Pelletheizungsförderung 2026

Pelletheizungsförderung 2026: Zuschüsse, Fristen und was ihr jetzt wissen müsst

Veröffentlicht von

Wer 2026 eine Pelletheizung kauft, bekommt weiterhin kräftige staatliche Unterstützung: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten in besonderen Fällen, realistisch für die meisten Haushalte sind eher bis zu 70 Prozent. Gleichzeitig ist ein bisher wenig bekannter Bonus komplett weggefallen, und für alle, die bereits eine erneuerbare Heizung besitzen, tickt eine besonders scharfe Frist. Dieser Artikel fasst zusammen, was ihr zur Pelletheizungsförderung 2026 wissen müsst.

Paradigma Pelletbrennwertkessel PELEO_OPTIMA_BlueTech
Unser Paradigma Pelletbrennwertkessel PELEO OPTIMA BlueTech kommt mit höchsten Wirkungsgrad und kaum messbarer Feinstaubemission daher. Das gelingt ihm mit einer speziell entwickelten Luftführung im Kessel – ganz ohne Filter! Foto: Paradigma

Pelletheizungsförderung 2026: Die Fördersätze im Detail

Pelletheizungen zählen als Biomasseheizungen zu den grundsätzlich förderfähigen Heizsystemen, gefördert über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Programm KfW 458, in der seit dem 21. Juli 2026 geltenden Fassung.

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten, für alle Antragstellenden.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 Prozent. Greift, wenn ihr eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung ersetzt, oder eine Gas- beziehungsweise Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Pelletheizungen gilt zusätzlich eine wichtige Bedingung, dazu gleich mehr.
  • Einkommensbonus: gestaffelt. 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
  • Familienzuschlag: 10.000 Euro Freibetrag auf das Einkommen bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
  • Der Höchstsatz: Bis zu 80 Prozent sind möglich, tatsächlich erreichen ihn aber nur Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro. Die meisten Antragstellenden landen mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und dem mittleren Einkommensbonus realistisch bei bis zu 70 Prozent. Gedeckelt ist das Ganze auf förderfähige Kosten von aktuell 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Was zum 21. Juli 2026 wegfiel: Bis zur Reform gab es für Pelletheizungen, die einen besonders strengen Staubgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) einhielten, den Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro. Dieser Zuschlag ist seit der Reform ersatzlos gestrichen.

Pelletheizungsförderung 2026: Technische Voraussetzungen

  • Staubgrenzwert: Mehrfach bestätigt ist die kommende Verschärfung, ab dem 1. Oktober 2027 dürfen geförderte Biomasseanlagen höchstens 2,5 mg/m3 ausstoßen.
  • Wirkungsgrad und Pufferspeicher: Die Anlage muss die technischen Mindestanforderungen der BEG-EM-Förderrichtlinie erfüllen, unter anderem bei Wirkungsgrad und Speicherauslegung
  • Hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung für die Förderung
  • Listung in der offiziellen BEG-Förderübersicht der BAFA
  • Die 65-Prozent-Förderbedingung: Das ist ein Punkt, der leicht übersehen wird. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz hat die allgemeine gesetzliche Pflicht abgeschafft, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Für die Förderung selbst gilt diese Grenze aber weiterhin als eigene Bedingung, unabhängig vom Gesetz: Die versorgte Wohneinheit muss nach der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent erneuerbar beheizt werden, sonst gibt es keinen Zuschuss.

Die wichtigste Frist, zweigeteilt

  1. die Kombinationspflicht für den Klimageschwindigkeitsbonus. Für Pelletheizungen gilt eine Besonderheit, die wir bereits ausführlich in unserer Pelletheizung-Reihe beschrieben haben: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nur gewährt, wenn die Pelletheizung zusätzlich mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe kombiniert wird. Wer nur den Pelletkessel ohne eine dieser Ergänzungen einbaut, bekommt diesen Bonus nicht.
  2. die 2008er-Bestandsregel. Das ist der Punkt mit der größten finanziellen Wirkung. Wer bereits eine erneuerbare Heizung besitzt, Pelletkessel oder Wärmepumpe, die ab 2008 installiert wurde, und diese austauschen will, verliert dafür zum 1. Januar 2027 die komplette Förderung. Bei Anlagen, die vor 2008 installiert wurden, sinkt die Förderung auf pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten. Für alle, deren Pelletheizung zwischen 2008 und heute eingebaut wurde und ohnehin bald ersetzt werden müsste, zählt deshalb jetzt jeder Monat.

Fristenübersicht auf einen Blick

Pelletheizungsförderung 2026 Fristen auf einen Blick

Schritt für Schritt zum Förderantrag

  1. Fachbetrieb kontaktieren, Anlage planen lassen, bei Kombinationspflicht Solarthermie, PV oder Wärmepumpe direkt mitplanen
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen, beim reinen Heizungstausch genügt dafür eine Fachunternehmererklärung, zusätzliche Energieeffizienz-Expert:innen sind nicht nötig
  4. Antrag im Portal „Meine KfW” stellen, zwingend vor Baubeginn
  5. Förderzusage abwarten, erst danach mit den Arbeiten beginnen
  6. Anlage installieren lassen, 36 Monate Zeit ab Zusage
  7. Bestätigung nach Durchführung einreichen, Rechnung hochladen
  8. Auszahlung

Der teuerste Fehler: den Auftrag zu vergeben, bevor der Antrag gestellt und bestätigt wurde.

Rechenbeispiel: Pelletheizungsförderung 2026

Pelletheizung kombiniert mit Solarthermie, Investition 25.000 Euro, Austausch einer alten Ölheizung:

Ohne Einkommensbonus: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, macht 46 Prozent, also 11.500 Euro
Mit vollem Einkommensbonus plus Familienzuschlag: 30 plus 16 plus 40 Prozent, gedeckelt auf maximal 80 Prozent, also 20.000 Euro

Häufige Fragen zur Pelletheizungsförderung 2026

Bekomme ich Förderung für eine reine Pelletheizung, ohne Solarthermie oder PV?

Die Grundförderung von 30 Prozent ja, den zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus dagegen nicht, der setzt die Kombination mit Solarthermie, PV oder Wärmepumpe voraus.

Wird meine alte Pelletheizung noch gefördert, wenn ich sie austausche?

Nur eingeschränkt. Bei ab 2008 installierten Anlagen entfällt die Förderung zum 1. Januar 2027 komplett, bei älteren Anlagen sinkt sie auf pauschal 25 Prozent.

Gilt für meine Pelletheizung noch die 65-Prozent-Regel?

Als gesetzliche Pflicht nicht mehr, seit dem das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gilt. Für die Förderung selbst bleibt sie aber als eigene Bedingung bestehen.

Was ist mit dem alten Bonus für besonders saubere Pelletkessel?

Der frühere Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro ist seit dem 21. Juli 2026 ersatzlos gestrichen.

Muss ich Energieberater:innen einschalten?

Beim reinen Heizungstausch nicht, eine Fachunternehmererklärung genügt. Nur bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder mit iSFP-Bonus sind Beratungen von Energieeffizienz-Expert:innen vorgeschrieben.

Weiterführende Informationen

Die ausführliche Einordnung zur Pelletheizung, Technik, Kosten und Kombinationsmöglichkeiten findet ihr in unserer siebenteiligen Artikelreihe „Warum sich eine Pelletheizung 2026 lohnt“, insbesondere in Teil 7 zur Förderung. Die 2008er-Bestandsregel haben wir ausführlich in „EE-Heizungstausch: Alte erneuerbare Heizung tauschen, solange es noch die staatliche Förderung gibt” erklärt.

Interesse an einer Pelletheizung? Unsere Paradigma Partner-Betriebe beraten euch unverbindlich und prüfen eure konkrete Förderfähigkeit.

Fotos: Jiri Hera – Adobe.Stock.com, Paradigma