Heizungsgesetz kurz vor 12

Und weiter geht’s: Deutschland macht sich sein Heizungsgesetz

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Es ist kurz vor 12 und es geht um was: um die deutsche Wärmewende. Die, gemessen an der Energie, die fürs Erzeugen von Wärme (noch) draufgeht, ein größeres Wendemanöver darstellt als Stromwende, Verkehrswende und Rohstoffwende. Der Umstieg von fossiler auf erneuerbare Wärmeerzeugung braucht Regeln, ganz klar. Seit Monaten ringt Deutschland um ein neues Heizungsgesetz. Über den Fortschritt des politischen Hin und Hers haben wir euch berichtet. Anfang September schien der für Deutschland außergewöhnlich rumpelige Gesetzgebungsprozess auf der Zielgeraden zu sein: der deutsche Bundestag verabschiedete das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Woche soll es in den Bundesrat. Doch gestern machte das GEG schon wieder Schlagzeilen:

Was ist da los?

Es liest sich so, als würde das Heizungsgesetz nach Monaten des Hin und Hers doch noch nicht fertig sein.

Der Onlineausgabe der Wochenzeitung Zeit zufolge streiten sich die SPD-Bundestagsfraktion und das grün geführte Bundeswirtschaftministerium “über Zuschüsse für Pelletheizungen. Bislang gibt es die volle Förderung nur in Kombination mit Wärmepumpe, die SPD ist dagegen”.

Nach dem Beschluss ist vor dem Beschluss

Das Streiten ums gerade beschlossene GEG an sich wäre akzeptabel: Schließlich ist die Gesetzgebung in einer demokratischen Gesellschaft wie der unseren kein Prozess mit einem Schlusspunkt, den eine übermächtige Macht setzt, indem er oder sie in Stein gemeißelte und damit unumstößliche und allzeit gültige Regeln aufstellt, sondern stattdessen ein fortwährender Prozess, in dem Menschen wie du und ich, bestenfalls Expert:innen sowohl in der Sache, die das Gesetz regeln soll (hier: Heizungsexpert:innen), als auch im demokratischen Gesetzemachen, um die beste Regel für alle ringen. Insofern könnte man die demokratische Gesetzgebung auch so beschreiben: Nach dem Gesetzbeschluss ist vor dem Gesetzbeschluss! Denn: Besser geht immer. 

Das Blöde an der stetigen Verbesserung ist: Wenn gesetzliche Regeln umgesetzt werden sollen, dann brauchen die Umsetzer:innen Verlässlichkeit. Diese insbesondere dann, wenn sie beim Umsetzen ans Eingemachte müssen: ihr Geld.

Im Falle des GEG, das den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen regeln soll, geht es sogar um sehr viel Geld: Denn eine neue Heizung ist teuer.

Verlässlichkeit ist auch deshalb bedeutsam, weil die Umsetzung des neuen GEG lange Zeiträume betrifft: Eine heute installierte neue Heizung läuft schließlich 20, 30 Jahre. Das heißt: Wer heute in eine neue Heizung investiert, will sicher sein, das Richtige zu tun – die für die kommenden 20, 30 Jahre richtige (heizungsgesetzkonforme) Heizung zu kaufen.

Diese Gewissheit muss der Gesetzgeber bieten: Gesetze wie das neue GEG müssen langfristig gelten. Schafft er es nicht, für diese Gewissheit zu sorgen, verliert er das Vertrauen derer, deren Machen und Tun er regelt. Das wäre fatal. Für die Wärmewende. Für die Demokratie.

Und auch das muss gesagt werden: Zeit hatten die Gesetzmacher:innenBei allem Verständnis dafür, dass das Ringen um die besten, weil zukunftsfähigen Heizungsregeln Zeit braucht – und dies auch, wenn die Zeit drängt, weil die Klimakrise immer schlimmer wird – es muss der Tag kommen, an dem ein Gesetz beschlussfähig ist. Der 8. September 2023 sollte dies fürs GEG gewesen sein. 

Oder etwa nicht?

War es zu wenig Zeit? Wurden nicht alle Expert:innen gehört? Wurden ihre fachkundigen Erfahrungen und Erkenntnisse nicht sämtlichst berücksichtigt? Wurde das Heizungsgesetz dem Bundestag nicht in der bestmöglichen Fassung vorgelegt? Beinhaltet es Fehler? Fragen wie diese stellt jede und jeder, die oder der das Thema verfolgt. Zu Recht.

Gegenüber der Zeitung Welt sagte die Bundesbauministerin Geywitz gestern, dass sie das gerade beschlossene GEG noch einmal überarbeiten wolle. Demnach ließen sich die energetischen Anforderungen einfacher machen: “mit weniger Detailsteuerung und mehr Orientierung am CO?-Ausstoß“. Sie sagte, sie “werde das angehen”.

Was die Ansage konkret für den Fortlauf vom Heizungsgesetz im Gesestzgebungsprozess bedeutet, bleibt abzuwarten. Warum nicht gleich so, fragen wir uns.

Planmäßig sollte sich der Bundesrat in dieser Woche mit dem Heizungsgesetz befassen – in der Fassung wie Anfang September vom Bundestag verabschiedet.

Wir sind gespannt und halten euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

Foto: Doreen Brumme