Münzen_Stapel Fördergeld go-digital des BMWi für Digitalisierung des Solar-Handwerks

2018 – dein Handwerk goes digital (mit staatlicher Förderung)

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Auf unserem Solarthermie-Blog, dem artikelreichsten im deutschsprachigen DACH-Raum überhaupt, haben wir von Anfang an Platz für diejenigen gemacht, die den Anlagen zum Sammeln regenerativer Sonnenenergie tagein tagaus auf die Dächer helfen: den Solarteuren. Sie sind nicht nur Berater zu sowie Planer, Installateure, Montierer und Wärter von Solarthermie-Technik sondern immer auch Botschafter für die damit Realität werdende Wärmewende. Deshalb gilt unser letzter Beitrag in diesem Jahr euch Handwerkern da draußen und einem Trend, dem ihr 2018 folgen solltet: Digitalisierung. Liebe Solarteure, lest hier, wie ihr eure Betriebe mit Hilfe der staatlichen Förderung go-digital digitalisieren könnt!

Schon im Sommer des sich zu Ende neigenden Jahres 2017 haben wir euch in einer kleinen Artikelreihe mit dem Trend Digitalisierung beziehungsweise 4.0 im Handwerk, insbesondere im Solar-Handwerk, bekannt gemacht und begründet, warum ihr diesen Trend mitmachen solltet. Ebenso haben wir euch erste Schritte in Richtung Digitalisierung eurer Solar-Handwerksbetriebe aufgezeigt. Wer das Ganze noch einmal ausführlich nachlesen möchte, schaut sich am besten  diese beiden Artikel an:

4.0 – was heißt das fürs (Solar)Handwerk? (Teil 1)

(Solar)Handwerk 4.0 – dabei sein ist alles!

Die theoretischen Grundlagen sind damit geklärt – wir können also gleich zum Wesentlichen kommen:

Das Förderprogramm „go digital“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi)

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat ein Programm namens go-digital aufgestellt, das gezielte Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den drei Modulen

  • „IT-Sicherheit“,
  • „Digitale Markterschließung“
  • und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“

fördere. Direkt auf die Gegebenheiten des jeweiligen zu beratenen Unternehmens abgestimmt, erfolge sowohl eine gezielte Beratung als auch die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen. So ist es auf der Internetseite des BMWi zum Förderprogramm „go-digital“ zu lesen.

Wer kann im Rahmen des Förderprogramms go-digital beraten werden?

Ihr könnt diese Förderung für euren Solar-Handwerksbetrieb dem BMWi zufolge dann in Anspruch nehmen, wenn ihr ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial seid, das

  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt,
  • im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro habt
  • eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzt: De-minimis-Regelung bedeutet, dass der Gesamtbetrag der euch von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten darf. Bisherige De-minimis-Beihilfen müsst ihr bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angeben. (Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).

Ihr müsst zudem eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und dürft gemeinsam mit euren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

Was hat es mit den oben genannten drei Modulen auf sich?

Die Beratungsleistung erfolge laut BMWi in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“. Im Rahmen der Antragstellung müsse man ein Hauptmodul wählen, das wenigstens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmache. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden würden, könne man nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich wählen.

Was fördert das Modul 1 „IT-Sicherheit“ und mit welchem Ziel?

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewerten von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) bereits bestehender oder neu geplanter betrieblicher IT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zum Initiieren beziehungsweise Optimieren betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme
  • Ziel: Vermeiden wirtschaftlicher Schäden sowie Minimieren von Risiken infolge Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb grundlegender erforderlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen

Was fördert Modul 2 „Digitale Markterschließung“ und mit welchem Ziel?

  • Aufbauen professioneller Internetpräsenz
  • Entwickeln unternehmensspezifischer Online-Marketing-Strategie
  • Einführen eigener Online-Shops oder Nutzen externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beraten zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

Was fördert Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und mit welchem Ziel?

  • Einführen von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens inklusive ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden / Geschäftspartnern.
  • in Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens Beratungs- und Umsetzungsleistungen wie Versand- und Retouren-Management, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
  • Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen

Wie läuft eine go-digtal-Förderung ab?

Das BMWi beschreibt den Ablauf einer typischen go-digital-Förderung so: Ein autorisiertes Beratungsunternehmen und ihr, als interessierter Handwerksbetrieb, kommt zusammen und stimmt ein mögliches Förderprojekt ab. Seid ihr euch darüber einig, dass eine Projektförderung beantragt werden soll, schließt ihr einen Beratungsvertrag, der

  • die Zahl der Beratungstage,
  • die Honorarleistung,
  • die Eigenbeteiligung
  • sowie eine Vorhabenbeschreibung beinhaltet.

Daraufhin stellt das Beratungsunternehmen für euch den Förderantrag im Förderprogramm go-digital. Nachdem ihr den Zuwendungsbescheid erhalten habt, startet die eigentliche Beratungsleistung und Umsetzung. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erstelle das Beratungsunternehmen eine Rechnung über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis. Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises werde dem beratenen Unternehmen eine entsprechende De-Minimis-Bescheinigung ausgestellt.

Wie findet ihr ein autorisiertes Beratungsunternehmen?

Laut Aussage des BMWi befinden sich die Beratungsunternehmen aktuell in der sogenannten Autorisierungsphase. Sobald diese abgeschlossen sei, würden auf der Hompage die autorisierten Beratungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten veröffentlicht. Ihr könnt dann frei entscheiden, mit welchem autorisierten Beratungsunternehmen ihr zusammenarbeiten möchtet.

Wie viele sogenannte Beratertage können gefördert werden?

Im Hauptmodul seien dem BMWi zufolge höchstens 20 Beratertage förderfähig. In den Nebenmodulen seien bis zu 10 weitere Beratertage förderfähig, so dass die maximale Anzahl an Beratertagen auf 30 Tage begrenzt sei.

In welchem Zeitrahmen sollte ein Beratungsprojekt laufen?

Die Beratungsleistung sollte we oben schon erwähnt innerhalb von sechs Monaten ab dem Erhalt des Förderbescheides erbracht werden.

Welcher Beratertagessatz wird gefördert?

Das BMWi schreibt dazu, dass ein Berater-Tagessatz von maximal 1.100 Euro ohne Mehrwertsteuer mit 50 Prozent gefördert werde. Der gleiche Maximal-Tagessatz gelte auch bei der Hinzuziehung sachverständiger Dritter. Berater-Tagessatz und Sachverständigen-Tagessatz können demnach voneinander abweichen.

Welche Eigenbeteiligung müsst ihr aufbringen?

Die Förderquote des Förderprogrammes liege laut BMWi bei 50 Prozent. Berechnungsbeispiel: 15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben 17.850 Euro Gesamtkosten, einschließlich der Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Gefördert würden hiervon demnach 7.500 Euro, so dass für euch ein Eigenanteil von 10.350 Euro verbleibe.

Ihr seht, bei einer Digitalisierung eures Solarbetriebs greift euch das BMWi mit seinem Förderprogramm go-digital ordentlich unter die Arme – ein Grund mehr, das Vorhaben im kommenden Jahr 2018 anzugehen, oder?

Foto: Maciej Bledowski