Heizkostenabrechnung zu hoch

Heizkosten: Viele hohe Nachzahlungen und fehlerhafte Heizkostenabrechnungen

Veröffentlicht von

Der Mieterverein zu Hamburg berichtete gestern, dass die Nebenkosten von Hamburgs Mieterhaushalten im Zuge der Energiekrise und damit einhergehenden hohen Energiepreisen in die Höhe geschossen seien. Vierstellige Nachzahlungsforderungen für Heizkosten in der Heizkostenabrechnung seien demnach keine Seltenheit. Die Berater:innen des Mietervereins würden bei der Prüfung der Heizkostenabrechnungen aktuell immer wieder feststellen, dass die sogenannten Dezemberhilfen nicht berücksichtigt oder andere gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten worden seien. Hinzu kämen die üblichen Abrechnungsfehler, die Hamburgs Mieterhaushalte nach Schätzung des Mietervereins jährlich mindestens 12 Millionen Euro kosten würden.

Jede zweite Heizkostenabrechnung ist fehlerhaft

„Unserer Erfahrung nach ist jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Deshalb ist es immer sinnvoll, die Abrechnung genau zu prüfen. Angesichts der letztjährigen Explosion der Energiekosten müssen Mieter:innen besonders kritisch sein!“ Das sagt Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg gegenüber der Presse.

Heizkostenabrechnung ist da – was tun?

Sogar für Mieter:innen mit durchschnittlichem Gehalt stelle die Nachzahlung in vierstelliger Höhe eine große Belastung dar. Wer das nicht stemmen könne, der dürfe laut dem Miterverein zu Hamburg trotzdem auf staatliche Hilfe hoffen. Sobald die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten liege, sollten betroffene Mieter:innen deshalb direkt bei ihrem zuständigen Amt einen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung stellen.

  • Arbeitnehmer:innen und Bürgergeldempfänger:innen sollten sich in diesem Fall an das örtliche Jobcenter wenden.
  • Für Rentner:innen sei das Grundsicherungsamt der richtige Ansprechpartner, schreibt der Mieterverein in seiner Pressemeldung weiter.

Sozialverband fordert mehr Unterstützung für Betroffene

„Wir hören von Mitgliedern, dass die Mühlen der Bürokratie hier sehr langsam mahlen. Das muss besser werden, denn Vermieter:innen erwarten die Zahlung der Rechnung, sobald sie fällig ist. Wer das nicht kann, riskiert möglicherweise sogar die Kündigung des Mietvertrags“, warnt Klaus Wicher, Hamburger Vorsitzender Sozialverband SoVD.

Er fordert deshalb: „Wir brauchen mehr Unterstützung und Beratung für die Betroffenen. Die zuständigen Ämter brauchen mehr Personal, damit Anträge zügig bearbeitet werden können. Auch die Härtefallfonds für Mieter:innen, denen eine Gas- oder Stromsperre droht, müssen aufgestockt werden!“

Viele Mieter:innen der SAGA von falscher Heizkostenabrechnung betroffen

Viele der vom Mieterverein aktuell geprüften Heizkostenabrechnungen betreffen die SAGA Unternehmensgruppe. SAGA-Mieter:innen mit Gasheizungen (etwa 40 Prozent des Bestands, rund 55.000 Haushalte) bekämen laut dem Mieterverin für das Abrechnungsjahr 2022 Nachzahlungsforderungen von bis zu 2.000 Euro.

Grund dafür sei demnach der Vertrag, den das städtische Wohnungsunternehmen und die mit 136.000 Wohnungen größte Vermieterin Hamburgs mit seinem Energielieferanten geschlossen hätte. Da der Vertrag keinen Festpreis für die Laufzeit vorsehe, würden die Mieter:innen von den heftigen Preissteigerungen des Markts im Jahr 2021 und im Jahr 2022 stark belastet.

„Die Saga hat einen sehr spekulativen Vertrag mit den Stadtwerken Flensburg abgeschlossen. Es stellt sich die Frage, ob sie die Treuepflichten für ihre Mieter:innen nicht verletzt hat“, sagt Dr. Bosse der Presse. „Wir erwarten nun von der SAGA, dass sie Lösungen findet, so dass keine Mieterin und kein Mieter mit ihrer oder seiner Nachzahlung überfordert ist.“

Der NDR berichtet darüber hinaus, dass der “ungünstige Gas-Vertrag” zwischen der Saga und den Flensburger Stadtwerken den Gaspreis nach dem aktuellen Börsenpreis berechne – und der sei explodiert. Bosse habe demnach Nachzahlungen von 400 bis 1.900 Euro genannt, obwohl die SAGA die Vorauszahlungen bereits mehrfach hochgesetzt hatte. Laut dem NDR sagte Bosse weiter, dass das Beträge seien, die die Mieterinnen und Mieter irgendwie bezahlen müssten. Das stelle sie vor riesige Herausforderungen – und da erwarte er, dass die SAGA auch unterstütze.

Die SAGA habe dem NDR-Bericht zufolge bereits erste Mieterinnen und Mieter verklagt, die nicht zahlten, dann aber doch eingelenkt. Bosse glaube demnach aber nicht, dass die städtische Wohnungsgesellschaft allen Mietparteien entgegenkomme.

Tipps vom Mieterverein zur Heizkostenabrechnung

Auf seiner Internetseite rät der Mieterverein zu Hamburg, die Betriebskostenabrechnung immer zu prüfen. Dazu gibt er folgende Tipps:

  • Grundsätzlich gelte, dass Mieter:innen die Nebenkosten nur dann zahlen müssten, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sei. Die  Ausnahme bildeten Heizkosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssten.
  • Aktuell würden dem Mieterbund zufolge in Hamburg für die sogenannten kalten Betriebskosten im Schnitt 2,04 Euro sowie für Heizung und Wasser 1,07 Euro pro Quadratmeter (m2) anfallen. Ein starkes Überschreiten dieser Werte gebe demnach Anlass zur genaueren Prüfung. Doch auch durchschnittlich hohe Nebenkostenabrechnungen könnten fehlerhaft sein, merkt der Mieterbund zu Hamburg an.
  • Es gebe 17 verschiedene Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung festgelegt seien. Gut zu wissen: Verwaltungskosten, Reparaturkosten und Instandhaltungskosten gehörten demnach nicht dazu und seien nicht auf Mieter:innen umlegbar!
  • Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) brächten Änderungen: Ab dem 1. Juli 2024 dürften Kabelgebühren nicht über die Betriebskosten auf alle umgelegt werden. Sie dürften eine:n Anbieter:in frei wählen (Urteil vom 18. November 2021, I ZR 106/20). Mietkosten für Rauchwarnmelder dürften Vermieter:innen bereits jetzt nicht mehr umlegen (Urteil vom 11. Mai 2022, VIII ZR 379/20).
  • Der Mieterverein bietet einen kostenlosen Betriebskosten-Online-Check an: online-checks.mieterverein-hamburg.de! Der gebe eine erste Orientierung, ob die Kosten im Vergleich zu den für Hamburg üblichen Kosten zu hoch seien.
  • Spätestens zwölf Monate nach Ende einer Abrechnungsperiode müsse die Betriebskostenabrechnung den Mieter:innen vorliegen, sonst würden die Nachforderungen der Vermieter:innen entfallen.
  • Auch wichtig: Mieter:innen könnten die Abrechnung nur innerhalb von zwölf Monaten ab Erhalt beanstanden.

Foto: Doreen Brumme