastrukturprojekte wie den Ausbau von Wärmenetzen. Sie geben den volkswirtschaftlich sinnvollen Transformationspfad zum treibhausgasneutralen Gebäudebestand einer Kommune vor. Mit einem Wärmeplan sollen Fehlinvestitionen vermieden werden. Für die Infrastrukturplanung beispielsweise heißt das, strategisch abzustimmen, welche Wärme- und Gasnetze genutzt werden sollen. So vermeidet man nicht nur ineffiziente Doppelerschließungen, sondern kann auch den für die Wärmewende erforderlichen koordinierten Gasnetz-Rückbau starten.

Typische Aufgaben der Kommunalen Wärmeplanung:

Die große Aufgabe der Kommunalen Wärmeplanung ist es, eine kommunale Strategie zu entwickeln, um die Wärmeversorgung in der Kommune klimaneutral aufzustellen. Dazu gehört auch, Maßnahmen festzulegen, wie der zukünftige Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann – mit dem Ziel, eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Folgende Teilaufgaben lassen sich benennen:

  • Wärmekataster erstellen auf Basis von Bestands- und Potenzialanalysen, um eine belastbare Datenbasis zu schaffen und Wärmebedarfe und -potenziale in ihrer räumlichen Verortung miteinander zu kombinieren.
  • Strategische Planung von Ausbau und/oder Errichtung von Wärmenetzen im Siedlungsbestand auf der Basis erneuerbarer Energie- und Abwärme-Quellen.
  • Konzepte erstellen zur Dekarbonisierung von Bestandswärmenetzen.
  • Langfristiger Rückzug der Gasversorgung: Benennen potenzieller Rückzugsbereiche der Gasversorgung, um parallele Netzinfrastrukturen aufzulösen. Hinzu kommt das Management des koordinierten Rückzugs nach erfolgter Entscheidung.
  • Konzepte einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für Bestandsgebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, beispielsweise zur Beantwortung der Frage, welche Wärmequelle für Wärmepumpen in welchen Bereichen des Stadtgebiets angezapft werden sollen.
  • Treibhausgasneutrale Wärmekonzepte für Neubaugebiete.
  • Flächenmanagement: Ermittlung von Flächenbedarfen für erneuerbare Energien, Identifikation von geeigneten Flächen für Erzeugungsinfrastrukturen, Aktivieren und Bereitstellen von Flächen für erneuerbare Energien.
  • Bewirtschaftung des Untergrunds, zum Beispiel Bearbeiten von Konflikten zwischen Grundwasserschutz und Geothermie.
  • Standortplanung: Ansiedeln von Gewerbe mit Abwärme-Potenzialen in Fernwärmegebieten.
  • Ambitionierte Konzepte für die Sanierung öffentlicher Gebäude inklusive Umstellen auf erneuerbare Energien und Prüfen der Möglichkeiten einer sogenannten Nahwärmeinsel mit umliegenden Gebäuden.
  • Unterstützung der energetischen Sanierung: Bennen von Schwerpunktgebieten, Initiierung kollektiver Sanierungsmaßnahmen bei ähnlichen Gebäudetypologien.

Wichtig: Die Kommunen können gemeinsam mit lokalen Schlüsselakteuren der Kommunalen Wärmewende besser als übergeordnete politische Ebenen einen gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfad zum treibhausgasneutralen Gebäudebestand entwickeln und aushandeln. Das setzt voraus, dass die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen sind und sie über geeignete Hilfsmittel verfügen.

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Wie geht Kommunale Wärmeplanung?

Das “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der
Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)” schreibt im Wesentlichen vor, wie die Kommunale Wärmeplanung ablaufen soll. Abschnitt 4 des Gesetzes benennt in § 13 “Ablauf der Wärmeplanung” dazu konkret 7 Schritte:

7 Schritte zur Kommunalen Wärmeplanung

Vorbereitungsphase

Die Vorbereitungsphase meint die Zeitspanne zwischen

  • Schritt 1 der Kommunalen Wärmeplanung, dem Beschluss der Gemeinde, eine solche durchzuführen,
  • bis zum Start der Bestandsanalyse (Schritt 3), also der Datenerhebung, die in der Regel von einem externen Dienstleister durchgeführt wird.

Während der Vorbereitung wird über das Wie der Zusammenarbeit mit relevanten internen und externen Personen sowie Institutionen entschieden. Es werden erste Akteur:innen informiert und Gespräche geführt. Gegebenenfalls werden in dieser Zeit auch schon Fördermittel beantragt. Zudem wird die Dienstleistung für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ausgeschrieben.

Schritt 1: Beschluss

Die Kommune beschließt die Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung.

Schritt 2: Eignungsprüfung

Das Gemeindegebiet wird auf Eignung zur erneuerbaren Wärmeerzeugung hin geprüft. Dabei geht es um das Bestimmen geeigneter und ungeeigneter Flächen zur Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen.

“(2) Ein beplantes Gebiet oder Teilgebiet eignet sich in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz, wenn

  1. in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet derzeit kein Wärmenetz besteht und keine konkreten Anhaltspunkte für nutzbare Potenziale für Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme vorliegen, die über ein Wärmenetz nutzbar gemacht werden können, und 
  2. aufgrund der Siedlungsstruktur und des daraus resultierenden voraussichtlichen Wärmebedarfs davon auszugehen ist, dass eine künftige Versorgung des Gebiets oder Teilgebiets über ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich sein wird.

(3) Ein beplantes Gebiet oder Teilgebiet eignet sich in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wasserstoffnetz, wenn

  1. in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet derzeit kein Gasnetz besteht und entweder keine konkreten Anhaltspunkte für eine dezentrale Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff vorliegen oder die Versorgung eines neuen Wasserstoffverteilnetzes über darüberliegende Netzebenen nicht sichergestellt erscheint im Sinne des § 71k Absatz 3 Nummer 1 des Gebäudeenergiegesetzes oder
  2. in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet ein Gasnetz besteht, aber insbesondere aufgrund der räumlichen Lage, der Abnehmerstruktur des beplanten Gebiets oder Teilgebiets und des voraussichtlichen Wärmebedarfs davon ausgegangen werden kann, dass die künftige Versorgung über ein Wasserstoffnetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wirtschaftlich sein wird.”

Schritt 3: Bestandsanalyse

Für die Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmeverbrauch und der absehbare Wärmebedarf systematisch und qualifiziert erhoben. Dazu gehören: Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme, ebenso die aktuelle Versorgungsstruktur und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Auch Infos zu Wohn- und Nichtwohngebäuden werden  systematisch und qualifiziert gesammelt, zum Beispiel Energie- und Baualtersklassen, um deren Sanierungsstand abzuschätzen

Schritt 4: Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse erfasst die in der Kommune nutzbaren Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Zudem erfasst sie nutzbare Potenziale zur zentralen Wärmespeicherung, mit denen sich der zukünftige Wärmebedarf decken lässt. Eventuelle Restriktionen für die Nutzung von Wärmeerzeugungsanlagen sind zu berücksichtigen. Insgesamt soll dem Ziel Rechnung getragen werden, einen möglichst hohen Anteil der klimaneutralen Wärmeversorgung über lokale Energiequellen bereitzustellen.

Schritt 5: Entwickeln und Beschreiben eines Zielszenarios

Die Zielszenario-Entwicklung basiert auf der Bestands- und Potenzialanalyse. Sie stellt für das Zieljahr und die Zwischenziele dar, wie sich die Wärmeversorgung langfristig entwickelt. Auch zeigt sie flächendeckend, wie die geplante Versorgungsstruktur für eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme
aussieht. Des Weiteren soll sie Wärmeversorgungsgebiete, einschließlich der Wärmeversorgungsarten, aufzeigen.

Schritt 6: Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete

Hierbei wird das beplante Gebiet auf Basis der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Das Ziel ist eine möglichst kosteneffiziente Wärmeversorgung des jeweiligen Teilgebiets. Es geht hier also um die Frage, welche Wärmeversorgungsart sich für das jeweilige beplante Teilgebiet besonders eignet.

“Besonders geeignet sind Wärmeversorgungsarten, die im Vergleich zu den anderen in Betracht kommenden Wärmeversorgungsarten geringe Wärmegestehungskosten, geringe Realisierungsrisiken, ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und geringe kumulierte Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr aufweisen, wobei die Wärmegestehungskosten sowohl Investitionskosten einschließlich Infrastrukturausbaukosten als auch Betriebskosten über die Lebensdauer umfassen.”

Schritt 7: Entwickeln einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen

Die Umsetzungsstrategie enthält einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und investive Maßnahmen, wie die Wärmeversorgung der Kommune umzubauen ist. Mit der Umsetzungsstrategie ist der kommunale Wärmeplan zunächst abgeschlossen.

Weitere mögliche Schritte

Je nach kommunaler Situation sind aufbauend Detailplanungen möglich, zum Beispiel eine Machbarkeitsstudie für ein Fernwärmenetz oder auch Pläne für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen.

Dem folgt ein regelmäßiges Monitoring. In diesem werden der KWP-Prozess und insbesondere die Einzelmaßnahmen auf dem Weg zum Ziel unter den aktuellen Bedingungen überprüft und falls nötig angepasst. Auf Basis des Monitorings wird auch die KWP regelmäßig (zum Beispiel alle 5 Jahre) evaluiert, neu bewertet und
fortgeschrieben.

Kommunale Wärmeplanung Planerinnen

Wer sind die relevanten Akteur:innen der Kommunalen Wärmeplanung?

An der kommunalen Wärmewende sind eine ganze Reihe recht unterschiedlicher Akteur:innen beteiligt. Das liegt

  • zum einen an der teils sehr kleinteiligen Eigentumsstruktur von Gebäuden
  • und zum anderen an den Infrastrukturen für die Versorgung mit Wärme, Gas und Strom in den Händen unterschiedlicher Betreiber:innen.

Unterschiedliche Planungshorizonte und Investitionszyklen sowie unterschiedliche Rollen und Kompetenzen der Akteur:innen machen das Ganze noch komplexer. Die Herausforderung besteht darin, die spezifische Interessen, Zielvorstellungen und Kompetenzen der unterschiedlichen Akteur:innen mit Blick auf die Erreichung des Ziels der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands in Einklang zu bringen.

Zu den Akteur:innen der Kommunalen Wärmeplanung zählen:

  • die Kommunalpolitik und -verwaltung,
  • Energieversorger (Wärme, Gas, Strom),
  • Wohnungsunternehmen,
  • private Gebäudeeigentümer:innen.
  • Gewerbebetriebe,
  • Projektentwickler:innen,
  • Energiedienstleister:innen,
  • Handwerker:innen,
  • und das Baugewerbe,
  • ortsansässige Industriebetriebe, Rechenzentren oder Ver- und Entsorgungsbetriebe als Lieferanten von Abwärme,
  • Bürger:innen als Wärmeverbraucher:innen
  • Mieter:innen

Welche Rolle spielt die Kommune bei der Kommunalen Wärmeplanung?

Die Wärmewende braucht örtlich angepasste, spezifische Lösungen. Auf lokaler Ebene spielt die Kommune die zentrale koordinierende und steuernde Rolle. Dabei sind die Ausgangsbedingungen für Kommunen höchst verschieden:

  • Sie können zur Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sein wie aktuell schon in Baden-Württemberg
  • oder auf freiwilliger Basis agieren wie Rostock derzeit,
  • sie können die kommunale Wärmeplanung selbst übernehmen oder an Dritte vergeben
  • und sie können sich hinsichtlich Größe, Personalausstattung, Vorwissen zur Wärmewende sowie finanzieller Situation unterscheiden.

Wichtig zu wissen: Die Kommune selbst tritt laut dem Umweltbundesamt (UBA) nicht als einheitliche Akteurin auf.

Sollten Hauseigentümer:innen den kommunalen Wärmeplan abwarten?

Am ersten Januar 2024 trat das neue Wärmeplanungsgesetz in Kraft.  Es schreibt auch den zeitlichen Rahmen für die Wärmeplanung vor. Bis spätestens Mitte 2028 sollen demnach alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine solche haben:

  • In Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) sollen sie bis zum 30. Juni 2026 vorliegen,
  • in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028.
  • Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren vornehmen. Darüber entscheiden die Länder.

Zählt eure fossile Heizung zu den in Deutschland noch immer weit verbreiteten Oldies, gilt für den Heizungstausch: je eher, desto besser. Selbst moderne fossile Heizungen arbeiten effizienter und sparen somit Energieträger und die Kosten dafür. Zudem belasten sie die Umwelt weniger mit Treibhausgasen. Ist eure fossile Heizung dagegen noch nicht allzu alt und läuft sie noch einwandfrei, kann es für euch durchaus sinnvoll sein, auf den Wärmeplan eurer Kommune zu warten und den Heizungstausch entsprechend abzustimmen. Wobei ihr auch in diesem Fall sofort etwas für eure Geldbörse und die Umwelt tun könnt: Mit einer Solarthermie-Anlage spart ihr vom ersten Tag, denn die Sonne liefert ihre Wärme gratis. Jede Kilowattstunde Solarwärme, die eine fossile ersetzt, bringt euch eine Ersparnis am fossilen Energieverbrauch und an Heizkosten. Unsere Solarthermie-Anlagen sind einfach nachrüstbar und mit allen aktuellen und zukünftigen Wärmeerzeugern kompatibel. Zudem wird Solarthermie gefördertmehr dazu lest ihr hier!

Kommunale Wärmeplanung Ritter XL Solar

Ritter XL Solar unterstützt bei der Kommunalen Wärmeplanung

Die Kolleg:innen unserer Unternehmenssparte Ritter XL Solar, deren Fokus auf der Planung und Errichtung großer Solarthermie-Anlagen (auch Freiflächenanlagen oder Solarpark genannt) liegt, helfen auch bei der Kommunalen Wärmeplanung, insbesondere bei der Potenzialanalyse regenerativer Wärmeerzeuger.

Solarthermie-Großanlage in Senftenberg - gebaut von Ritter XL Solar
Solarthermie-Großanlage in Senftenberg – geplant und gebaut von Ritter XL Solar.

Für Solarthermie-Anlagen bietet Ritter XL Solar den beteiligten Planer:innen, Kommunen und Stadtwerken folgende Dienstleistungen im Bereich der Anlagenplanung und -entwicklung:

  • Ermittlung der Kosten
  • Flächenbedarfsermittlung
  • Analysen der potenziellen Erträge
  • Unterstützung bei der Genehmigung
  • Erstellung von Simulationen
  • Entwicklung der Verfahrenstechnik
  • Auslegung und Spezifikation der einzelnen Anlagenteile

Meldet euch gerne, wenn die Kolleg:innen von Ritter XL Solar euch bei eurer Kommunalen Wärmeplanung unterstützen sollen. Schreibt gerne eine E-Mail an an info@nullritter-xl-solar.de oder ruft unter der Telefonnummer (0049) 07157 5359 – 1305 an. 

Fotos: gopixa – Adobe.Stock.com (Titel), dmytro – Adobe.Stock.com (Haus mit Schal auf Heizung), Africa Studio – Adobe.Stock.com (Ingenieur:innen am Planungstisch), Ritter XL Solar (Grafik, Senftenberg)