Solarthermie-Förderung 2021: Förderübersicht – alles Wichtige auf einen Blick

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Die staatliche Förderung im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP), die zu Beginn des vergangenen Jahres 2020 novelliert wurde, hat dem Zubau an Solarthermie einen ordentlichen Schub gegeben, Branchenverbände sprechen sogar von einem Solarboom, der damit einsetzte. Mit Jahresbeginn gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die auch das BAFA-Förderprogramm “Heizen mit Erneuerbaren Energien” ersetzt. Das mit der Umsetzung der neuen Solarthermie-Förderung 2021 nach wie vor betraute Bundesamt für Wirtschaft un Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt seine Förderübersicht veröffentlicht.

Solarthermie-Förderung 2021 Förderübersicht
Auf seinem Twitter-Account BAFA Bund (@BAFA_Bund) veröffentlichte das Bundesamt zum Jahresbeginn die neue Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die obige “Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” ist einfach strukturiert und damit sehr übersichtlich. Auf einen Blick könnt ihr sehen, welche Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizenz eures Gebäudes der Staat fördert und mit welchem prozentualen Anteil er eure Investition unterstützt. Schauen wir mal genauer auf die Übersicht!

Geförderte Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Der Bund fördert folgende Einzelmaßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden (WG) ebenso wie von Nichtwohngebäuden (NWG):

Sanierung der Gebäudehülle

Hier geht es um Einzelmaßnahmen wie:

  • Dämmung der Außenwände (Fassadendämmung, Perimeterdämmung)
  • Dachdämmung
  • Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen
  • Fenstertausch
  • Außentürentausch
  • sommerlicher Wärmeschutz

Diese Maßnahmen werden mit einem Fördersatz von 20 Prozent gefördert. Das heißt, ihr könnt dafür im laufenden Jahr 2021 mit staatlichen Zuschüssen in Höhe eines Fünftels eurer Investition rechnen.

Modernisierung Haustechnik (Anlagentechnik)

Hier geht es um Einzelmaßnahmen wie:

  • Einbau, Austausch und/oder Optimierung von Lüftungsanlagen
  • bei Wohngebäuden: “Efficiency Smart Home”
  • bei Nichtwohngebäuden: “Einbau von Messtechnik, Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme

Diese Sanierungsmaßnahmen werden ebenfalls mit einer Förderung in Höhe von 20 Prozent staatlich bezuschusst.

Modernisierung von Heizungen

Wer seine Heizungsanlage modernisiert, kann künftig mit der staatlichen Förderung folgender Modernisierungsmaßnahmen rechnen:

    • Einbau einer Gas-Brennwertheizung “Renewable Ready”: Der englische Begriff “renewable ready” lässt sich mit “bereit für Erneuerbare Energien” ins Deutsche übersetzen. Das bedeutet, dass die neue Gasbrennwertheizung so installiert wird, dass künftig auch Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in die Heizungsanlage eingebunden werden können. Die Gasbrennwertheizung lässt sich beispielsweise kombinieren mit einer Solarthermie-Heizung (Gas plus Solar), einer Wärmepumpe oder einem Pelletkessel mit Wassertasche, die jeweils als zweiter Wärmeerzeuger Wärme zum Heizen und Warmwasserbereitstellen liefern. Voraussetzung in Wohngebäuden ist dafür unter anderem auch der Einbau eines geeigneten Wärmepufferspeichers. Wer sich eine Gasbrennwertheizung “Renewable Ready” ins Haus holt, kann mit einer staatlichen Förderung von 20 Prozent rechnen.
    • Gashybrid-Anlagen: Gas-Hybridheizungsanlagen sind quasi die bereits realisierten “Gas-plus”-Heizungen, also eine Gasbrennwertheizung plus Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe oder Pelletkessel. Die Investition in eine solche Heizungskombi wird vom Staat mit einer Fördersumme in Höhe von 30 Prozent bezuschusst. Ersetzt die Anlage eine Ölheizung erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozent auf 40 Prozent.
    • Solarthermie-Anlage: Du installierst eine Solarthermie-Heizung? Ganz gleich, womit du diese kombinierst, also, was dein primärer Wärmeerzeuger ist, der Staat bezuschusst deine Investition in Solarthermie-Kollektoren mit 30 Prozent.
    • Wärmepumpe: Du willst künftig (auch) mit Hilfe einer Wärmepumpe heizen? Dann unterstützt dich der Staat bei der Investition mit einem Zuschuss von 35 Prozent. Ersetzt die Wärmepumpenheizung eine Ölheizung, gibts weitere 10 Prozent Förderung obendrauf.
    • Biomasseheizung: Du möchtest dir eine Biomasseheizung einbauen, zum Beispiel einen Pelletbrennwertkessel, eine Scheitholzheizung oder eine Holzschnitzelheizung? Dann kannst du ebenefalls mit einem staatlichen Zuschuss von 35 Prozent rechnen. Ersetzt die Holzheizung eine Ölheizung, erhöht sich die Förderung um weitere 10 Prozent. Achtung: Hier kannst du zusätzlich vom sogenannten Innovationsbonus in Höhe von 5 Prozent profitieren. Voraussetzung ist, dass der Emissionsgrenzwert für Feinstaub deiner Heizung höchstens 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) beträgt.
    • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis und EE-Hybridheizungen: Gemeint sind Heizungsanlagen, die ausschließlich erneuerbare Wärmeerzeuger kombinieren, zum Beispiel Biomasseheizungen plus Solarheizungen (Holz plus Solar). Auch hierfür bekommst du 35 Prozent staatliche Zuschüsse beziehungsweise 45 Prozent, wenn du mit der neuen Heizung eine Ölheizung ersetzt. Außerdem kommt bei EE-Hybridheizungen der Innovationsbonus von 5 Prozent in Frage, wenn der Emissionsgrenzwert für Feinstaub von höchstens 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) eingehalten wird.
    • Anschluss an zentrale Gebäudeheizung oder Wärmenetz: Hier hängt die Förderhöhe davon ab, wie hoch der Anteil an erneuerbarer Wärme bei der zentralen Gebäudeheizung beziehungsweise im Wärmenetz ist. Bei mindestens 25 Prozent erneuerbarer Wärme gibt’s für dich 30 Prozent Förderung bei mindestens 55 Prozent sogar 35 Prozent Förderung. Auch hie rgilt: Ersetzt der Anschluss an die zentralen Heisysteme eine Ölheizung, erhöht sich der Fördersatz um jeweils 10 Prozent.

Heizungsoptimierung als förderfähige Einzelmaßnahme

Auch für die Heizungsoptimierung, zum Beispiel mit Hilfe eines hydraulischen Abgleichs, bekommst du Fördergeld: 20 Prozent bezuschusst der Staat hierbei.

Extra Fördergeld, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird

Wie ihr dem Vorgeschriebnen entnehmen konntet, gibt es im Rahmen der staatlichen Förderung wie schon im vergangenen Jahr auch 2021 extra Fördermittel, wenn bei Heizungsmodernisierungen eine Ölheizung ersetzt wird.

Fachplanung und Baubegleitung

Die zu den Einzelmaßnahmen zugehörige Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent Förderung unterstützt. Das BAFA merkt hierzu an, dass es einen iSFP-Bonus gebe. Bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm “Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude” geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sei demnach ein extra Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Solarthermie-Förderung 2021 gibt’s nicht nur vom Bund

Neben dieser staatlichen Solarthermie-Förderung 2021 im Rahmen der BEG gibt es inzwischen auch von vielen Bundesländern und Kommunen extra Fördergeld.

Kommunale Solarthermie-Förderung 2021

Wir berichten regelmäßig über entsprechende Förderprogramme, zum Beispiel in unseren Beiträgen

Erkundige dich unbedingt, ob es in der Kommune auch eine extra Solarthermie-Förderung 2021 gibt!

Aktion Wintersonne Grüner wirds nicht. Vorfahrt für Solarthermie!

Paradigmas Aktion Wintersonne – unsere hausgemachte Solarthermie-Förderung 2021

Außerdem solltest du dir unsere “Aktion Wintersonne – Grüner wird’s nicht. Vorfahrt für die Solarthermie!” genau anschauen. Denn damit erhöhen wir die staatliche Förderung gemeinsam mit unseren teilnehmenden Partner-Handwerkern bei dir vor Ort noch einmal spürbar. Mehr sparen geht beim Heizen mit Solarthermie 2021 nicht!.

Foto / Grafik: BAFA (Förderübersicht, Titelgrafik), Paradigma (Aktion Wintersonne)