Mehr Fördergelder für die Wärmewende ab 1. April

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Schneller als gedacht hat die Bundesregierung das Ruder herumgerissen und damit den Kurs zur dringend nötigen Wärmewende (die bisher ziemlich vernachlässigt wurde!) aufgenommen. Im Rahmen des neuen Marktanreizprogramms (MAP) wurden die Fördersätze für Solarthermie-Anlagen erhöht. Und zwar deutlich. Cornelia hat gestern schon über die Durchbruch bei den Richtlinien berichtet. Wie versprochen gehen wir jetzt noch etwas mehr ins Detail. Mit wie viel Zuschüssen des Staates man ab 1. April 2015 rechnen kann, steht hier.

Doch nicht nur die Solarthermie wird ab April höher gefördert. Betreiber von Biomassekesseln kommen ebenfalls in den Genuss höherer Fördersätze des neuen Marktanreizprogramms. Und auch in Sachen Wärmepumpe gibt es bezüglich der Förderungen Neuigkeiten. Doch eins nach dem anderen:

Höhere Fördergelder für Solarthermie

Das neue Marktanreizprogramm bringt gleich mehrere Änderungen für die Solarthermie.

Wieder gefördert: solarthermische Trinkwasseranlagen

Genau. Richtig gelesen. Zu den Änderungen gehört, dass Trinkwasseranlagen (Warmwasseranlagen) wieder gefördert werden. Der neue Fördersatz für solarthermische Trinkwasseranlagen liegt bei 50 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Das entspräche einer Anlage mit einer Solarthermie-Kollektorfläche von 10 Quadratmetern.

Neue Solarthermie: MAP-Förderung für Warmwasser-Anlagen

Hier zielt das Marktanreizprogramm deutlich in Richtung größerer Anwendungen, denn solarthermische Trinkwasseranlagen auf Einfamilienhäusern überschreiten eher selten die Mindestgröße an Kollektorfläche von 10 Quadratmetern, schätzen auch die Kollegen von Sonne, Wind und Wärme ein.

Kräftige Erhöhung des Fördergeldes für solarthermische Anlagen, die mitheizen

Das Fördergeld für Solarthermie-Anlagen, die nicht nur das Brauchwasser (Trinkwasser) sondern auch das Heizwasser erwärmen,  wurde kräftig erhöht. Mit 140 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Kollektorfläche kann man jetzt rechnen, bisher sind es 90 Euro gewesen. Der Basissatz liegt hier bei mindestens 2.000 Euro (bisher 1.500 Euro), was einer Kollektorfläche von 14,3 Quadratmetern entspräche.

Solarthermie: Neue MAP-Förderung für Warmwasser-Heizung-Anlagen

Für große Kollektorflächen gibt es eine Innovationsförderung

Solarthermische Anlagen der Größe 20 bis 100 Quadratmeter Kollektorfläche fließt jetzt eine sogenannte Innovationsförderung. Für Anlagen dieser Größenordnung, die „nur“ der Erwärmung von Trinkwasser dienen, liegt der Fördersatz bei

  • 75 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche im Neubau
  • und 100 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche im Altbau.

Neue MAP-Förderung für Warmwasser-Großanlagen

Für Solarthermie-Anlagen in der genannten Größe, die neben dem Brauchwasser auch das Heizwasser erwärmen, wird ab April sogar eine noch größere Fördersumme aus dem Staatssäckel geschüttelt:

  • 150 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche im Neubau
  • und 200 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche im Altbau.

Warmwasser-Heizung-Großanlagen

Gut zu wissen: Dieser Fördersatz gilt auch für Anlagen, mit denen solare Kälte erzeugt wird und solche, die an Wärmenetze angeschlossen werden.

Unverändert bleibt, dass Solarthermie-Anlagen, die Prozesswärme erzeugen und die Kollektorfelder von mehr als 100 Quadratmetern haben, gefördert werden.

Für Solarthermie gibt’s jetzt die ERTRAGSBEZOGENE FÖRDERUNG!

Für Solarthermie-Anlagen der Größe 20 bis 100 Quadratmeter Kollektorfläche schafft das neue MAP erstmals die Möglichkeit einer ertragsabhängigen Förderung. Was das genau ist, haben wir hier und hier und hier schon des Öfteren erklärt.

Ab April gilt: Pro Kilowattstunde Kollektorjahresertrag wird eine Vergütung von 0,45 Euro gezahlt. Und zwar auf der Basis des Jahresertrags für den Standort Würzburg, der auch der Solar Keymark zugrunde liegt. Mehr dazu hier von Cornelia!

Energie-Blogger Andreas Kühl schreibt außerdem auf energynet.de: “Da der Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien im Neubau seit 2009 vorgeschrieben ist, wird im Neubau Solarthermie nur in besonders innovativen Anwendungen oder bei hohen solaren Deckungsraten in sogenannten ‘Sonnenhäusern’ gefördert.”

Biomasse: 600 Euro mehr für Pelletkessel

Der Einsatz eines Pelletkessels wird ab April mit 600 Euro mehr als bisher gefördert: Das neue MAP verspricht eine Gesamtförderung durch das BAFA von mindestens 3.000 Euro, oberhalb des Mindestsatzes gilt ein Fördersatz von 80 Euro pro Kilowatt. Hat der Pelletkessel einen integrierten Pufferspeicher, gibt’s nach wie vor einen „Speicherbonus“ von 500 Euro, also insgesamt 3.500 Euro. Für einen Pelletofen mit sogenannter Wassertasche legt das neue MAP eine Mindestförderung von 2.000 Euro fest.

Neue MAP-Förderung für Biomasse

Für Pelletkessel mit Brennwerttechnik gibt’s neuerdings einen Bonus, der bis zum 1,5-fachen des Basisfördersatzes betragen kann, also kommt man insgesamt auf bis zu 4.500 Euro. Neu: Das gilt ab April nicht nur für den Altbau, sondern auch den Neubau, wobei es im Neubau keinen Bonus gibt, sprich: man „nur“ mit dem Basissatz von 3.000 Euro rechnen kann.

Ein weiteres Novum ist die Förderung von Biomasse-Anlagen, die Prozesswärme erzeugen. Dafür gibt es ab April bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten aus der Staatskasse zurückgeben.

Wärmepumpe: Bonus für Lastmanagement (Smart Grid)

Lässt eine Wärmepumpe ein sogenanntes Lastmanagement (Smart Grid) zu, gibt’s dafür jetzt einen Bonus von bis zu 500 Euro. Für die häufig eingesetzten Luft-/Wasser-Wärmepumpen zahlt der Staat künftig eine Förderung von 40 Euro pro installiertes Kilowatt Leistung. Für kleine Anlagen gilt eine Mindestförderung in Höhe von 1.500 Euro für leistungsgeregelte und monovalente Wärmepumpen. Für die anderen gibt’s 1.300 Euro.

Neue MAP-Förderung für Wärmepumpen

Höhere Fördergelder gibt’s auch für Erdwärmepumpen, schließlich sind deren Kosten auch gestiegen: Hier zahlt der Staat 100 Euro pro installiertes Kilowatt Leistung. Kleinere Anlagen, Erdwärmepumpe mit Erdsonde, bekommen eine Mindestförderung von 4.500 Euro. Die kriegen auch sogenannte Sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen. Für alle anderen Modelle kann man mit 4.000 Euro Förderung rechnen. Dient die Wärmepumpe der Erzeugung von Prozesswärme, gibt’s auch dafür eine bis zu 30-prozentige Rückerstattung der Nettoinvestitionskosten.

Fotos: koli / photocase.de (Titel), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (6 Grafiken)