solarthermie foto großanlage von Ritter Energie Hustert Galvanik

Solarisierungstempo steigern – mit der Agenda Solarthermie 2022

Veröffentlicht von

Eine Reihe von Verbänden, Instituten und Solarinitiativen, darunter der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) und der Bund der Energieverbraucher, haben eine Agenda Solarthermie 2022 vorgelegt. Mit dieser werben sie gemeinsam für einen höheren Stellenwert der Solarwärme bei der Energiewende und unterbreiten konkrete Vorschläge, wie dieser zu erreichen sei. Darunter befindet sich eine angemessene Berücksichtigung der Solarthermie bei der geplanten Solarpflicht ebenso wie Empfehlungen zur Optimierung einer unterbrechungsfrei ausgestalteten Solarförderung. Wir haben das Wichtigste zur 8-seitigen Agenda Solarthermie 2022 für euch zusammengefasst.

In ihrer Agenda Solarthermie 2022, die ihr hier als PFD-Datei kostenlos downloaden könnt, Papier begrüßen die Solarenergie-Akteure die Zielsetzung der neuen Bundesregierung, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2030 zur Hälfte klimaneutral zu gestalten. Sie weisen darauf hin, dass dieses Ziel nur erreichbar sei, wenn die Nutzung der Solarwärme neben anderen Erneuerbaren Energien im Bereich der

künftig deutlich stärker ausgebaut werde. Dies könne auch entscheidend dazu beitragen, die Heizkosten stabil und sozialverträglich zu halten und die Energie-Importabhängigkeiten deutlich zu reduzieren.

Die Solarthermie sei laut der zugehörigen Pressemeldung des BSW Solar eine erfolgreich eingeführte, in der Bevölkerung beliebte und sofort verfügbare Hoch-Effizienz-Technologie.

Im Zusammenspiel

biete die Solarthermie in den Anwendungsfeldern Warmwasserbereitung, Raum-, Fern- und Prozesswärme nach BSW-Angaben ein vergleichsweise einfach erschließbares Potenzial von über 100 Terawattstunden (TWh) jährlicher Nutzwärme für Deutschland, heißt es in dem gemeinsamen Eckpunktepapier.

Vor allem aber entlaste die Solarthermie als Effizienzbooster die CO2-Bilanz derjenigen Heizungsanlagen im Gebäudebestand, die nach den Plänen der Bundesregierung auch zum Ende des Jahrzehnts noch keine Wärmepumpe erhalten würden, weil hier die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben seien und schon die Installation von sechs Millionen Wärmepumpen die Branche und das Stromnetz an seine Kapazitätsgrenzen bringen dürfte. Das gelte insbesondere für die kritischen Lastspitzen im Stromnetz an
Wintertagen mit unterdurchschnittlicher Verfügbarkeit von Windenergie.

Agenda Solarthermie 2022

Die Solarthermie stelle mit dem Verhältnis von 100 Einheiten erzeugter Nutzwärme bei Einsatz von nur einer Einheit Strom die effizienteste Technologie der Wärmewende dar.

  • Dabei nutze die Solarthermie vor allem die Erzeugungsspitzen der photovoltaischen Anlagen der Region, die zur gleichen Zeit viel Solarstrom erzeugen.
  • Die Installation einer Solarthermieanlage verringere sofort den Brennstoffverbrauch eines fossil oder mit Biomasse befeuerten Heizkessels. In der Zukunftsperspektive würden die Wärmespeicher und die niedertemperaturoptimierte Wärmenutzung solarthermischer Anlagen den Übergang auf CO2-freie Wärmeerzeuger. Dieses Nachrüstungs- und damit Optimierungspotenzial gelte es demnach auszuschöpfen und gezielt anzureizen, um die Wärmewende schnell und nachhaltig voranzubringen.
  • Solarwärmeanlagen seien nachhaltig, weil sie einen geringen Einsatz von Ressourcen erfordern und sich nach weniger als einem Jahr energetisch amortisiert haben. Am Ende einer langen Lebensdauer von mehr als 25 Jahren würden die eingesetzten Materialien dank einer sehr hohen Recyclingquote in den
    Kreislauf zurückkehren. Investitionen in Solarthermie erfolgen dabei mit einem hohen Anteil heimischer Wertschöpfung.
  • Solarwärme könne in effizienten Gebäuden als Hauptwärmeerzeuger den Großteil des Heiz- und Warmwasserbedarfs decken. In der begrüßenswerten Kombination mit Wärmepumpen senke sie den Heizstromverbrauch und damit die Betriebskosten um 30 bis 50 Prozent.
  • Die Einsatzgebiete der Solarthermie seien vielfältig und ohne zusätzlichen Infrastrukturaufbau (Stromnetze, Reservekraftwerke) sofort umsetzbar, für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Wohngebäuden, für industrielle Prozesswärme und in der Fernwärme.
  • Die praktisch CO2-frei erzeugte Solarwärme biete wegen ihrer dezentralen Erzeugung und Wärmespeichermöglichkeiten in fast allen Wochen des Jahres eine sichere Wärme-Grundversorgung und ist damit ein Resilienz-Anker in energiepolitischen Krisensituationen.

Solarthermie

  • umgehe das Risiko einer Ökostrom-Lücke
  • halte Heizkosten stabil und sozialverträglich
  • verringere Importabhängigkeiten bei Erdgas, Wasserstoff und Strom
  • sei als Schlüsseltechnologie und Grundlast der Wärmewende unverzichtbar

Agenda Solarthermie 2022 – die Maßnahmen im Überblick

Die Verbände, Institute und Initiativen unterbreiten in ihrem gemeinsamen Papier eine Reihe sehr konkreter Empfehlungen an die Politik, die dazu beitragen sollen, das Solarisierungstempo in dieser Legislaturperiode im Wärmesektor deutlich zu beschleunigen:

  • Der beschleunigte Ausbau der Solarthermie müsse demnach ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden und zwar als technisch ausgereifte, hoch wirksame, flächeneffiziente und in der Bevölkerung breit akzeptierte Klimaschutztechnologie.
  • Die Solarthermie müsse mit ihrem über 100-TWh-Potenzial auch beim Thema Solarpflicht und der anstehenden Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als gleichberechtigte Schwestertechnologie der Photovoltaik berücksichtigt werden.
  • Die bereits seit längerem geforderten Maßnahmen im Zuge eines
    Solar-Sofortprogramms müssten umgesetzt werden.
  • man müsse die Solarthermie ihren Beitrag zur Abwendung von Versorgungslücken,
    Energiepreissteigerungen und geopolitischen Abhängigkeiten leisten lassen.

Agenda Solarthermie 2022 – die Maßnahmen im Einzelnen

Große Solarthermie für Industrie und Kommunen

Die Bundesregierung plane, die Fernwärme auszubauen und gleichzeitig auf erneuerbare Energien umzustellen. Um die Energiewende auch in den Gebäudebestand zu holen seien diese Maßnahmen alternativlos.

Große Solarthermieanlagen hätten laut der Agenda Solarthermie 2022 mit Jahresarbeitszahlen von 100 bis 130 die mit Abstand höchste Effizienz der Wärmeerzeugung in Relation zur eingesetzten elektrischen Antriebsenergie.
Zudem würden große, also sogenannte Megawatt-Solaranlagen, als “no-regret”-Investition über mindestens 25 Jahre emissionsfreie Wärme zu fixen Erzeugungskosten liefern, während die Laufzeit und Betriebskosten anderer Technologien weniger planbar seien. Für die rasche klimawirksame Realisierung derartiger großer und sehr
großer Solarthermie-Projekte für Kommunen und Industrie bedürfe es eines politischen Anschubs.

In diesem Zusammenhang empfehlen die Verfasser der Agenda Solarthermie 2022 dringend, das Push-Programm „Mobilisierung von 20 TWh Solarwärme durch große Solarthermie“ auf der Basis von Ausschreibungen noch vor der Sommerpause 2022 auf den Weg zu bringen. Nur dann könnten solarthermische Fern- und Prozesswärme-Anlagen in relevantem Umfang noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden und ihre herausragende Klimawirksamkeit unter Beweis stellen.

Ein bedeutsamer Hinderungsfaktor für die Errichtung großer Solarthermieanlagen sei die Verfügbarkeit geeigneter siedlungsnaher Flächen. Im Baugesetzbuch § 35 seien die Vorhaben gelistet, die im Außenbereich von Städten und Gemeinden privilegiert geplant und realisiert werden könnten. Dort seien die Windkraft gelistet sowie sämtliche Bauvorhaben für die allgemeine Elektrizitätsversorgung. Hier sollte
unbedingt auch die Solarthermie aufgenommen werden. Dies würde bedeuten, dass die Planer zwar immer noch eine Baugenehmigung bräuchten, aber vorher kein aufwändiges Bebauungsplan-Verfahren durchführen müssten.

Die in Planung befindliche Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zielt zwar in die richtige Richtung, dürfte von ihrer Mittelausstattung und Anreizwirkung nicht ausreichen, um die Energiewende auch in den Wärmenetzen wirklich zu starten, schätzten die Verfasser der Agenda Solarthermie 2022. Die BEW und auch das iKWK-Programm seien zudem in wichtigen Detailfragen nachzuschärfen:

  • In der BEW seien demnach richtigerweise Transformationspläne zu entwickeln, um am Ende eine vollständige Abdeckung mit erneuerbarer Wärme zu erzielen. Da die Solarthermie aber als flächeneffizienteste Basistechnologie mit allen anderen Erneuerbaren-Energien-(EE)-Technologien wie Wärmepumpe und Biomasse positiv kompatibel sei (no-regret Technologie) und in der Regel nicht über einen Anteil an der Wärmeversorgung von 30 Prozent hinausgehe, sollte bei der Planung solarer Großanlagen als erste Maßnahme in Wärmenetzen auf diese Voraussetzung zunächst verzichtet werden können. Andernfalls dürfte es zu einer deutlichen Verzögerung der ohnehin aktuell noch langwierigen Genehmigungsphase kommen.
  • Im iKWK-Programm seien die vorgesehenen Pönalen bei der Solarthermie entweder abzuschaffen, weil sie eine einseitige Benachteiligung darstellten, oder es sei als Grundlage ein klimabereinigter, auf ein Referenzjahr normalisierter Ertrag (alternativ: rollierende Betrachtung über mehrere Jahre) heranzuziehen.

Ein relevanter wirtschaftlicher Anreiz zum Einsatz der Solarthermie ergebe sich aus dem aktuellen Anstieg der Energiepreise. Die gewünschten Zuwächse für die Solarthermie würden jedoch nur erzielbar sein, wenn auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zeitnah nachgebessert werde:

  • So sollte der Fördersatz für Solarthermie als Effizienzbooster und no-regret-Technologie im Förderprogramm BEG Einzelmaßnahmen auf mindestens 40 Prozent angehoben werden.
  • Solarthermie verbessere in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einem Biomassekessel die Energieeffizienz des Gesamtsystems, was die Erhöhung des Fördersatzes für das Gesamtsystem um weitere 5 Prozentpunkte rechtfertigt.
  • Bei Anschluss an ein Wärmenetz, dessen Wärmeerzeugung unter einem Anteil von 25 beziehungswiese 55 Prozent mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme liege, sollte der Anteil eigener Wärmeerzeugung mit dezentraler Solarthermie auf den effektiven Anteil erneuerbarer Energien des Wärmenetzanschlusses angerechnet werden.

Die 2009 im EEWärmeG eingeführte Bemessung der Mindestanforderung an die Aperturfläche zielte auf eine solare Deckungsrate von 15 Prozent. Aufgrund der deutlichen Verbesserung der Gebäudeeffizienz sowie der Effizienz heizungsunterstützender Solarthermieanlagen würden damit inzwischen tatsächliche
solare Deckungsraten von rund 30 Prozent erreicht. Der aus dem EEWärmeG übernommene Bezug auf die Aperturfläche berücksichtige nicht die unterschiedliche Effizienz der konkreten Sonnenkollektorprodukte. Ein geeignetes Kriterium sei der zu jedem Sonnenkollektor im Solar Keymark Zertifikat ausgewiesene jährliche Kollektorertrag. Das Vorliegen eines gültigen Solar Keymark Zertifikates sei ohnehin durch das GEG vorgeschrieben.

Analog zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien (§ 36 GEG) könne damit auch die Mindestanforderung an die Nutzung solarthermischer Anlagen (§ 35 GEG) mit einem leistungsbezogenen Kriterium verbunden werden, am besten mit dieser neuen Fassung:

  • Die Anforderung bezüglich des Mindestanteils gelte als erfüllt, wenn die installierte Kollektorfläche einen Referenz-Jahreswärmeertrag* von mindestens 50 Kilowattstunden (kWh) multipliziert mit der mit 0,8 potenzierten Nutzfläche des Gebäudes erreiche. Basis für den Nachweis sei der im Solar Keymark (Datenblatt Seite 2) für den Standort Würzburg bei einer Kollektortemperatur von 50 °C ausgewiesene jährliche Kollektorertrag.
  • Für den Nachweis der solaren Deckungsrate durch Simulationsrechnung nach den Randbedingungen der Norm DIN V 18599 gebe es ein validiertes Verfahren, das sich unter anderem bei der Solaraktivhaus-Förderung des BAFA in der Praxis bewährt habe. Dieses Rechenverfahren sollte für den Nachweis der solaren Deckungsgrade für den Energiebedarfsnachweis beziehungsweise für die Förderung im BEG durch das novellierte GEG ausdrücklich freigegeben werden.
  • Der Koalitionsvertrag sehe vor, dass ab 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werde. Im Hinblick auf die besonders CO2-arme und stromnetzentlastende Arbeitsweise jeder Solarthermieanlage sollte deren Anteil zur Deckung des Nutzwärmebedarfs eines Gebäudes künftig mit dem Faktor 1,5 bewertet werden.

Die neue Bundesregierung wolle die Solarstromerzeugung auf gewerblichen Neubauten verpflichtend und im privaten Neubau zur Regel machen. Dabei müsse die Erzeugung von Solarwärme ausreichend berücksichtigt werden.

Nach dem Solargesetz Berlin gelte die Pflicht auch dann als erfüllt, wenn am Gebäude Solarthermieanlagen im Sinne des GEG errichtet und betrieben würden. Eine solche Regelung sollte auch für das Bundesgesetz übernommen werden.

Wenn im GEG und darauf basierend auch bei der Solarpflicht die Mindestanforderung konsequent und schlüssig von einem Flächenbezug auf den jährlichen Kollektorertrag umgestellt werde, fördere das die Effizienz der jetzigen Systeme und lasse Spielraum für die spätere Nachverdichtung der Solarnutzung auf den Dachflächen.

Diese genannten Maßnahmen würden laut den Verfassern der Agenda Solarthermie 2022 nur einen Auszug aus den erforderlichen politischen Aktivitäten zur stärkeren Solarisierung des Wärmesektors darstellen. Weitere Empfehlungen befänden sich demnach gegenwärtig in der Erarbeitung.

Foto: Paradigma, Grafik: Agenda Solarthermie 2022