Was ist die Biotreppe?

Heizungs-ABC: Was ist die Biotreppe?

Veröffentlicht von

Neue Heizung, neues Heizungsgesetz, neuer Heizungsbegriff: Die “Biotreppe” taucht gerade überall auf: In Gesprächen mit Heizungsbauer:innen, in der Tageszeitung, im Fördermittelprospekt. Aber was steckt eigentlich dahinter? Was ist die Biotreppe? Und was hat das mit eurer Heizung zu tun?

Doch fangen wir ganz von vorne an: Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als „Heizungsgesetz” bekannt ist, wird gerade vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Dieses absolvierte am 11. Juni 2026 seine erste Lesung im Bundestag. Aktuell befindet es sich in der Ausschussberatung. Die abschließende Bundestagsabstimmung ist für Anfang Juli 2026 geplant, das Inkrafttreten des Gesetzes dann für den 1. November 2026. Wichtig: Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen soll dann entfallen.

Was ändert sich künftig für euch beim Heizungstausch?

Wer von euch in den kommenden Jahren seine alte fossile Gasheizung oder Ölheizung austauscht und wieder eine neue Gasheizung oder Ölheizung einbauen lässt, wird künftig in eine neue Pflicht genommen:

Ab dem Jahr 2029 muss nämlich ein wachsender Anteil sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe zum Heizen genutzt werden.

Diese “Pflicht zur Beimischung” heißt “Biotreppe”, da sie mit der Zeit stufenweise ansteigt, von einem kleinen bis hin zu einem deutlich größeren Anteil. Konkret sieht die Biotreppe so aus:

Was ist die Biotreppe?

Biotreppe Anstieg klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029Wichtig: Die Biotreppe gilt nur

  • für neue Anlagen,
  • die nach Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eingebaut werden.

Wer eine bestehende Heizung weiter betreibt, ist nicht betroffen – zumindest solange diese läuft.

Wo steht die Biotreppe im Gesetz?

Die Biotreppe ist im Kabinettsentwurf des GModG vom 13. Mai 2026 in §43 geregelt, der den Titel trägt: “Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird.” Der Paragraph steht in einem neuen Abschnitt “Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden” (§§ 42 bis 46), der die bisherige 65-Prozent-Regel des GEG vollständig ersetzt.

Der Kerntext von §43 Absatz 1 lautet im Original:

Wird eine Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird, nach dem […] in ein bestehendes Gebäude neu eingebaut, hat der Eigentümer des Gebäudes sicherzustellen, dass ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent, ab dem 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas, grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Wichtiger Hinweis: Das GModG ist Stand Juni 2026 noch nicht verabschiedet. Der endgültige Gesetzestext kann sich bis zur Abstimmung noch ändern.

Was sind „klimafreundliche Brennstoffe”?

Gemeint sind damit Brennstoffe, die beim Verbrennen weniger oder kein zusätzliches CO2 in die Atmosphäre bringen, weil sie nicht aus fossilen Quellen stammen. Die wichtigsten sind:

Biomethan: Das ist Biogas, das aufbereitet und ins normale Gasnetz eingespeist wird. Es entsteht aus organischen Reststoffen wie Gülle, Bioabfall oder Energiepflanzen. Wer Biomethan verbrennt, gibt zwar CO2 ab, aber dieses CO2 war vorher Teil des natürlichen Kreislaufs, nicht tief im Boden gebunden wie bei Erdgas.

Bioheizöl und biogenes Flüssiggas:  Das Pendant für Ölheizungen und Flüssiggasanlagen. Auch hier wird ein wachsender Anteil aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt.

Wasserstoff: In verschiedenen Varianten, je nachdem wie er erzeugt wird. Grüner Wasserstoff, hergestellt mit Ökostrom, gilt als besonders klimafreundlich. Andere Varianten wie blauer oder türkiser Wasserstoff sind ebenfalls zugelassen, aber umstrittener.

Müsst ihr als Hausbesitzer:in selbst etwas tun?

Nicht direkt. Den Biomethan-Anteil mischt euer Gasversorgungsunternehmen ins Netz. Als Hausbesitzer:in bezieht ihr diesen Anteil automatisch über euren normalen Gasanschluss. Es gibt keine eigene Tankstation, keinen Umbau der Heizung, keinen separaten Vertrag. Die Gasheizung bleibt dieselbe. Was sich ändert, ist der Brennstoff, der durch die Leitung fließt – und sein Preis.

Denn Biomethan ist teurer als fossiles Erdgas. Je höher die Biotreppe steigt, desto größer wird dieser Kostenanteil im Gaspreis. Der Grund: Grüne Gase sind knapper und aufwändiger herzustellen als Heizgas auf Basis von fossilem Erdgas aus dem Boden.

Gilt die Biotreppe für alle Heizungen?

Nein. Die Biotreppe betrifft ausschließlich neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach Inkrafttreten des GModG eingebaut werden.

Erneuerbare Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermieanlagen und Fernwärmeheizungen fallen nicht darunter. Denn sie erfüllen die Anforderungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes auf andere Weise.

Zudem gibt es künftig Ausnahmen auch innerhalb der Gasheizungswelt:

  • Ausnahme 1: Wer eine Gasheizung mit einer Solarthermieanlage kombiniert, kann die Biotreppe-Pflicht unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2034 vollständig umgehen. Die Solarthermie-Ausnahme findet sich in §43 Absatz 3 des GModG-Entwurfs:

Wer eine solarthermische Anlage mit mindestens 0,04 m2 Aperturfläche je m2 Nutzfläche (Ein- und Zweifamilienhaus) betreibt, erfüllt damit die Biotreppe-Pflicht vollständig – bis Ende 2034 ohne jeden weiteren Nachweis.”

§44 regelt ergänzend, dass alle eingesetzten Solarkollektoren nach Solar Keymark zertifiziert sein müssen.

  • Ausnahme 2: Wer eine Wärmepumpen-Hybridheizung einbaut, ist ebenfalls befreit, vorausgesetzt, die Wärmepumpe wird vorrangig betrieben.

Mehr Infos zu diesem Thema folgt in Kürze hier auf dem Blog! Bleibt also unbedingt dran!

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Biotreppe ist eine stufenweise Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe für neue Gas- und Ölheizungen. Sie beginnt 2029 mit 10 Prozent und steigt bis 2040 auf 60 Prozent. Die Beimischung läuft automatisch über das Gasnetz – hat aber ihren Preis. Wer jetzt eine neue Heizung plant, sollte diese Kosten einkalkulieren. Was das konkret kostet – in Euro, über 20 Jahre gerechnet – zeigen wir euch demnächst.

Foto: Who is Danny – Adobe.Stock.com