Heizungspreise drastisch erhöht

Ab 1. März 2023: Neue BEG-Förderung “Klimafreundlicher Neubau” (KFN)

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startet ab 1. März 2023 eine neue Förderung, um hierzulande klimafreundliches Neubauen zu pushen. Das gleichnamige Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) fokussiere laut dem BMWSB erstmals auf den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes – angefangen vom Bau über den Betrieb bis hin zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Entsprechend geförderte Gebäude würden mit geringen Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Wärme und Strom punkten.  Damit leiste diese Förderung einen Beitrag für den Klimaschutz und für die Einhaltung der nationalen Klimaziele, schreibt das BUndesbauministerium in seiner zugehörigen Pressemeldung.

Klimagerechtes Bauen ist kein Kann, sondern ein Muss!

Klara Geywitz, die deutsche Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung sagte gegenüber der Presse, dass klimagerechtes Bauen heute keine Kann-Entscheidung mehr sei, sondern ein Muss. Wer heute baue wie früher, um Geld zu sparen, schade dem Klima und seinem Geldbeutel mit horrenden Nebenkosten.

Mit diesem jährlich 750 Millionen Euro schweren Förderprogramm fördere die Bundesregierung demnach ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder könne die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Diese helfe genau dann, wenn es oft am schwierigsten sei: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus, erklärte die Bundesbauministerin weiter.

Wichtig sei ihr zufolge, das neue Förderprogramm “Klimafreindlicher Neubau” als Teil eines großen, sozialen und klimafreundlichen Bauförderprogramms der Bundesregierung zu sehen. Allein auf das Jahr 2023 bezogen, investiere Deutschland mehrere Milliarden in den sozialen Wohnungsbau, ins Azubi- und Studierendenwohnen, in die Förderung von Wohneigentum von Familien, in das Bauen von Mehrfamilienhäusern und in Genossenschaftswohnen. Zielgenau zu fördern, heute schon das Morgen mitzudenken und Mitnahmeeffekte auszuschließen – das sei laut Geywitz das Förderprinzip der derzeitigen Bundesregierung beim Bauen. 

Und das bringt das neue Förderprogramm “Klimafreunfdlicher Neubau” (KFN)

Die wichtigsten Fakten zum neuen Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” listen wir im Folgenden für euch auf:

  • Gefördert werde der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen würden.
  • Eine größere Unterstützung gebe es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel “Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreichen würden.
  • Die Förderung erfolge über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen könnten Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus würden Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse bekommen, unter anderem für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” sei Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert werde.
  • Zum 1. Januar 2023 sei die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
  • Mit der Durchführung des Förderprogramms habe das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort könnten künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin sei sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm “Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse” der BEG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) weiterlaufe.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau sei laut dem BMWSB eine Maßnahme des sektorübergreifenden Klimaschutzes. Die neuen Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus seien unter anderem ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der sogenannten grauen Emissionen, also der Treibhausgasemissionen, die sich auf die Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschließlich der zueghörigen Lieferkette zurückführen lassen. Gemäß der Studie “Umweltfußabdruck von Gebäuden in Deutschland” des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung würden auf die Herstellung, Errichtung und die Modernisierung von Gebäuden rund sieben Prozent der nationalen Treibhausgas-Emissionen (etwa 65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) entfallen. Hinzu kämen noch 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von Zulieferern im Ausland.

Darüber hinaus trage das neue Förderprogramm (Klimafreundlicher Neubau” dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu mindern und somit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die jährlichen CO2-Äquivalente-Minderungsziele für die einzelnen Sektoren ergäben sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen des Bundesklimaschutzgesetzes.

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stünden im Jahr 2023 Programmmittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen laut dem BMWSB 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.

Die “Richtlinie für Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)” könnt ihr hier kostenlos aus dem Internet downloaden.

Foto: Doreen Brumme