BAFA Förderkompass 2017

Kompass durch den Förder­dschungel: der neue BAfA-Förderkompass

Veröffentlicht von

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dieser Tage seinen Kompass für die Förderung energieeffizienter Techniken und Maßnahmen  zur Energieeinsparung sowie zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen neu aufgelegt: den sogenannten Förderkompass. Wir informieren euch hier darüber, welche Informationen der BAfA-Förderkompass enthält. 

Bevor wir gleich konkret auf die Inhalte des neuen BAfA-Förderkompasses eingehen, stellen wir euch kurz das BAfA vor.

Was ist das BAfA und welche Aufgabe hat es?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nach eigenen Angaben eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ed erfüllt als solche in den Bereichen

  • Außenwirtschaft,
  • Wirtschaftsförderung,
  • Energie
  • und Wirtschaftsprüferaufsicht

wichtige administrative Aufgaben des Bundes, darunter als eine Kernaufgabe: die Ausfuhrkontrolle. Integriert in die den Export kontrollierende Politik der Bundesregierung fungiert das BAfA als sogenannte Genehmigungsbehörde, die eng mit anderen Bundesbehörden kooperiert und an einem komplexen Exportkontrollsystem teilhat. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Zu den außenwirtschaftlich bedeutenden Aufgaben des BAfA gehört auch, die Umsetzung von im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen. Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist demnach die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Und im Bereich Energie fördert das BAfA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen.

Und damit sind wir beim Thema:

Was fördert das BAfA im Bereich Energie und Heizen mit Erneuerbaren?

Der neu aufgelegte “Förderkompass. Auf einen Blick: Die Förderprogramme des BAfA”, den ihr euch von der Internetseite des Amts als PDF-Datei downloaden könnt, umfasst 68 Seiten.

Die Förderprogramme werden darin in zwei große Bereiche eingeordnet:

Energie

Zum Bereich Energie zählen Förderprogramme zur:

  1. Besonderen Ausgleichsregelung
  2. Energieberatung
  3. Energieeffizenz
  4. und zur Erneuerbaren Wärme

Wirtschafts- und Mittelstandsförderung

Zum Bereich Wirtschafts- und Mittelstandsförderung zählen Förderprogramme zur:

  1. Auslandsmarkterschließung
  2. Beratung und Finanzierung
  3. zur Förderung von Fachkräften
  4. und zur Förderung von Handwerk und Industrie

BAfA-Förderkompass: Förderungen im Bereich Energie / Erneuerbare Wärme

Werfen wir mal einen genaueren Blick auf die Förderungen, die das BAfA im Bereich Energie, insbesondere  bereit hält. Dort finden sich sowohl Förderprogramme, die für kommunale und unternehmerische Energie-Entscheider von Belang sind, als auch solche für private Verbraucher von Energie.

Unter Punkt 4 “Erneuerbare Wärme” erklärt das BAfA, wie es über das Marktanreizprogramm (MAP) die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien fördert, um als zentrales energiepoltsches Förderinstrument mit dazu beizutragen, dass bis 2020 14 Prozent der Wärmeversorgung hierzulande auf Basis erneuerbarer Energien erfolge.

Was wird in Sachen “Erneuerbare Wärme” gefördert?

Gegenstand der Förderung seien demnach

  • Solarthermie-Anlagen,
  • Biomasse-Heizungen,
  • effiziente Wärmepumpen
  • besonders innovative Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien,
  • Anlagen die gewerbliche Prozesswärme bereitstellen (siehe dazu auch unsere Artikelreihe, Teil 1 ist verlinkt)
  • sowie die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Anlagen.

Dabei liege, so schreibt das BAfA in seinem Förderkompass auf Seite 40, der Schwerpunkt auf Bestandsgebäuden mit Heizungsanlagen, die mindestens zwei Jahre alt seien. Technisch anspruchsvolle Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen seien demnach aber auch im Neubau förderfähig (im Rahmen der sogenannten Innovationsförderung).

Zu jedem Förderbereich erklärt euch der Förderkompass damit nicht nur,

  • was gefördert wird (Fördergegenstand), sondern auch
  • wer gefördert wird (Förderantragsteller)
  • und wie gefördert wird (Förderhöhe).

Wer darf Förderungen beantragen?

Bei den Förderungen im Bereich “Erneuerbare Wärme” seien laut BAfA-Förderkompass zum Beantragen der Förderungen Unternehmen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Angehörige der Freien Berufe, Gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften sowie Privatpersonen antragsberechtigt. Ausgeschlossen davon seien dagegen der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie Hersteller förderfähiger Anlagen oder deren Hauptkomponenten (Ausnahme: Contractoren).

Mit welcher Förderhöhe kann man rechnen?

Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen würden laut BAfA-Förderkompass mit Festbeträgen in Abhängigkeit von der Kollektorfläche oder der Nennwärmeleistung der Anlage gefördert:

  • Solarthermie-Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche: 500 bis 2.000 Euro
  • Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung bis 40 m² Bruttokollektorfläche: 2.000 bis 5.600 Euro
  • Solarthermie-Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung zwischen 20 und 100 m² in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden: 1.500 bis
    10.000 Euro
  • Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung zwischen 20 und 100 m² in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden: 3.000 bis 20.000
    Euro
  • Solarthermie-Anlagen für gewerbliche Prozesswärme bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten

 

  • Automatisch beschickte Biomasse-Anlagen für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung: 2.000 bis 8.000 Euro
  • Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel: 2.000 Euro (bei Innovationsförderung bis 5.250 Euro)
  • Holzhackschnitzelanlagen: 3.500 Euro (bei Innovationsförderung bis 5.250 Euro)

 

  • Effiziente Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung: 1.300 bis 15.000 Euro
  • Effiziente Wärmepumpen zur Prozesswärmeerzeugung: max. 18.000 Euro

Welche Zusatzförderungen gibt es?

Außer über die Grundförderung informiert euch der BAfA-Förderkompass auch über die Zusatzförderung:

  • Für die Kombination verschiedener regenerativer Maßnahmen oder den Anschluss der förderfähigen Anlage an ein Wärmenetz erhalte man demnach einen sogenannten Kombinationsbonus,
  • für Anlagen in effizienten Gebäuden einen sogenannten Effizienzbonus
  • und für die Kombination von Solarthermie mit Brennwertkesseln einen sogenannten Kesseltauschbonus.

Bei der energetischen Optimierung der Heizungsanlage könne dem BAfA zufolge ebenso eine Zusatzförderung gewährt werden (sogenannter Optimierungsbonus).

Wärmepumpen, die lastmanagementfähig seien, würden demnach mit einem zusätzlichen Lastmanagementbonus gefördert.

Bei solarthermischer Prozesswärme lägen die Zuschüsse bei bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten, bei Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen bei bis zu 30 Prozent. Zu den Nettoinvestitionskosten zählten dem BAfA-Förderkompass nach auch Planungskosten für die Anlage sowie die Kosten für die Prozessanbindung.

Wer noch mehr zur MAP-Förderung von Solarthermie & Co. wissen möchte, schaut hier auf dem Blog in unsere Ratgeber:

Ratgeber: Wie, wo und wann beantragt man 2017 BAFA-Fördermittel für Solarthermie?

Ab 2018 einheitliche Antragsverfahren für BAfA-Förderungen

Neben der staatlichen Förderung über das BAfA gibt es auch regionale Förderungen und Förderungen, die die Hersteller der effizienten Heiztechnik euch mitunter bieten. Sprecht dazu auf jeden Fall auch mit dem Planer / Handwerker Eures Vertrauens!

Foto: BAfA