Deutscher Heizungsmarkt Rekordumsatz

Heizungsmarkt 2023: rekordverdächtige Halbjahresbilanz

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Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) veröffentlichte Anfang September eine aktuelle Marktstatistik zum deutschen Heizungsmarkt. Demnach verkauften die im Verband organisierten Hersteller im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 667.500 Wärmeerzeuger. Das entspreche dem BDH zufolge einem Plus von 44 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Treiber dieser Entwicklung seien demnach nach wie vor Wärmepumpen mit 196.500 verkauften Geräten und einem Plus von 105 Prozent. Gasheizungen hätten mit 385.000 verkauften Geräten und einem Plus von 29 Prozent ebenfalls zum positiven Gesamtergebnis beigtragen. Der BDH rechnet bis zum Jahresende damit, dass deutlich über eine Million Heizungen verkauft werden – das erste Mal seit den 1990er-Jahren.

Heizungsmarkt: Rekordumsätze 2023 sind eine Momentaufnahme

Als Gründe für die rekordverdächtige Entwicklung auf dem deutschen Heizungsmarkt nennt der BDH unter anderem verschiedene Sondereffekte.

  • Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine und die davon noch befeuerte Energiekrise hätte die deutschen Verbraucher:innen demnach insbesondere im vergangenen Jahr 2022 hinsichtlich der Versorgungssicherheit verunsichert und ihre Angst vor steigenden Energiekosten geschürt.
  • Die langwierige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG)wir berichteten mehrfach, zuletzt hier – sorgte für sogenannte Vorzieheffekte, vor allem bei Gasheizungen.
  • Entsprechend schiebe Deutschland aktuell noch eine Modernisierungswelle vor sich her – insbesondere bei den Wärmepumpen – die sich laut dem BDH jedoch langsam abschwäche.

Mit Blick auf diese Sondereffekte bewertet der Branchenverband die rekordverdächtige Marktentwicklung im laufenden Jahr 2023 als eine Momentaufnahme. Dafür sprächen auch die rückläufigen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Aussichten der Heizungsbranche auf 2024 sind großteils schlecht und sehr schlecht

Befragt nach der Perspektive für das erste Quartal 2024 hätten die Mitgliedsunternehmen des BDH ein entsprechend negatives Bild vor Augen:  85 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen würden für das erste Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung rechnen, schreibt der BDH in seiner zugehörigen Pressemitteilung.

Dass das Gebäudeenergiegesetz den Heizungsmarkt beleben werde, das erwarten die befragten Unternehmen demnach nicht. Neben der unklaren Fördersituation sei auch die kommunale Wärmeplanung, die mit dem GEG verzahnt werden soll, ein weiteres Markthemmnis, erklärt der BDH weiter.

Es sei sinnvoll, dass die Ampel-Koalition sich noch dazu habe durchringen können, der kommunalen Wärmeplanung größeres Gewicht beizumessen. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die Menschen nun abwarten (Stichwort: Attentismus), was ihre Kommune in jahrelangen Prozessen plane und sich die Modernisierungsdynamik im Heizungskeller jetzt dadurch abschwäche. Das sagte der BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt gegenüber der Presse.

Die deutsche Heizungsbranche habe die Zusagen, die sie gegenüber der Bundesregierung gemacht hätte, gehalten und massiv in die Ausweitung der Produktionskapazitäten für Wärmepumpen investiert. Jetzt müsse auch die Politik liefern, fordert Staudt.

Markt beleben mit klaren Förderregeln, Wahlrecht bei Förderungen und Berücksichtigung weiterer effizienter Heiztechnologien im GEG

Konkret forder der BDH, dass jetzt möglichst schnell Klarheit in Bezug auf die Förderung geschaffen und dass diese verlässlich und auskömmlich ausgestaltet werde. Insbesondere gelte es, die förderfähigen Investitionskosten auf 45.000 Euro anzuheben, da andernfalls ab einer bestimmten Investitionssumme die Investoren weniger Fördergelder erhielten, als dies mit der jetzigen Förderung der Fall sei.

Um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen beziehungsweise den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller:innen vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Verbraucher:innen erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.

Außerdem fordere der BDH, dass weitere Effizienztechnologien wie Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die dezentrale KWK im Gebäudeenergiegesetz Berücksichtigung finden.

Foto (Grafik): Doreen Brumme