Solarthermie Förderung 2024 Überblick

GEG-Beschluss: So reagiert die Heizungsbranche aufs neue Heizungsgesetz

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Das neue Heizungsgesetz, also das Gebäudeenergiegesetz (GEG), ist vor gut zwei Wochen vom Bundestag beschlossen worden (wir berichteten). Zuvor hatte es ein für deutsche Verhältnisse ungewöhnlich langes und aufregendes politisches Hin und Her um den Gesetzentwurf gegeben (auch darüber haben wir berichtet), bis schließlich sogar das Bundesverfassungsgericht den geplanten Gesetzgebungsprozess kurzzeitig stoppte (den Bericht dazu findet ihr hier bei uns). Heute liefern wir euch Reaktionen aus der Branche zum GEG-Beschluss und nehmen als Teil derselben auch Stellung dazu. 

Das sagt der ZVSHK zum GEG-Beschluss

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, hätte sich aus Branchensicht ein besseres GEG gewünscht und fordert Nachbesserungen bei der Heizungsförderung und bald ein durchdachtes Wärmeplanungsgesetz.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Helmut Bramann, bekundete gegenüber der Presse einerseits die  Zufriedenheit der Branche darüber, dass das novellierte Gesetz nun endlich im Bundestag verabschiedet worden sei. Wobei er auch anmerkt, dass das hätte deutlich schneller und besser kommen können. Andererseits erklärte Bramann, dass im jetzt beschlossenen GEG Energieeffizienzaspekte nicht ausreichend adressiert würden.

Als positiv hebt er hervor, dass das beschlossene GEG – nicht zuletzt auch dank der Eingaben des ZVSHK besser geworden sei, als noch nach der Kabinettsfassung zu befürchten war –

  • Investoren Technologieoffenheit biete 
  • und nicht nur auf Monostrukturen mit Wärmepumpen setze.
  • Das Nutzen und Ausschöpfen regionaler Holzenergiepotenziale sei  mit dem neuen Gesetzestext möglich,
  • die gesamte Palette Erneuerbarer Energien könne eingesetzt werden.

Expertise der Fachhandwerker:innen ist gefragter denn je

Der Wärmemarkt werde deutlich komplexer. Die Expertise des SHK-Fachhandwerks in der

  • Energieberatung,
  • Planung und Installation
  • sowie Prüfung und Wartung von Heizungsanlagen

stünde künftig noch stärker im Fokus. Und werde mit dem neuen Heizungsgesetz noch gestärkt, erklärte Bramann weiter. Auf diese Expertise sollten Kund:innen, Hausbesitzer:innen und Heizungsbetreiber:innen jetzt umso mehr setzen, rät er zudem.

ZVSHK fordert Klarheit bei Heizungsförderung

Um bei künftigen Investitionen in Klimaschutz wieder belastbar beraten und die Modernisierung der Wärmeversorgung vorantreiben zu können, bräuchte es Bramann zufolge jetzt dringend auch eine klar geregelte Förderkulisse, die nicht nur verlässlich, sondern auch attraktiver sein müsse als zuletzt.

Die bislang geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch bremse demnach sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aus, anstatt sie anzureizen.

Ein Anheben auf mindestens 45.000 Euro sei erforderlich. Um Stillstand im Markt zu verhindern beziehungsweise den bestehenden zu überwinden, müsste auch

  • die bislang bestehende Antragsbürokratie abgebaut,
  • ein Wahlrecht für alle Antragsteller:innen vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt
  • und die künftige Förderung verstetigt werden.

ZVSHK rät zu Tempo beim Umsetzen vom  Wärmeplanungsgesetz

Des Weiteren müsse das Wärmeplanungsgesetz jetzt schnellsten mit zielführenden Inhalten umgesetzt werden: Kommunale Wärmeplanungen und deren langwierige Realisierung, die im Nachgang Jahre dauern könnten, dürften keinesfalls den individuellen Modernisierungswillen ausbremsen.

Das sagt der BDH zum Beschluss des neuen GEG

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Heizungsindustrie (BDH), Markus Staudt, sieht in dem im Bundestag beschlossenen neuen Heizungsgesetz jetzt mehr Planungssicherheit für die Heizungsbranche. Dennoch würden die Mitglieder des BDHnicht erwarten, dass das neue GEG den Heizungsmarkt belebe. Vielmehr seien die Aussichten für 2024 deutlich trüber.

Markus Staudt lobte gegenüber der Presse, dass das neue Gesetz Orientierung und Klarheit für alle Beteiligten böte.

BDH fordert klare Förderregeln

Nach dem GEG-Beschluss fordert der BDH, dass die künftigen Förderungsbedingungen rasch geklärt werden. Diese müssten demnach sowohl zuverlässig als auch ausreichend ausgestattet sein – und sämtliche technologischen Lösungen berücksichtigen, die das GEG möglich mache. Auch der BDH setzt sich für ein Erhöhen der förderfähigen Investitionskosten auf 45.000 Euro ein.

Der BDH warnt, dass die Bürger:innen ohne diese Erhöhung trotz höherer Fördersätze unterm Strich weniger Förderung erhalten könnten. Außerdem fordert der Verband, dass sogenannte Effizienztechnologien wie

  • energieeffiziente Heizungs- und Umwälzpumpen,
  • Wohnraumlüftung (WRL) mit Wärmerückgewinnung (WRG)
  • sowie dezentrale Kraftwärmekopplung (KWK)

schnellstmöglich im GEG berücksichtigt würden.

BDH Warnt: Wärmeplanung darf nicht zum Bremsklotz werden

Grundsätzlich sei es laut Staudt sinnvoll, dass sich die Kommunen einen Überblick über ihre Wärmeversorgungsoptionen verschafften, erklärt Staudt. Allerdings dürfe es bei einem Heizungsgerätealter von im Schnitt mehr als 17 Jahren hierzulande nicht dazu führen, dass die dringend notwendige Modernisierungsdynamik an Fahrt verliere, weil irgendwann vielleicht ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte.

Das sagen wir zum GEG-Beschluss

Als Hersteller nachhaltiger und klimafreundlicher Heizlösungen begrüßen wir das vom Bundestag beschlossene GEG. Besonders erfreulich ist, dass im Zuge der Technologieoffenheit Holzpellets und Solarthermie auch im Neubau zur Erfüllung des 65-Prozent-EE-Ziels zugelassen sind.

Das bringt Hausbesitzer:innen endlich wieder Planungssicherheit. Handwerkern und Handwerkerinnen bekommen dank des novellierten Gesetzes die Freiheit, gemeinsam mit ihren Kunden:innen vor Ort zu entscheiden, welche Heizung am besten ins Haus passt.

GEG-Beschluss

Biomasse setzt als Brennstoff nur so viel CO2-frei, wie die Pflanzen – bei Holz: die Bäume – während ihres Wachstums gespeichert haben. Daher ist es nur schlüssig, dass das novellierte GEG den Einsatz von Holzpellets als Brennstoff für die Gestaltung eines klimaneutralen Wärmemarktes zulässt.

Wichtig ist dabei allerdings der Blick auf die Herkunft des Holzes, aus dem die kleinen Holzpresslinge produziert werden. Als heimischer, oft regional hergestellter Energieträger können Holzpellets gerade in ländlichen Gebieten ohne Anschluss ans Gas- oder Fernwärmenetz ein Schlüssel sein: Denn eine Holzpelletsheizung ist für Hauseigentümer:innen, deren Gebäude sich nicht für den Einsatz einer Wärmepumpe eignet, eine klimafreundliche Lösung zur  Wärmeversorgung.

Wir fordern: Macht die Sonne zur bevorzugten Wärmequelle!

Generell sollte allerdings bei jeder Immobilie zunächst der Einsatz von Solarthermie als Wärmequelle geprüft werden.

Denn die Sonnenenergie steht den Hauseigentümer:innen zum einen kostenfrei zur Verfügung. Andererseits verursacht das Heizen mit Solarwärme keine Emissionen.

Solarheizungen wie unsere CPC-Vakuumröhrenkollektoren sind eine hocheffiziente Möglichkeit, die Sonnenwärme als Heizenergie zu nutzen. Spezielle Parabolspiegel lenken die energiereichen Sonnenstrahlen immer direkt auf die darüber platzierten Vakuumröhren aus Glas.

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Aufbau CPC-Solarthermie-Kollektor: Sowohl senkrechte als auch diffuse Solarstrahlung wird dank der Spiegel-Geometrie stets in die Röhrenmitte zum Absorber gelenkt. Das Vakuum schützt als Isolierung vor Wärmeverlusten. Grafik: Paradigma

Dies funktioniert auch bei bewölktem Himmel und diffusem Licht. Selbst an kalten Wintertagen entstehen nutzbare solare Wärmeerträge, sobald die Sonne scheint.

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Als Wärmeträger dient reines Wasser, sodass sich unsere Solarthermie-Anlagen leicht in bestehende Heizsysteme einbinden lassen.

Mit der passend dimensionierten Solarthermie-Anlage sind je nach Haustyp 65 Prozent Deckungsrate des Wärmebedarfs – und somit die Erfüllung des GEG – allein mit der Sonne möglich.

Das bedeutet: Nicht der Fokus auf eine einzelne Heiztechnologie, sondern die smarte Kombi verschiedener Systeme bietet das größte Potenzial für eine klimaneutrale Wärmeerzeugung.

GEG-Beschluss: Bis zu 70 Prozent Förderung

Wir meinen, dass für die Investitionsentscheidung eine verlässliche und ausreichende staatliche Förderung des Heizungstauschs maßgeblich ist.

Das neue GEG sieht eine Grundförderung für regenerative Heizsysteme in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten vor. Mit verschiedenen Klimaboni kann die Gesamtförderung im Einzelfall auf 70 Prozent steigen.

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Einfamilienaus gedeckelt, die maximale Fördersumme liegt demnach bei 21.000 Euro. Damit bleibt die Förderung – die aus unserer Sicht ohnehin nur eine kleine Zahl an Haushalten erhalten wird – hinter früheren Fördersätzen zurück.

Wir hätten uns eine höhere Förderung gewünscht und setzen uns daher mit mehreren Verbänden dafür ein, dass die maximale Fördersumme auf 45.000 Euro erhöht wird.

Gut zu wissen zum GEG-Beschluss ist auch: Zinsgünstige Kredite von der KfW-Bank, bei denen Grundförderung und Boni als Tilgungszuschuss angerechnet werden, sollen die monatlichen Belastungen der Immobilienbesitzer:innen so gering wie möglich halten. Selbstnutzende Eigentümer:innen können zudem ihre Einkommenssteuerlast mit den Kosten für einen Heizungstausch senken.

Fotos: Paradigma (Titel und Grafik), Doreen Brumme (Pelletsfoto)