Grünes Licht fürs GEG

Endlich grünes Licht fürs neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das müsst ihr jetzt wissen!

Veröffentlicht von

Wenn wir uns in den vergangenen Tagen und Wochen mit unseren Partner-Handwerkern und Partnerhandwerkerinnen – bundesweit sind es inzwischen  Hunderte – über die Bereitschaft zur Wärmewende im Land austauschten, dann war eins deutlich herauszuhören: Die deutschen Verbraucher:innen sind auf die Bremse getreten. Der Grund: Das ewige Hin und Her ums neue Gebäudeenergiegesetz (wir berichteten) verunsicherte. Solange die Politik nicht grünes Licht in Form eines Gesetzestextes gab, der Hand und Fuß hat, sprich: langfristige Entscheidungen wie den Systemwechsel – weg von fossilen hin zu erneuerbaren Heizungen – klar regelte, war die Wärmewendebereitschaft wie eingefroren. Jetzt endlich hat der Bundestag das neue GEG beschlossen – wir informieren euch hier über die wichtigsten Änderungen.

Grünes Licht für Wärmewende

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) habe der Bundestag mit dem Beschluss der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den Startschuss fu?r den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien gegegeben.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Das neue GEG leite demnach eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit

  • mehr Fernwärme
  • und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie

gehe damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsfähigen Kurs.

Verbraucher:innen, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk hätten mit den neuen gesetzlichen Regelungen eine klare Richtschnur fu?r ihre Investitionsentscheidungen. Erneuerbare Energien könnten im Gebäudebereich somit zum Standard werden und Schritt fu?r Schritt klimaschädliche Heizungen ersetzen, die fossiles Erdgas oder Erdöl verfeuern. Klimaschutz und Energiesicherheit kämen mit dem neuen GEG Jahr fu?r Jahr verlässlich voran, heißt es in der zughörigen Pressemeldung.

Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung niemand u?berfordert werde, gebe es dem BMWK zufolge ausreichende

  • Übergangsfristen
  • sowie Härtefallregelungen
  • und eine Förderung fu?r den Heizungstausch von bis zu 70 Prozent.

Die Fristen würden mit den geplanten Vorgaben fu?r das Erstellen von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz harmonieren.

Wichtig:

  • Eigentu?mer:innen könnten beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen (Stichwort: technologieoffene Wärmewende).
  • Bestehende Öl- und Gasheizungen seien laut BMWK nicht von der Regelung betroffen und könnten weiter genutzt werden.

Dr. Robert Habeck, Bundesminister fu?r Wirtschaft und Klimaschutz, sagte anlässlich des endlich beschlossenen GEG gegenüber der Presse:

„Wir haben monatelang intensiv u?ber dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespräche haben dieses Gesetz besser gemacht. Nun können wir sagen: Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung fu?r den Klimaschutz. Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit. Wir schu?tzen Verbraucherinnen vor steigenden Preisen fu?r Erdgas und Erdöl. Und wir setzen einen Impuls fu?r die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei gru?nen Technologien. Zentral ist, dass wir die Bu?rger:innen bei den anstehenden Investitionen mit unserer Förderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten können. Es gibt in Zukunft bis zu 70 Prozent Förderung fu?r den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstu?tzen. Das ist wichtig.“

Die Bundesministerin fu?r Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, erklärte der Presse, dass sie sich nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das sogenannte Heizungsgesetz freue, dass dieses vom Deutschen Bundestag beschlossen und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen worden sei. Das neue GEG bringe Deutschland dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stu?ck näher, ohne dabei die Eigentu?mer:innen und Mieter:innen zu u?berfordern. Das Gesetz biete echte Technologieoffenheit. Mit der Verknu?pfung mit der kommunalen Wärmeplanung gebe es den Gebäudeeigentu?mer:innen die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung fu?r eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schaffe so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfu?llungsoptionen und den großzu?gigen Übergangsfristen habe jede:r Gebäudeeigentu?mer:in die Möglichkeit, die fu?r sie:ihn passende und sachgerechte Option zur Erfu?llung der 65-Prozent-EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob sie:er auf dem Land oder in der Stadt wohne.

Beschlossene Sache: Das neue GEG – ein Überblick zum Gesetz

In Neubaugebieten muss dem BMWK zufolge ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.

Fu?r Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulu?cken errichtet würden, gelte diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 beziehungsweise 30. Juni 2028.

Diese Fristen seien angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen fu?r die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten mu?ssten neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfu?llen. Gut zu wissen: Um es den Eigentu?mer:innen zu ermöglichen, die fu?r sie passendste Lösung zu finden, könne fu?r eine Übergangsfrist von fu?nf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65-Prozent-EE-Vorgabe nicht erfu?lle.

Bestehende Heizungen seien von den Regelungen nicht betroffen und könnten weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur anstünde, müsse kein Heizungsaustausch erfolgen.

Der Umstieg auf erneuerbare Energien erfolge demnach technologieoffen. Das heiße, dass Hauseigentu?mer:innen bei einem Heizungseinbau oder -austausch frei unter verschiedenen Lösungen wählen könnten:

  • Anschluss an ein Wärmenetz,
  • elektrische Wärmepumpe,
  • Stromdirektheizung,
  • Biomasseheizung,
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel),
  • Solarthermie-Heizung
  • und „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umru?stbar sind. Voraussetzung dafu?r ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan fu?r eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gebe.

Daneben sei jede andere Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien beziehungsweise eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig. Dann sei ein rechnerischer Nachweis fu?r die Erfu?llung des 65%-Kriteriums zu erbringen.

Um auch bei Öl- und Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, mu?ssten diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von gru?nen Gasen oder Ölen verwenden:

  • Ab dem 1. Januar 2029 15 Prozent,
  • ab dem 1. Januar 2035 30 Prozent
  • und ab dem 1. Januar 2040 60 Prozent.

Das Gebäudeenergiegesetz enthalte weitere Übergangsregelungen, zum Beispiel, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht stünde, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermögliche. Im Einzelfall werde dabei beispielsweise beru?cksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis

  • zum Ertrag
  • oder zum Wert des Gebäudes stehen.

Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen würden hier einfließen. Aber auch aufgrund von besonderen persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedu?rftigkeit, könne eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.

Fu?r den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstu?tzung in Form von Zuschu?ssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So seien bis zu 70 Prozent Förderung möglich.

  • Alle Antragstellenden könnten eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten erhalten.
  • Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro würden noch einmal 30 Prozent Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus) bekommen.
  • Außerdem sei fu?r den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziere.

Die Boni seien kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70 Prozent.

Zusätzlich sei neu ein Ergänzungskredit fu?r Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich, bis zu einem jährlichen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt.

Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen würden weiterhin mit 15 Prozent (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 Prozent) Investitionskostenzuschuss gefördert.

Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung blieben unverändert erhalten.

Dazu werde jetzt die Bundesförderung fu?r effiziente Gebäude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Mit der weitreichenden Förderung des Heizungsaustauschs würden auch die Mieter:innen vor hohen Mietsteigerungen geschu?tzt, denn die Fördermittel mu?ssten von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen werden. So komme die Förderung den Mieter:innen zu Gute, da die Modernisierungsmieterhöhung entsprechend geringer ausfalle. Zusätzlich gelte eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter fu?r alle Heizungsaustausche. Damit sei sichergestellt, dass mit der Beteilung des Staates an Kosten der Wärmewende Mieterhöhungen auf das erforderliche Maß begrenzt würden.

Foto: Doreen Brumme