Mal vorneweg: Dieser Artikel ist kein Enthüllungsartikel. Meine Hausverwaltung hat alles richtig gemacht, so weit ich sehen kann. Trotzdem hatte ich Schwierigkeiten, meine Heizkostenabrechnung auf Anhieb zu verstehen – das merkte ich, als ich unseren neuen Heizkostenrechner mit realen Verbrauchswerten ausprobieren wollte.
Plus oder Minus
Als Mieterin habe ich ja relativ wenig Einfluss darauf, welche Heizung im Haus eingesetzt wird. Unsere Wohnanlage wird mit Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk versorgt. Und so hatte ich bisher immer nur grob die Ablesewerte und die Gesamtkosten kontrolliert bzw. mit dem Vorjahr verglichen. Je nachdem, wie kalt der Winter war und wie sich der Gas- und Ölpreis entwickelte, wies die Rechnung mal ein Guthaben, mal eine Nachzahlung aus – meist im zwei- oder knapp dreistelligen Bereich. Bei dem Versuch allerdings, unseren Gesamtverbrauch in Kilowattstunden Wärmeenergie aus der Rechnung abzulesen, bin ich kläglich gescheitert. Trotzdem hat unser Vermieter bei der Heizkostenabrechnung alles richtig gemacht.
Was muss in der Heizkostenabrechnung drinstehen?
Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben, und zwar in Deutschland die Heizkostenverordnung und in Österreich das Heizkostenabrechnungsgesetz. In der Schweiz leitet sich die Abrechnung der Nebenkosten aus dem Obligationenrecht (Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) ab, und es gibt ein Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA, PDF-Datei). Eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Nebenkosten ist grundsätzlich in allen drei Ländern vorgesehen.
Grundbestandteile einer Heizkostenabrechnung in Deutschland
- Abrechnungszeitraum 1 Jahr (z.B. Kalenderjahr)
- Abrechnung innerhalb eines Jahres – ansonsten ist der Mieter nicht mehr verpflichtet nachzuzahlen
- Verbrauchsabhängige Abrechnung; Einschränkung: Zwischen 50 und 70 % der Kosten dürfen nach dem Verbrauch abgerechnet werden, der Rest wird meist entsprechend der Wohnfläche verteilt
- Getrennte Abrechnung von Warmwasser und Raumheizung
- Auflistung des Brennstoffverbrauchs in Kilowattstunden oder Liter
- Auflistung der Heiznebenkosten (z.B. Betriebsstrom, Wartungskosten, Kaminkehrer, Messdienst)
Wie viel Wärme (ver)braucht der Mensch?
Auf unserer Heizungsabrechnung ist ein Brennstoffbezug (Raumheizung) von gut 124.400 kWh Gas und 1.570 Litern Heizöl für die gesamte Anlage ausgewiesen. Da ein Liter Heizöl ca. 10 kWh Heizwert hat, macht das zusammen rund 140.000 Kilowattstunden Heizenergie. Die verbrauchsabhängige Verteilung erfolgt über das Verhältnis des Gesamtverbrauchs für die Wohnanlage zum Verbrauch in der einzelnen Wohnung. Bei uns ergeben sich diese Abrechnungseinheiten (“Striche”) durch die Ablesung Skalen an den so genannten Verdunstungsröhrchen in den Wohnungen. Diese sowie die Gesamtzahl der “Striche” aller Wohnungen sind auf der Rechnung ausgewiesen und somit ist auch nachvollziehbar, wie die Gesamtkosten auf unsere Wohneinheit umgelegt werden. Für unsere Wohnung ergibt sich ein Jahresheizenergiebedarf von ca. 20.300 kWh – ich frage mich, warum das auf der Rechnung nicht einfach ausgewiesen werden kann?
Kein Aufschluss über Wirkungsgrad und Energiestandard
Allerdings gibt dieser Wert lediglich Aufschluss über den Energieinhalt der verbrauchten Brennstoffmenge. Wie viel Nutzwärme letztlich in der Wohnung ankommt, hängt vom Energiestandard des Hauses und vom Wirkungsgrad der Heizanlage ab. Und da lässt sich bei so manchem Haus noch einiges optimieren, zum Beispiel durch eine geschickte Heizungsmodernisierung. Der Heizkostenrechner kann dafür eine gute Entscheidungshilfe sein.
Foto: (c) Rädisch
Super, dass wir fast gleichzeitig in unserer Heizkostenabrechnung herumgeschnüffelt haben und zu so wahnsinnig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Habe erst am Freitag im anderen Blog darüber geschrieben.
http://www.oekoenergie-blog.at/2014/02/zukunftige-heizkosten-uber-den-heizwarmebedarf-ausrechnen-moglich/
In der neuen Wohnung hatten wir letztes Jahr sage und schreibe 2.000 kWh Verbrauch für Heizung und Warmwasser, wobei es sich dabei bislang nur um einen Nebenwohnsitz gehandelt hatte, trotzdem finde ich, dass auch diese Ergebnisse mal wieder verdeutlichen wie wahnsinnig unterschiedlich einzelne Heizungen sind und wie unmöglich es ist, unter diesen Voraussetzungen verallgemeinernde Informationen zu liefern. Jedes Haus ist anders, jeder Mensch ist anders und jetzt Heizform hat Vor- und Nachteile. Ich glaube wir haben noch viiiiiiiiiel zu tun um uns und unseren Lesern einen Überblick zu verschaffen.
Der andere Artikel ist deshalb entstanden, weil ich entdeckt habe, dass in Österreich bei Miet- und Kaufobjekten, seit einem Jahr der Heizwärmebedarf verpflichtend angegeben werden muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es diese Pflicht in Deutschland noch nicht, oder?
http://www.oekoenergie-blog.at/2013/12/bedeuten-die-kurzel-hwb-bei-miet-und-kaufinseraten/
Ja, das ist ein Riesenunterschied… unsere Wohnblocks (in den 50er Jahren gebaut) wurden vor gut 15 Jahren energetisch saniert. Allerdings kann ich im Winter (sofern Schnee liegt :-)) sehen, wo die Fernwärmeleitungen verlaufen… ich vermute zumindest, dass die schneefrei getauten Trassen damit zu tun haben. D.h. es gibt viele viele Stellschrauben, mit denen man Energie sparen oder eben auch verlieren kann.
In Deutschland gibt es die Pflicht – basierend auf § 16 der Energieeinsparverordnung – den Energieausweis dem (potentiellen) Käufer oder Mieter (oder Leasingnehmer etc.) zugänglich zu machen, spätestens, wenn dieser es verlangt. Im Inserat muss es aber meines Wissens noch nicht drinstehen, und ich könnte mir vorstellen, dass der Energieausweis oder zumindest das Vorzeigen desselben oftmals “vergessen” wird…
ok, das ist schon mal interessant. Ich finde, dass in Österreich erst die Inseratpflicht den richtigen Durchbruch gebracht hat und sich auch erst jetzt langsam sowas wie ein Energiebewusstsein beim Hauskauf/ der Miete etabliert. Natürlich müssen die Menschen auch langsam erst verstehen was das bedeutet, aber mit den Werten hat man zumindest mal eine Diskussionsgrundlage.
Ganz ehrlich. Unsere Heizkostenabrechnung ist wie unser Steuerbescheid. Verstehen tu ich den nicht und beides, der Steuerbescheid und die Heizkostenabrechnung wird gleich im Ordner abgelegt. Die sind beide so kompliziert, dass man drauf vertrauen muss, dass diese richtig sind.
Oh. Dann hoffe ich, dass ich mit meinem Artikel zumindest ein bisschen zur Aufklärung der Heizkostenabrechnung beitragen kann. Genau nachlesen bringt oft schon was. Oder Nachfragen bei der Behörde. Fairereweise muss man sagen, dass es beim Heizungsbezug eben nicht so leicht ist wie beim Strom.
Das erklärt leider auch, warum bei der Wärmewende nichts weiter geht. Wenn man nichtmal weiß, wie viel man verbraucht, kann man auch nichts daran ändern, geschweige denn wissen, was für den Einzelfall die beste Lösung wäre.
Vielen Dank für die Infos zur Heizkostenabrechnung. Ich war auf der Suche nach Informationen zur Abrechnung, da ich Hilfe benötige diese zu verstehen. Ich wohne zur Miete und kann bisher noch nicht nachvollziehen wie bei uns diese Kosten sich zusammensetzen und ob der Mieter irgendein Einfluss hat auf die Heizung die im Haus verwendet wird.