solarthermie foto großanlage von Ritter Energie Fitnesspark Stuhr

Solarthermie im Koalitionsvertrag: Sonnige Aussichten?

Veröffentlicht von

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar) hat den Koalitionsvertrag unserer neuen Regierung unter die Lupe genommen und die wichtigsten Aussagen zur Solarisierung identifiziert und bewertet. Das Ergebnis ist ein achtseitiges Merkblatt, dass ihr auf der Internetseite des BSW Solar bestellen könnt. Wir zeigen euch hier, wie der Branchenverband die rot-grün-gelben Aussichten für die Solarthermie einschätzt.

Das kostenlose Merkblatt des BSW Solar könnt ihr unter diesem Link bestellen.

In der zugehörigen Pressemitteilung schreibt der Branchenverband, dass der neue Koalitionsvertrag zahlreiche Aussagen enthalte, die die Investitionsbedingungen für die Solarbranche in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen dürften. Darin sehe der Verband ein Signal für die dringend erforderliche Entfesselung der Solarenergie. Zugleich sagt der BSW Solar, dass er sich gegenüber der neuen Bundesregierung mit Nachdruck dafür einsetzen wolle, dass

  • Marktbarrieren nunmehr schnell abgeschafft
  • und rasch attraktive Investitionsbedingungen für Photovoltaik, Solarthermie und Speichertechnologien geschaffen werden.

Der Verband verweist mit Blick auf jüngste Umfragen darauf, dass die Investitionsbereitschaft in der Bevölkerung und bei Unternehmern vorhanden sei.

Solarthermie – was steht dazu im neuen Koalitionsvertrag?

Viele der vom BSW Solar seit Jahren adressierten Empfehlungen seien im Koalitionsvertrag aufgegriffen worden, heißt es in der Pressemeldung weiter: So begrüße der Verband unter anderem die Zielsetzung, dass die Wärmeversorgung bis 2030 zur Hälfte klimaneutral und Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems endlich rechtlich definiert werden sollen.

Klimaziele im Koalitionsvertrag

Zunächst identifizierte der BSW Solar folgende Klimaschutz-Ziele der neuen Regierung:

  • Die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik der neuen Regierung soll demnach konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad ausgerichtet werden. Das Leitbild sei eine sozial-ökologische Marktwirtschaft.
  • Das bisherige Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, bleibe bestehen.
  • Allerdings sollen Gesetzesentwürfe künftig einem sogenannten „Klimacheck“ unterworfen werden.
  • Außerdem soll der Ausbau Erneuerbarer Energien künftig „im
    öffentlichen Interesse“ sein.
  • Der Kohleausstieg soll „idealerweise“ bis 2030 vorgezogen und neue
    Gaskraftwerke müssten „H2-ready“ gebaut werden. Die Gaskraftwerke dürften ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr einsetzen.
  • Für die notwendigen Negativemissionen zur Vermeidung der 5 Prozent der
    unvermeidlichen Restemissionen soll eine Langfriststrategie erarbeitet werden.

Und so sieht die BSW-Erstbewertung der Klimaziele aus:

Der Verband begrüße die Verschärfung der Klimaziele mit dem klaren Bekenntnis zum 1,5-Grad-Ziel (bisher: Einhaltung Pariser Klimaabkommen: Begrenzung der Klimaerwärmung auf unter 2 Grad). Es reiche ihm zufolge allerdings
nicht aus, neue Zielwerte festzulegen, sondern diese müssten auch mit konkreten
Maßnahmen unterlegt werden. Deshalb müsse es die dringendste Aufgabe der neuen Regierung sein, ins „Machen“ zu kommen und den Turbo für die erforderliche Beschleunigung des Solarenergieausbaus zu zünden.

Klimaschutzsofortprogramm im neuen Koalitionsvertrag

Bis Ende 2022 soll laut Koalitionsvertrag ein Klimaschutzsofortprogramm „mit allen notwendigen Gesetzen und Vorhaben“ beschlossen werden. Die Ampelkoalition möchte „alle Hemmnisse“ zum Ausbau der Solarenergie abbauen: Unter anderem würde sie laut Vertrag

  • Netzanschlüsse und die Zertifizierung beschleunigen,
  • Vergütungssätze anpassen,
  • (und) die Ausschreibungspflicht für große Dachanlagen prüfen“.

Und so sieht die BSW-Erstbewertung des Sofortprogramms aus:

Die vielen bestehenden Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie sollten laut dem  Branchenverband wie im Koalitionsvertrag versprochen zügig im Rahmen zeitnaher Gesetzesnovellen umgesetzt werden.

  • Vor allem die stetig sinkenden Vergütungssätze,
  • die Abschaffung der Ausschreibungspflicht für mittelgroße Dachanlagen
  • sowie die Anhebung der Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen

seien demnach besonders zeitkritisch und sollten unmittelbar im Rahmen eines 100-Tage-Gesetzes umgesetzt werden. Der BSW Solar sagt ganz klar, dass ein „Sofort“programm bis Ende 2022 für diese Punkte zu spät käme.

Solarthermie im neuen Koalitionsvertrag

Zu den Themen “Wärme” und “nationaler CO2-Preis” fand der Branchenverband folgende Aussagen im neuen Koalitionsvertrag:

  • Es soll eine „flächendeckende kommunale Wärmeplanung“ eingeführt werden und der Ausbau der Wärmenetze forciert werden.
  • Insgesamt soll ein „sehr hoher“ Anteil Erneuerbarer Energie angestrebt werden, so dass bis 2030 der Anteil von „klimaneutral“ erzeugter Wärme auf 50 Prozent steige.
  • Ab dem 1. Januar 2025 „soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.“
  • Zudem soll ein Förderprogramm für Wohnungsneubauten aufgelegt werden, welches auf die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche fokussiere.

Laut dem BSW Solar nenne der Koalitionsvertrag keine einzelnen Wärmeerzeugungstechnologien.

Beim nationalen CO2-Preis würden die Koalitionsparteien demnach aufsteigende CO2-Preise setzen, hielten allerdings am bisherigen BEHG-Preispfad fest. Für die Ausgestaltung der Marktphase ab 2026 soll ein Vorschlag entwickelt werden. Zudem soll ein sozialer Kompensationsmechanismus entwickelt werden, beispielsweise in Form eines sogenannten Klimagelds. Zum Reduzieren der Belastung der Mieter mit steigenden CO2-Preisen, soll zum 1. Juni 2022 ein „Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen“ eingeführt werden, dass „die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regele“. Falls dies nicht erreicht werden könne, sollen die erhöhten Kosten ab
diesem Zeitpunkt hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Und so bewertet der BSW Solar die Aussagen des Koalitionsvertrages zu Wärme und CO2-Preis:

Das Senkender Treibhausgasemissionen im Wärmesektor sei laut dem Branchenverband für die Einhaltung der Klimaziele essentiell. Das sei nichts Neues, aber es habe demnach in den letzten Jahren an der Umsetzung dessen gemangelt.
Während der Koalitionsvertrag einige sinnvolle Maßnahmen, wie die Absenkung des Energieeffizienzstandards bei Neubauten auf EH40 beinhalte, zeigte sich der BSW Solar von der Beibehaltung des CO2-Preispfads im Wärmesektor enttäuscht.

Hier bräuchte es ein deutlicheres Signal zu zeitnah stärker steigenden CO2-Mindestpreisen. Der Verband fordert, dass der CO2-Preis bis Mitte der 2020er Jahre auf
mindestens 100 Euro ansteige.

Die geplante Vorgabe, dass ab 1.1.2025 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien versorgt werden müsse, werfe Fragen auf. Noch sei es vollkommen unklar, wie diese Werte berechnet und auch im Gebäudebestand erreicht werden könnten. Zudem fehlten demnach im Koalitionsvertrag Impulse für eine umfangreiche Wärmewende, wie die vom BSW Solar wiederholt vorgeschlagene Einführung eines Push-Programms für solare Fernwärme und eine mittelfristige
finanzielle Absicherung der Förderprogramme im BEG.

Solarpflicht im neuen Koalitionsvertrag

  • Eine Solarpflicht soll laut dem Koalitionsvertrag für gewerbliche Neubauten eingeführt werden.
  • Beim Neubau von Wohngebäuden sollen Solardächer „zur Regel“ gemacht werden.

Ein konkretes Datum für die Solarpflicht nenne der Vertrag jedoch nicht. „Private Bauherren sollen finanziell und administrativ nicht überfordert“ werden, heiße es stattdessen, schreibt der BSW Solar.

Und so bewertet der BSW Solar die Aussagen zur Solarpflicht im Koalitionsvertrag:

Der BSW hätte nach eigenen Angaben bereits im Vorfeld der Beschlüsse wiederholt zu bedenken gegeben, dass eine Solarpflicht im Neubau mit erwartbaren Marktimpulsen i.H. von lediglich rund einem Gigawatt jährlich in ihrer Wirkung nicht überschätzt werden dürfe und sie zugleich durchaus unerwünschte Nebenwirkungen aufwerfen könne
(beispielsweise negative Auswirkungen auf Akzeptanz und Qualität).

Zudem führe eine Solarpflicht nur dann zu nennenswertem zusätzlichen Photovoltaik-Zubau, wenn zugleich der Degressionsmechanismus im sogenannten Atmenden Deckel angepasst und dieser deutlich aufgestockt werde. Der BSW Solar schreibt weiter, dass er sich für eine kluge Ausgestaltung der Solarpflicht einsetzen werde. Dazu zähl unter anderem mit Sicherheit das Sicherstellen einer parallelen Förderfähigkeit zur Vermeidung zu klein dimensionierter PV-Anlagen und von Qualitätsmängeln.

BSW Solar prüft Aussagen zur Solarenergie im neuen Koalitionsvertrag – das Fazit

Der Koalitionsvertrag sei laut dem BSW Solar

  • eine solide Grundlage, um mit der Solarenergie Klimaziele zu erreichen,
  • und ein Signal für die dringend nötige Entfesselung der Solarenergie.

Das Vorhaben der neuen Koalition, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen und die Ausbauziele für Solartechnik deutlich zu erhöhen, sei demnach folgerichtig. Im Koalitionsvertrag stecke laut dem Branchenverband zudem der Wille, Solarenergie endlich zu entfesseln.

Folgerichtig im Zusammenhang mit der nach wie vor zu zaghaften Internalisierung externer Kosten bei fossilen Energieträgern sei auch die politische Einsicht, die EE-Förderung dann zumindest bis zum erfolgten Kohleausstieg fortführen zu müssen.

Analysen von Marktforschern würden darauf hindeuten , dass für einige EE-Marktsegmente auch darüber hinaus noch eine politische Flankierung erforderlich bleiben dürfte.

Foto: Ritter XL Solar